1566/AB-BR BR
Die Bundesräte Weiss, Bieringer und Anger haben am 14. März 2000 unter der
Nr. 1691/J - BR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Anliegen der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer gerichtet.
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Hinblick auf die Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer für die
Weiterentwicklung der österreichischen Nachbarschaftspolitik und die Wichtigkeit
einer Sensibilisierung Europas für die spezifischen Interessen des Alpenraums be -
fürworte ich jede Stärkung der Rolle der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer im
europäischen Rahmen. Die Zielsetzungen der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer
entsprechen auch der gesamtstaatlichen österreichischen Interessenlage und wer -
den daher begrüßt und im Rahmen des Möglichen vollauf unterstützt.
 
Zu Frage 2:

Die Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer besitzt derzeit keine Rechtsfähigkeit.
Voraussetzung für die finanzielle Abwicklung grenzüberschreitender Projekte im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III ist die Rechtsträgerschaft einer
Organisation.
Es obliegt der Entscheidung der in der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer vertre -
tenen Mitglieder, Art und Form einer rechtsfähigen Organisation als juristische Per -
son zu bestimmen.
Eine Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer als transnationaler Pro -
jektträger im INTERREG IIIB Alpenprogramm wäre zu begrüßen, da das Fachwissen
der Arbeitsgemeinschaft ebenso wie deren internationale Erfahrungen und Kontakte
und ihre regionale Verankerung sicherzustellen vermag, daß die für den Ausbau des
Alpenraums zugewiesenen Gemeinschaftsmittel der Europäischen Union damit best -
möglich genützt werden können.

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HTML-Dokument erstellt: May 8 15:20