1567/AB-BR BR
Die Bundesräte Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer und Hans Anger haben am 14. März
2000 unter der Nr. 1692/J - BR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Anliegen der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
:
Im Hinblick auf die Bedeutung der Arge Alp für die Weiterentwicklung der
österreichischen Nachbarschaftspolitik und die Wichtigkeit einer Sensibilisierung Europas
für die spezifischen Interessen des Alpenraums wird vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten jede Stärkung der Rolle der Arge Alp im europäischen
Rahmen befürwortet. Die Zielsetzungen der Arge Alp entsprechen auch der
gesamtstaatlichen österreichischen Interessenlage und werden daher vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten begrüßt und im Rahmen seiner
Möglichkeiten vollauf unterstützt.
Zu Frage 2:

Die Arge Alp besitzt derzeit keine Rechtsfähigkeit.
Voraussetzung für die finanzielle Abwicklung grenzüberschreitender Projekte
im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III ist die Rechtsträgerschaft einer
Organisation.
Es obliegt der Entscheidung der in der Arge Alp vertretenen Mitglieder, Art und Form einer
rechtsfähigen Organisation als juristische Person zu bestimmen.
Eine Beteiligung der Arge Alp als transnationaler Projektträger im INTERREG IIIB
Alpenprogramm würde vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten begrüßt,
da das Fachwissen der Arge Alp ebenso wie deren internationale Erfahrungen und
Kontakte und ihre regionale Verankerung sicherzustellen vermag, daß die für den Ausbau
des Alpenraums zugewiesenen EU Gemeinschaftsmittel damit bestmöglich genützt
werden können.

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HTML-Dokument erstellt: May 11 16:32