1574/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Alfred Gerstl und Kollegen vom
6. April 2000, Nr.1702/J - BR/2000 betreffend Gebühren für die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft an NS - Verfolgte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Sowohl § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) als auch § 10 Abs. 4 Z 2 StbG sehen Er -
leichterungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen vor, die
Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu
befürchten hatten oder erlitten haben oder wegen des Eintretens für die demokratische
Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten.
Eine Wiedereinbürgerung nach § 58c StbG erfolgt für einen Fremden, der sich als Staats -
bürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben hat. In diesem Fall erwirbt der politisch
Verfolgte die Staatsbürgerschaft durch Anzeige, es besteht ein Rechtsanspruch.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 4 Z 2 StbG hingegen ist für Fremde
vorgesehen, die vor dem 9. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten der
ehemaligen österreichisch - ungarischen Monarchie hatten oder staatenlos waren. In diesem
Fall besteht kein Rechtsanspruch, die Bestimmung des § 10 Abs. 4 Z 2 StbG ersetzt lediglich
das Erfordernis des § 10 Abs. 1 Z 1 StbG, wonach seit mindestens zehn Jahren der
Hauptwohnsitz ununterbrochen im Bundesgebiet zu sein hat.
Die gebührenrechtliche Differenzierung dieser beiden Tatbestände ist somit sachlich ge -
rechtfertigt und hat seinen Ursprung in der unterschiedlichen Behandlung im Staatsbürger -
schaftsgesetz.
Die gebührenrechtliche Gleichbehandlung der beiden sowohl im Sachverhalt als auch in den
Rechtsfolgen nach dem StbG unterschiedlichen Einbürgerungsfälle wäre aus der Sicht des
verfassungsgesetzlich gewährleisteten Gleichheitsgrundsatzes bedenklich. Eine Novellierung
des Gebührengesetzes 1957 ist daher derzeit nicht beabsichtigt.
HTML-Dokument erstellt: Jun 2 12:01