1577/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1704/J - BR/2000, betreffend bundesweit einheitlicher
Grenzwerte für die Emission von GSM - Sendestationen unter Berücksichtigung
sowohl thermischer als auch biologischer Wirkungen, die die Bundesräte Keuschnigg
und Kollegen am 6. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:

Zu erwähnen ist hier die ÖNORM S 1120, die folgende Referenzwerte vorsieht:
* für den Bereich von 900 MHz 6 W/m2 und
* für den Bereich von 1800 MHz 10 W/m2
Diese Werte werden bei Basisstationen im Hauptsendebereich in der Regel bereits
im Abstand von wenigen Metern unterschritten.
Die Basis dieser Norm sind die Empfehlungen der WHO sowie der unter dem Dach
der WHO arbeitenden ICNIRP (International Commission for Non Ionizing Radiation
Protection) und der davon abgeleiteten EU - Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 zur
Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber den elektromagnetischen
Feldern im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz (1999/519/EG).
Nach den derzeitigen Regelungen ist der Betrieb von GSM - Sendeanlagen an eine
Betriebsbewilligung des zuständigen Fernmeldebüros gebunden. Im Rahmen dieser
Betriebsbewilligungen ist gemäß § 67 Abs. 2 TKG auch auf den Schutz des Lebens
und der Gesundheit der Menschen Rücksicht zu nehmen. Die dafür
heranzuziehenden Parameter ergeben sich primär aus der ÖNORM S 1120, die die
derzeit gültigen Grenzwerte enthält. Die Einhaltung dieser Grenzwerte im
tatsächlichen Betrieb wird durch die Funküberwachung ex post kontrolliert.
Zu Frage 2:

Zur Ermittlung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder haben
Wissenschaftler eine Vielzahl von Forschungsberichten und Experimenten
ausgewertet und dabei aus der Datenmenge eine Schwelle ermittelt, unter deren
Wert bisher keine Gesundheitsbeeinträchtigungen beobachtet worden sind. Diesen
Schwellenwert hat man durch 50 geteilt und diesen Bruchteil als Grenzwert
festgelegt (Weißbuch Mobilkommunikation). Es wurden dabei, soweit bekannt,
sowohl thermische als auch athermische Effekte berücksichtigt. Das Vorliegen
thermischer Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist heute
allgemein bekannt und wird ja bereits z.B. in der Industrie, im Haushalt und der
Medizin ausgenützt.
Bezüglich athermischer Effekte ist zu erwähnen, dass die WHO Berichte über
derartige Effekte sehr sorgfältig studiert und diskutiert hat und zu dem Ergebnis
gekommen ist, dass bei Sichtung der vorhandenen Forschungsarbeiten bisher keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt worden sind.
Es soll an dieser Stelle jedoch auch erwähnt werden, dass sich die WHO als
Spezialorganisation der Vereinten Nationen im Bereich der Gesundheit auf globaler
Ebene intensiv mit der angesprochenen Problematik beschäftigt. So wurde 1996 das
internationale EMF Projekt (EMF = elektromagnetische Felder) gestartet, um eine
Bewertung der Gesundheitsgefahren von elektromagnetischen Feldern sicherzu -
stellen. Dessen Laufzeit ist zunächst auf neun Jahre beschränkt und umfasst ein
jährliches Budget von 600.000,- U$. Das Projekt folgt dem Regime der "Priorität von
Gesundheitsüberlegungen vor Handelsüberlegungen". Das erklärte Ziel ist es, durch
Zusammenarbeit internationaler Organisationen, nationaler Regierungsbehörden und
Forschungseinrichtungen Wissensressourcen zu bündeln, auszuwerten und die
Ergebnisse als Anregungen für einheitliche Standards zur Verfügung zu stellen. Als
konzeptionelle Grundlage für die Empfehlungen dient die Einstellung der
"Vorausschauenden Vermeidung" im Sinne der Vermeidung allgemeiner
Auswirkungen auf die Gesundheit und Auswirkungen auf die Schwangerschaft,
Augenkrankheiten, Krebs und andere biologische Störungen.
Die Kernfrage dabei ist natürlich der Beweis der Kausalität, d.h. ob zwischen
Strahlungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Ursache - Wirkung Beziehung
abgeleitet werden kann. Hier sind internationale Untersuchungen bezüglich niedriger
und hoher Frequenzfelder im Gange, die im Jahre 2002 bzw. 2004 abgeschlossen
sein werden und die dann als Empfehlungen der WHO dienen sollen, und zwar mit
dem Ziel, einerseits die Öffentlichkeit zu beraten und aufzuklären, und andererseits
Regierungen zur strikten Befolgung internationaler und nationaler Standards
anzuhalten.
Zu Frage 3:

Zum Schutz der Menschen vor den möglichen Auswirkungen von nicht - ionisierender
Strahlungen ist derzeit ein Bundesgesetz zum Schutz vor Nicht - ionisierender
Strahlung in Vorbereitung. Es ist geplant, darin klare Grenzwerte festzulegen, in
welchem Ausmaß der menschliche Körper mit diesen Strahlen belastet werden darf.
Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt jedoch nicht im Bereich des Bundes -
ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Frage 4:

Siehe Ausführungen zu Frage 3.
Zu Frage 5:

Das dabei bestehende Grundproblem, dass mit Studien allein keine Beruhigung der
Bevölkerung erreicht werden kann, ist aus gesundheitspsychologischer Sicht so zu
erklären. dass eine vermutete Gesundheitsbedrohung, unabhängig von ihrem
tatsächlichen Bestehen, bei Menschen unter bestimmten Bedingungen Stress oder
Angst auslösen kann. Bleibt dieser Zustand über längere Zeit bestehen, wäre das
Auftreten körperlicher oder psychischer Störungen nicht auszuschließen.
Um derartige Wirkungen auszuschließen, ist besonderer Wert auf umfassende und
seriöse Information der Bevölkerung zu legen. So existieren zwar z.B.
nichtthermische Wirkungen von Funkwellen, es konnte aber in der bisherigen
Forschung kein Nachweis einer Verursachung einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung durch Strahlenexposition gefunden werden.
Bezüglich der wissenschaftlich fundierten Studien ist zu erwähnen, dass es schon
aus wissenschaftstheoretischen Gründen nicht möglich ist, den Beweis des Fehlens
relevanter Wirkungen zu erbringen. An dieser Stelle sei nochmals auf das unter
Punkt 2 erwähnte noch laufende EMF - Projekt der WHO hingewiesen.
Die Umsetzung der Ergebnisse dieses Projekts soll in einem Drei - Prinzipien - Regime
folgendermaßen geschehen:
1. International koordinierte Forschung
2. Partizipation der Bürger
3. Kommunikation zwischen Betreiber, Bürger und Wissenschaft

Ausschließlich die seriös geführte Diskussion, sowie die ausführliche sowie objektive
Information der Bevölkerung kann zur Entkräftung beziehungsweise Relativierung
der bestehenden Bedenken führen.
Abschließend darf auf die zur gleichen Thematik verfasste Stellungnahme meines
Ressorts zur Petition Nr. 2 ,,Mobilfunk - Petition", die am 26. April 2000 dem
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen übermittelt wurde, verwiesen werden.

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