1585/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1716/J - BR/2000 betreffend Ausgliederung
Bundesmuseen, die die Bundesräte Mag. Dietmar Hoscher und Genossen am 21. Juni 2000 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen - Gesetz 1998 erhalten die Bundesmuseen ab dem 1 Jänner 2000
jährlich eine Basisabgeltung im Gesamtbetrag von S 920 Mio., welche weder wertgesichert noch
"auf zehn Jahre eingefroren" ist. Auf Basis der Aufwendungen des Jahres 1997 wurde für das
Kunsthistorische Museum eine Basisabgeltung von jährlich S 197,5 Mio. festgelegt. Dieser Betrag
umfasst die Mittel zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Ausbau, Bewahrung, Präsentation, Do -
kumentation und Forschung der Sammlungsobjekte), weiters den Erhaltungskostenbeitrag zur In -
standhaltung der Immobilien und den Refundierungsbeitrag der Beamten. Auf Grund des
Übertrittes des Kunsthistorischen Museums in die Vollrechtsfähigkeit zum 1. Jänner 1999 und der
Aufteilung des Gesamtbudgets von S 920 Mio. ab dem 1. Jänner 2000 war für das Kunsthistorische
Museum eine Sonderregelung für das Jahr 1999 erforderlich. Demgemäß wurde eine Basistangente
von S 188,817.000,-- meines Ressorts zur Anweisung gebracht. Ausschließlich im Jahre 1999
wurde die Transferzahlung aus dem Kapitel 64 nicht zur Gänze, sondern aus budgettechnischen
Gründen (zweckgebundene Gebarung) lediglich in Höhe von S 8,321.000,-- geleistet.
Ad 2.:
Im Jahr 1999 wurden grundsätzlich keine zusätzlichen Mittel für das Kunsthistorische Museum zur
Verfügung gestellt. Eine Abgeltung in Höhe von S 11 Mio. erfolgte lediglich für die im Jahr 1998
im Auftrag meines Ministeriums begonnenen Ausstellungen ,,Jemen" (9. Dezember 1998) sowie
"Schätze der Kalifen" (16. November 1998), welche das Jahr 1998 betrafen, zum überwiegenden
Teil jedoch erst 1999 in Rechnung gestellt wurden. Seitens des Kunsthistorischen Museums wurde
für diese Sonderausstellungen, welche noch der Gestion meines Ministeriums zuzurechnen sind,
lediglich die rechentechnische Abwicklung und Begleichung der Verbindlichkeiten übernommen.
Dabei wurden die Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten vom Museum in Einzelrechtsnach -
folge übernommen und waren demgemäß vom Bund bzw. von meinem Ministerium an das
Museum zu refundieren.
Für das Jahr 2000 sind keine zusätzlichen - über die Basistangente hinausgehenden - Mittel vor -
gesehen.
Ad 3.:
In der Anlage überreiche ich die Abschlussbilanz der Teilrechtsfähigkeit zum 31. Dezember 1998,
welche einen Jahresgewinn in Höhe von rund S 2,5 Mio. ausweist.
Ad 4. u. 5.:
Aus der beiliegenden Bilanz ist ersichtlich, dass eine Überschuldung der Teilrechtsfähigkeit zum
31. Dezember 1998 nicht gegeben war.
Ad 6.:
Die Zweckwidmung von Repräsentationsspesen kommt bereits durch deren Bezeichnung als solche
zum Ausdruck. Gemäß dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999 sind im Kunsthistorischen
Museum Repräsentationsspesen in Höhe von S 822.130,06 angefallen, welche überwiegend Reprä -
sentationsaufwendungen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Sonderausstellungen, gesell -
schaftlichen Events, Veranstaltungen zur Gewinnung von Sponsoren, Einladungen von Museums -
kollegen sowie Bewirtungsspesen im Zusammenhang mit Besprechungen mit anderen nationalen
und internationalen Museumsdirektoren, Besprechungen zur Vorbereitung von Sonderausstellun -
gen, Kurieren von Kunstgegenständen, Kuratoriumsmitglieder und sonstige Geschäftsbesprechun -
gen betreffen. Die Abgeltung erfolgte durch das Kunsthistorische Museum im Rahmen des laufen -
den Budgets, demgemäß wurden diese Ausgaben aus den laufenden Einnahmen und der Basisab -
geltung abgedeckt.
Ad 7.:
Im Jahre 1999 wurde ein PKW von einer Leasing - Gesellschaft als Dienstkraftwagen angekauft. Die
Bewertung erfolgte zum Anschaffungspreis, welcher seitens der Leasing - Gesellschaft in Rechnung
gestellt wurde. Von einem Privatauto kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden,
weil der gegenständliche PKW ausschließlich dienstlichen Zwecken dient.
Ad 8.:
Gemäß dem Arbeits - und Budgetprogramm wurden und werden die Mietkosten für die Jahre 1999
bis 2004 als Mietaufwand budgetiert. Im Jahre 1999 erfolgte seitens meines Ministeriums eine Ge -
genverrechnung der Mietaufwendungen für die gemäß Überlassungsvertrag überlassenen Mietob -
jekte mit dem Erhaltungsbeitrag. Demzufolge wurde die Basistangente für das Museum in Höhe der
Mietaufwendungen gekürzt und waren für das Jahr 1999 nicht vom Museum an die Burghaupt -
mannschaft zu überweisen.
Im Jahr 2000 und in den Folgejahren wird die gesamte auf das Kunsthistorische Museum entfal -
lende Basistangente zur Anweisung gebracht. Demgemäß werden vom Museum die monatlichen
Mietzahlungen gemäß den Mietvorschreibungen geleistet.
Ad 9.:
Wie im Überlassungsvertrag vereinbart, sind die Instandhaltungskosten für die überlassenen
Mietobjekte vom Kunsthistorischen Museum zu tragen und werden auch von diesem finanziert. Die
Finanzierung dieser Instandhaltungsaufwendungen erfolgt aus den Einnahmen des Museums und
der Basistangente.
Betreffend etwaige Sanierungsmaßnahmen, welche vor der Überleitung in die Vollrechtsfähigkeit
begonnen wurden, sind gemäß § 5 Abs. 5 Bundesmuseen - Gesetz 1998 zum 2. Mai 1998 in Auftrag
gegebene bauliche Maßnahmen vom Auftraggeber (i.d.F. von der Burghauptmannschaft) zu finan -
zieren.
Ad 10.:
Da das Palais Harrach überwiegend für Sonderausstellungen (mangels geeigneter, dem Museum zur
Verfügung stehender Sonderausstellungsräume) genutzt wird und somit zur Erfüllung des gesetz -
lichen Auftrages des Museums (Präsentation der Sammlungsgegenstände) dient, erfolgt die Finan -
zierung aus dem Gesamtbudget des Museums.
Weiters ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass im Zeitraum 1995 bis 1999 die Kosten
betreffend Palais Harrach ausschließlich aus der Teilrechtsfähigkeit und sohin ohne Zuschüsse aus
dem Bundesbudget finanziert wurden. Durch die Organisation von über 20 Sonderausstellungen mit
insgesamt rund 700.000 Besuchern konnte das Museum durch den Standort Palais Harrach in den
Jahren 1995 bis 1999 dem an das Museum gestellten Bildungsauftrag überzeugend und umfassend
nachkommen.
Ad 11.:
Die gegenständlichen Mietzahlungen wurden bei den bereits vollrechtsfähigen Anstalten im
Rahmen von Transferzahlungen aus dem Kapitel 64 budgetiert und von der jeweiligen Anstalt ge -
leistet.
Beilage
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