1595/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Herbert Thumpser und
Genossen Nr. 1727/J - BR, betreffend Schließung von Finanzämtern, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die in der vorliegenden parlamentarischen
Anfrage thematisierte Schließung von Finanzämtern im Gesamtzusammenhang mit einer seit
Jahren angestrebten, aber noch nicht realisierten, Verwaltungsreform zu sehen ist.
Derzeit verfügt die Steuerverwaltung bei rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über
rund 100 Standorte (80 Finanzämter mit diversen Außenstellen, 8 Großbetriebsprüfungen und
7 Finanzlandesdirektionen), wobei sowohl die Anzahl der Bediensteten pro Standort als auch
die Aufgabenstellung extrem unterschiedlich ist. So schwankt die Anzahl der Beschäftigten bei
den einzelnen Finanzämtern zwischen 20 und 350 und bei den Finanzlandesdirektionen
zwischen 61 und 605. Bei den Finanzlandesdirektionen ist die Finanzlandesdirektion für Wien,
Niederösterreich und Burgenland beispielsweise für 3 Bundesländer mit insgesamt 33
Finanzämtern (davon 2 mit gemeinsamer Führung) zuständig, die Finanzlandesdirektion für
Vorarlberg hingegen lediglich für ein Bundesland und 2 Finanzämter.
Mit dem Ende 1998 im National - und Bundesrat beschlossenen Finanzreformgesetz 1998
erfolgte ein erster Schritt in Richtung Reorganisation der Steuerverwaltung, in deren Rahmen
in Wien ein Finanzamt umstrukturiert und ein weiteres aufgelöst wurde. Für rund 60 % der
Bewohner in den Umlandgemeinden Wiens bedeutet dies eine Verkürzung ihrer Wege zum
neu zuständigen Finanzamt und damit ein Näherbringen der Dienstleistung an den Bürger,
während beim Rest die Wege annähernd gleich bleiben. Außerdem führen die durch die
Reorganisation gewonnenen größeren Einheiten über Optimierungsprozesse und Synergien
zu einer Produktivitätsverbesserung, die Nichtnachbesetzungen von Pensionierungen und
damit Budgeteinsparungen - soweit sie nicht durch Personalkostensteigerungen egalisiert
werden - erst ermöglichen.
Im Bundesministerium für Finanzen wurde daher im Vorjahr unter der Bezeichnung "Finanz
2001" ein Programm erarbeitet, welches in einem Projekt - Portfolio unter anderem auch ein
Projekt "Mindestorganisation - Strukturoptimierung" vorsieht, dessen Ziel es ist, optimale
Betriebsgrößen, standortungebundene Produktionsformen, Regionalisierungsmöglichkeiten,
Synergien, Kostenminimierungen und Personaleinsatzoptimierungen auf allen Hierarchie -
ebenen zu ermitteln. Mit Unterstützung eines Unternehmensberaters soll dabei eine tragfähige
Plattform für einen raschen und tief greifenden Reformprozess zur Reorganisation der
Finanzverwaltung erzeugt werden, wobei auch Strukturfragen angesprochen werden müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es mir dabei sehr wichtig ist,
ein Zusammenwirken aller Beteiligten zu erreichen, wobei im Gespräch mit Kolleginnen und
Kollegen aus allen Instanzen und Bundesländern eine kritische Auseinandersetzung über eine
bessere Wahrnehmung der Aufgaben in den Finanzämtern anzustreben ist und im
Einvernehmen mit der Belegschaft und der Personalvertretung optimale Lösungen erarbeitet
und zielführend verwirklicht werden sollen. Auf jeden Fall ist aber zu vermeiden, dass durch
die notwendigen Diskussionen über Organisationsänderungen Verunsicherungen und
Existenzsorgen entstehen.
Zu 1.:

Die Aussagen des Herrn Staatssekretärs sind Teil einer Diskussion über mögliche
Organisationsänderungen.
Zu 2.:

Das Ziel, durch eine Verwaltungsreform einen wesentlichen Beitrag zur Kostensenkung im
öffentlichen Dienstleistungsbereich zu leisten, wird von der gesamten Bundesregierung
verfolgt. Hinsichtlich der Maßnahmen, die erforderlich sein werden, um die Finanzverwaltung
schlanker, leistungsfähiger und schlagkräftiger zu machen, möchte ich zuerst alle Vorschläge
meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwarten und diese nicht durch Vorankündigungen
beeinflussen, wofür ich um Verständnis ersuche.
Zu 3. bis 5.:

Da die erforderlichen Maßnahmen erst im Detail erarbeitet werden, sind mir derzeit dies -
bezügliche Aussagen leider nicht möglich.
Zu 6. und 7.:

Diese Gespräche wurden bisher nicht geführt, da sie nach Ansicht des Bundesministeriums
für Finanzen aus dem bei den Punkten 3 bis 5 dargelegten Grund derzeit verfrüht wären.
Zu 8.:

Die jährlichen Gesamtkosten der Steuerverwaltung betragen (grob geschätzt) etwa
6,63 Mrd. S, haben eine steigende Tendenz und gliedern sich in Personalausgaben von rund
5 Mrd. S, Sachaufwendungen von rund 1 Mrd. S und EDV - Aufwendungen von etwa
630 Mio. S, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Personalausgaben trotz einer etwa
10 %igen Reduktion der Bediensteten in den letzten 5 Jahren nur um rund 2 % gesunken
sind.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist es daher generell erforderlich
- gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - eine Optimierung der Kostenstruktur
zu erreichen.
Zu 9.:

Da eine weitere Zieldimension des Programms "Finanz 2001" die weitest gehende
Kundenorientierung ist, muss es gelingen, Kostenoptimierung und bürgerorientierte Dienst -
leistung in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund werden derzeit auch Überlegungen ange -
stellt, durch das Beschreiten moderner Wege (One - stop -shop, Single - point of Contact,
e - Government, etc.) dem Bürger den Zugang zu den Dienstleistungen der Finanzverwaltung
zu erleichtern.

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HTML-Dokument erstellt: Sep 29 13:13