1603/AB-BR BR
Eingelangt am:21.11.2000
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
 
 
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche Anfrage der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph
Hagen und Ilse Giesinger) betreffend Entschließung des Vorarlberger Land -
tags, Nr. 1732/J - BR/2000,
wie folgt:
Zur Verpflichtung zur Unterstützung alter und behinderter Menschen:

Die Verankerung des Diskriminierungsverbotes aus Gründen des Alters in der öster -
reichischen Bundesverfassung ist Bestandteil der Regierungserklärung. In diesem
Zusammenhang ist beabsichtigt, die österreichische Rechtsordnung nach Bestim -
mungen zu durchleuchten, die ältere Menschen diskriminieren. Voraussetzung dafür
ist die verfassungsmäßige Verankerung des Diskriminierungsverbotes aus Gründen
des Alters, analog zum nachstehend erwähnten Diskriminierungsverbot betreffend
Menschen mit Behinderungen sowie zum im Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages
der Europäischen Union festgelegten Diskriminierungsverbot aus Gründen des Al -
ters. Geeignete Schritte dazu werden in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler -
amt - Verfassungsdienst in Angriff genommen.
In den letzten Jahren war ein allgemeines Umdenken hinsichtlich der Haltung ge -
gengüber Menschen mit Behinderung festzustellen. Die Menschenrechte und das
Thema Gleichbehandlung haben in der Behindertenpolitik besondere Bedeutung
erlangt.
Als Folge dieses Umdenkens beschloss am 9. Juli1997 der Nationalrat die Auf -
nahme eines Diskriminierungsverbotes in die österreichische Bundesverfassung. An
den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 7 Abs. 1 B - VG wurden folgende
Sätze angefügt:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik
(Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von
behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen
Lebens zu gewährleisten."
Als rechtliche Grundlage und politische Absichtserklärung stellt diese Bestimmung
einen wesentlichen Schritt in Richtung Gleichbehandlung und Integration behinderter
Menschen dar.
Zur Mutter - Kind -Pass - Untersuchung:

Das Regierungsübereinkommen vom Februar 2000 sieht im Kap. III/A/1 im Zusam -
menhang mit der Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes/eines ,,Karenzgeldes für
alle" vor, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes/des Karenzgeldes an die
Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen gekoppelt und ein Malus in Abzug gebracht wird,
falls diese Untersuchungen nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne durchge -
führt werden.
Es wird eine Lösung erarbeitet, die einen Anreiz bietet, damit die hohe Untersu -
chungsdisziplin bei den Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen weiter optimiert wird. Im
Rahmen dieser Lösung wird von einem Malus - System Abstand genommen, der An -
reiz soll darin bestehen, die weiteren Auszahlungen des Kinderbetreuungsgeldes ab
dem 18. Lebensmonat des Kindes von nachzuweisenden Untersuchungen innerhalb
eines bestimmten Zeitrahmens abhängig zu machen.
Zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Frauen:

Die Forderung nach einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der Frauen wäh -
rend und nach der Schwangerschaft wird uneingeschränkt befürwortet. Es wird dazu
jedoch einleitend angemerkt, dass die Formulierung "während und nach der
Schwangerschaft" darauf hindeutet, dass primär an zeitlich begrenzte Maßnahmen
gedacht wird: Aus der Sicht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Ge -
nerationen sind jedoch zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen, die
sich für Kinder entscheiden, umfassende und nachhaltige Maßnahmen erforderlich,
wie etwa die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Ausbau von qualitativ
hoch stehenden Kinderbetreuungseinrichtungen, die partnerschaftliche Teilung der
Versorgungsarbeit sowie eine eigenständige Altersabsicherung. Als eine Maßnahme
im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das Audit FAMI -
LIE & BERUF des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zu
nennen. Das Audit ermöglicht es Unternehmen, die betriebswirtschaftliche Effizienz
durch familienfreundliche Maßnahmen zu steigern und kann somit zu einer familien -
freundlicheren Arbeitswelt beitragen.
Dem Anliegen des Vorarlberger Landtages dürfte, was die finanzielle Situation von
Frauen (Eltern) nach der Geburt und in den ersten Jahren des Kindes betrifft, die
Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes für alle - unabhängig von einer voran -
gehenden Beschäftigung - entgegenkommen. Die Gewissheit, Anspruch auf eine
finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Grundsicherung während der Klein -
kindphase zu haben, kann unter Umständen auch zur Vermeidung von Schwan -
gerschaftsabbrüchen führen.
Im zeitlichen Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist an folgende unterstüt -
zende Maßnahmen zu denken:
Sowohl Behindertenorganisationen als auch Schwangerenberatungsstellen nehmen
einen zunehmenden Druck auf schwangere Frauen im Zusammenhang mit pränata -
1er Diagnostik wahr. Dies zeigt sich auch daran, dass auch in den vom Bund geför -
derten Familienberatungsstellen in den vergangenen Jahren der Bedarf an Beratung
bei Schwangerschaftskonflikten vor allem im Zuge von pränataler Diagnose gestie -
gen ist. Kompetente Beratung und Begleitung für Frauen bzw. Eltern in dieser Situa -
tion sind daher auszubauen bzw. verstärkt zu fördern.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat - ausgehend
von den Ergebnissen eines Arbeitskreises zur "Beratung und pränataler Diagnostik"
anlässlich einer Familienberaterinnentagung im Dezember 1998 - eine spezifische
Beraterinnen - Weiterbildungsreihe zu diesem Thema in Auftrag gegeben, die vom
Katholischen Familienwerk in Zusammenarbeit mit der Aktion Leben durchgeführt
wurde. In fünf Seminarblöcken wurden die Teilnehmerinnen in sozialrechtlichen, me -
dizin ischen, psychodynamischen, methodischen und ethischen Aspekten der
Schwangerschaftskonfliktberatung geschult sowie in Zusammenarbeit mit der Lan -
desfrauenklinik Linz in diagnostische und therapeutische Möglichkeiten der Präna -
talmedizin eingeführt. Darüber hinaus wurde in einem eigenen Modul zum Thema
Trauer der Umgang mit Trauer in der Beratungssituation, der Abschied vom (gesun -
den) Wunschkind und der Abschied vom unerwünschten Kind behandelt.
Die 20 spezifisch ausgebildeten Beraterinnen stehen nun in geförderten Familienbe -
ratungsstellen in ganz Österreich im Einsatz. Im heurigen Jahr wurde darüber hinaus
in Linz von der Aktion Leben und der Diözese Linz in Zusammenarbeit mit dem Or -
den der Barmherzigen Schwestern eine modellhafte Familienberatungsstelle für alle
Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt mit besonderem Schwerpunkt auf
ganzheitlicher Beratung nach Pränataldiagnostik eingerichtet und nach dem Famih -
enberatungsförderungsgesetz finanziert.
Weiters sind folgende Maßnahmen zu nennen:
- Frühförderung: Die Ausweitung des Frühförderungs-Angebotes ist im Laufen.
- Kinderbetreuung
: Durch die Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau und der
Förderung von Kinderbetreuungsangeboten seit 1997 im Rahmen der soge-
nannten Kindergartenmilliarde konnten bislang 29.945 zusätzliche Betreuungs -
plätze für Kinder alter Altersgruppen sowie 23 betriebliche Betreuungsangebote
geschaffen werden, zahl reiche Tagesmütter/-väter ausgebildet, Öffnungszeiten
bedarfsgerecht ausgeweitet und die Integration behinderter Kinder forciert wer-
den.
- Elternbildung: Seit 1. Jänner 2000 stehen dem Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen alljährlich Mittel aus dem Familienlastenaus -
gleichsfonds für die Förderung der Ausweitung von Elternbildungsangeboten so -
wie die Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur Bekannt -
machung der Angebote und der Steigerung der Inanspruchnahme zur Verfügung.
Nicht zuletzt ist als positive Maßnahme die Schaffung eines gesellschaftlichen Kli -
mas der Akzeptanz und Toleranz zu nennen, in dem sich behinderte Menschen (und
ihre Angehörigen) akzeptiert fühlen.

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