1605/AB-BR BR
BM f. Inneres
Eingelangt am:06.12.2000
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossen haben an mich am 10.10.2000 unter der Nr.
1736/J - BR/2000 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,EKIS - Abfragen über
politische Funktionsträger" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass EKIS - Protokolldaten gemäß § 14 Abs. 5 Datenschutz -
gesetz 2000 bzw. § 56 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz drei Jahre lang aufbewahrt werden,
sodass eine Auswertung der EKIS - Protokolle über einen Zeitraum von fünf Jahren unmöglich
ist.
Aus folgenden rechtlichen Gründen ist jedoch eine Information über EKIS - Abfragen
betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen Funktionsträger unzulässig:
Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und staatliche
Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege.
Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten personenbezogenen
Daten verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz der von allfälligen EKIS -
Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu qualifizieren.
Abschließend ist anzumerken, dass auch eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der von
allfälligen EKIS - Abfragen Betroffenen zur Offenlegung bzw. Weiterleitung dieser EKIS -
Protokolldaten an den Nationalrat nicht die Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung der
Amtsverschwiegenheit gemäß Artikel 20 Absatz 3 B - VG aufzuheben vermag.
HTML-Dokument erstellt: Dec 12 11:22