1609/AB-BR BR
Eingelangt am: 13.12.2000
BM für Landesverteidigung
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossen haben am 13. Oktober 2000 unter der
Nr. 1746/J - BR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"widersprüchliche Informationen zu geplanten Kasernen - Verkäufen" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Selbstverständlich liegt auch mir daran, allfällige Missverständnisse im Zusammenhang mit
dem Kasernenkonzept des Bundesministeriums für Landesverteidigung aufzuklären. So
bezweckte ich mit meiner Anfragebeantwortung vom 5. Oktober 2000 (1596/AB zu 1735/J -
BR/2000), der das aktuelle Kasernenkonzept (Stichtag 26. September 2000) beigeschlossen
war, den Anfragestellern einen umfassenden Überblick über jene Liegenschaften und
Kasernen zu geben, die schon aufgelassen bzw. verkauft wurden oder aus der militärischen
Nutzung entlassen bzw. zum Verkauf vorgesehen sind. Da diese Unterlage in ihrer Struktur
seit Jahren unverändert ist und jeweils nur durch Fortschreibung auf den aktuellen Stand
gebracht wird, mag der Umstand, dass darin auch Kasernen enthalten sind, die bereits lange
vor meinem Amtsantritt aufgelassen bzw. veräußert wurden (Punkt 1 des Kasernen -
konzeptes), für Personen die sich erst seit kurzem mit der Materie befassen, zur Verwirrung
beigetragen haben. Unklarheiten können für Außenstehende auch dadurch entstanden sein,
dass einem in der Folge erschienenen Zeitungsbericht auch ein Arbeitspapier zu Grunde lag.
welches Projekte enthielt, die noch Gegenstand interner Überlegungen sind. Dass die mit
1. April 2000 erfolgte Übertragung der Zuständigkeiten vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit zum Bundesministerium für Landesverteidigung eine Beurteilung
dieser komplexen Materie in der gegenwärtigen Übergangsphase nicht eben erleichtert, ist
ebenfalls nicht zu bestreiten. Ich gehe davon aus, dass im Folgenden die offen gebliebenen
Fragen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallen, geklärt werden
können.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der Verkauf sämtlicher angeführten Kasernen erfolgte vor dem Inkrafttreten der Bundes -
ministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16; die Frage nach dem genauen Verkaufs -
zeitpunkt wäre daher vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu beantworten.
Was den Eingang und die Höhe der Kaufsummen aus diesen Liegenschaftsverkäufen
betrifft, darf ich darauf hinweisen, dass Verkäufe militärischer Liegenschaften Verfügungen
über unbewegliches Bundesvermögen darstellen und daher in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Zu 3:
Beide ehemaligen militärischen Liegenschaften wurden durch das damals zuständige
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Grund einer Bedarfsanmeldung
durch den Bund für eine universitäre Nutzung gewidmet. Eine Vergütung für diese
"Freigabe" ist nach den Bestimmungen des § 49 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes nicht
vorgesehen.
Zu 4:
Mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 wurde die Kaserne in den Fruchtgenuss der
Bundesimmobiliengesellschaft überführt. Die Kaserne wurde mit 30. Juni 1999 geräumt und
die Mietenzahlung an die Bundesimmobiliengesellschaft beendet. Dem Ressort sind aus
diesem Titel keine Budgetmittel zugeflossen.
Zu 5:
Bevor dem Verkauf einer militärischen Liegenschaft (in der Regel als Sonderbauland
ausgewiesen) nähergetreten werden kann, ist eine verbindliche Flächen - und Bebauungs -
widmung für die Nachfolgenutzung durch den Käufer erforderlich. Sobald die Widmung
rechtlich gesichert ist, legt das Bundesministerium für Finanzen den Verkehrswert des
Objektes fest und ermittelt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung den Bestbieter.
Wie aus den Erläuterungen zu Punkt 2 des Kasernenkonzeptes zu ersehen ist, wurden -
abgesehen vom Unterkunfts - und Ausbildungsgebäude Gainfarn, bei dem bereits die
Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen zum Verkauf vorliegt - bei den aus der
militärischen Nutzung entlassenen Objekten die ersten Bearbeitungsschritte für einen
späteren Verkauf eingeleitet. Nähere Aussagen im Sinne der Fragestellung erscheinen daher
im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zu 6:
Der Kaufpreis für das Unterkunfts - und Ausbildungsgebäude Gainfarn beträgt 7,8 Mio.
Schilling. Wann dieser Betrag, der an das Bundesministerium für Finanzen zu entrichten ist,
vom Käufer hinterlegt wird, steht noch nicht fest, zumal der Kaufvertrag noch nicht errichtet
wurde.
Zu 7:
Auf Grund der unter Punkt 3 des Kasernenkonzeptes angeführten Imponderabilien sind
nähere Angaben im Sinne der Fragestellung nicht möglich.
Zu 8 und 10:
Der Kasernenstandort Pinkafeld und die Hummel - Kaserne in Graz sind Gegenstand interner
Planungsüberlegungen, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind und daher auch nicht
Eingang in das aktuelle Kasernenkonzept gefunden haben. Die Entlassung der beiden
Standorte aus der militärischen Nutzung setzt die Verfügbarkeit entsprechender
Ersatzinfrastruktur voraus. Der Kasernenstandort Weitra steht nicht zur Diskussion.
Zu 9:
Nein.
Zu 11:
Nein.
Zu 12:
Der genannte Betrag dürfte aus einer Erwartungshaltung des Ressorts aus dem Jahre 1992
resultieren und ist nicht mehr aktuell.
Zu 13:
Ja. Mit dem schrittweisen Ausbau der Amtsgebäude Rossau und Stiftgasse wird es möglich
werden, mittelfristig das Bundesamtsgebäude 3 (Rückgabe an den Rechnungshof), das
Amtsgebäude Franz - Josefs - Kai und das Bürogebäude Straussengasse aus der Nutzung zu
entlassen. Die beiden Jetztgenannten Objekte sollen in weiterer Folge verkauft werden.
Zu 14:
Diese Entscheidung wird ausschließlich nach organisatorischen bzw. einsatzbezogenen
Grundsätzen getroffen, wobei dieser Bereich geänderten Rahmenbedingungen jeweils
anzupassen ist.
Zu 15:
Ja. Im übrigen verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen.
Zu 16:
Das vorliegende Kasernenkonzept des Bundesministeriums für Landesverteidigung
(Stichtag 26. September 2000) ist das zur Zeit letztgültige. Wie bereits ausgeführt, hängt
jedoch die Beurteilung, welche Liegenschaften in weiterer Folge für eine militärische
Nutzung unabdingbar sind, in erster Linie von der Aufgabenstellung und Struktur des
österreichischen Bundesheeres ab. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden
Ausführungen.
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