1612/AB-BR BR
Eingelangt am: 22.12.2000
Bundesminister für Landesverteidigung
 
Die Bundesräte Mag. Hoscher und Genossen haben am 25. Oktober 2000 unter der
Nr. 1747/J - BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Vertretung
des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Brüssel" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Auf Grund der fortschreitenden Entwicklung der Europäischen Union, insbesondere im
Bereich der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik, ist eine personelle Verstärkung
und Umgliederung der militärischen Vertretung Österreichs in Brüssel unumgänglich.
Derzeit sind die Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung in zwei
Gebäuden in Brüssel ("Bastion Tower" und "Manfred Wörner Gebäude") untergebracht. Im
Zuge der erforderlichen Umgliederung ist an eine Zusammenlegung der bereits bestehenden
Organisationseinheiten gedacht, wobei konkret Unterbringungsmöglichkeiten im "Bastion
Tower" ‚ im "Manfred Wörner Gebäude" sowie in den Gebäuden "Corthenbergh 52" und
"Corthenbergh 30" im Gespräch sind. Wo die Angehörigen des Bundesministeriums für
Landesverteidigung in Brüssel schließlich untergebracht werden, hängt im Wesentlichen
von der Kostenfrage ab und davon, wie weit Synergieeffekte mit dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten genutzt werden können.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:

Die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel ist überwiegend im Gebäude
"Corthenbergh 30" angesiedelt. Wie bereits erwähnt, ist die Unterbringung der derzeit
23 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung in diesem Gebäude eine
der möglichen Varianten.
Zu 3 bis 5:

Derzeit steht weder fest, wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Brüssel
entsendet werden, noch wie letztlich das Unterbringungsproblem gelöst wird. Adaptierungs -
bzw. Personalkosten können daher erst genannt werden, sobald die diesbezüglichen
Entscheidungen getroffen sind.
Zu 6:

Nein. Ein Beschluss des Ministerrates ist hiefür nicht erforderlich.
Zu 7:

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.

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