1616/AB-BR BR
Eingelangt am:25.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
 
Die schriftliche Anfrage Nr. 1753/J - BR/2000, betreffend Umsetzung der
fahrleistungsabhängigen LKW - Maut, die die Bundesräte Giesinger und Kollegen am 29.
November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:

Bereits während die über eine Regierungsvorlage eingebrachten Abänderungen zum
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz im Dezember 2000 im Parlament zum Beschluss
vorlagen, hat die ASFINAG mit der Umstellung der Planungsarbeiten vom halboffenen
dualen auf ein sogenanntes vollelektronisches Mautsystem begonnen.
Koordiniert bzw. bewertet werden diese Arbeiten durch eine von mir eingesetzte
Experten - Arbeitsgruppe, die kurz vor Weihnachten erstmals zusammengetroffen ist.
Zu Frage 2:

Mein Amtsvorgänger hat die nochmalige Überprüfung des geplant gewesenen
Mauteinhebungssystems veranlasst und einen diesbezüglichen Vorschlag für die
Abänderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes gemacht.
Ich bin gewillt diesen Weg zur raschen Umsetzung eines sog. vollelektronischen
Mauteinhebungssystems weiter zu verfolgen.
Zu Frage 3:

Die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 vorgesehene Änderung des § 3 Abs.
1 dritter Satz des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 steht ausschließlich im
Zusammenhang mit der Änderung des § 4 Abs. 2, der bisher verpflichtend die
Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut in der Art der dualen Bemautung
(konventional + elektronisch) vorsah. Die Festlegung über das halboffene Mautsystem
wurde hingegen mit dem Entfall des bisherigen § 1 Abs. 3 beseitigt. Ein halboffenes
Mautsystem könnte somit verfassungskonform prinzipiell nur dann eingeführt werden,
wenn das Parlament dafür neuerlich die gesetzlichen Vorkehrungen in Form
spezifischer Determinierungen trifft.
Zu Frage 4:

Parallel zu den von der ASFINAG durchgeführten neuen Planungen sind einige für das
neu zu planende Mautsystem bzw. seinen Betrieb wesentliche Entscheidungen zu
treffen.
Etwa, ob neben der elektronischen Mautabbuchung mittels eines im Fahrzeug
mitgeführten Bordgerätes (OBU) auch noch andere (manuelle) Zahlungsmöglichkeiten
ohne OBU angeboten werden müssen. Oder wer der zukünftige Betreiber des
Mautsystems sein soll bzw. wer das sog. Enforcement (Erfassung und Verfolgung von
Mautflüchtigen) durchführen soll.
Die Klärung dieser Fragen muss sowohl innerstaatlich als auch teilweise auf
europäischer Ebene erfolgen und sollte in der ersten Hälfte dieses Jahres
abgeschlossen werden.
Zu Frage 5:

Wie bereits zu Frage 1 angedeutet, habe ich eine Expertengruppe eingesetzt, die im
Sinne der Novelle des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 eine Evaluierung der
von der ASFINAG durchzuführenden Systemplanungen vornehmen soll. Sobald auf
Basis von Empfehlungen dieser Expertengruppe eine Systementscheidung getroffen
werden kann, werde ich die Erstellung einer Regierungsvorlage zum
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz veranlassen.

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Jan 26 14:26