1623/AB-BR BR
Eingelangt am:07.03.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
 
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Bundesräte Prof. Konecny und Genossen betreffend die Diskussion über die
Bundesstaatsreform - Insbesondere Schaffung eines Generallandtages,
Nr.1766/J - BR/2001
, wie folgt:
Fragen 1 und 3 bis 8:

Ich habe seit meinem Amtsbeginn bei vielen Gelegenheiten über föderalistische
Themen gesprochen. Da über derartige Gespräche aber keine Protokolle angefertigt
wurden, ist im Einzelfall nicht mehr nachvollziehbar, wann ich mit wem mit welchem
Ergebnis derartige Gespräche geführt habe.
Fragen 2, 9, 10, 13, 14 und 19:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr.1757/J - BR/2001 durch die Bun -
desregierung.
Frage 11:

Nein.
Fragen 15 bis 18:

Gemäß Artikel 52 Abs.1 B - VG und § 24 Abs.1 GO - BR ist der Bundesrat befugt, die
Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen.
Die Kommentierung von Aussagen anderer Politiker bildet keinen Gegenstand der
Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
der gegenständlichen Fragen absehe.
Frage 20:

Die Auswirkungen der Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung auf mein
Ressort können erst beurteilt werden, wenn die konkreten Regelungen vorliegen.
Fragen 21 bis 27:

Seitens meines Ressorts wurden weder Studien noch Meinungsumfragen zu födera -
listischen Themen in Auftrag gegeben.
Fragen 28 bis 30:

In meinem Ressort gibt es keine Abteilung, die ausschließlich mit föderalistischen
Themen befasst ist. Grundsätzlich ist aber das Aufgabengebiet jeder Abteilung mehr
oder weniger von Fragen des Föderalismus tangiert, sodass laufend zu dieser The -
matik gearbeitet wird. Eine Auflistung der Arbeiten im Einzelnen ist daher nicht mög -
lich.

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