1625/AB-BR BR
Eingelangt am:08.03.2001
Bundeskanzler
 
Die Bundesräte Konecny und Genossen haben am 9. Jänner 2001 unter der
Nr. 1757/J - BR/2001 an die Bundesregierung eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Diskussion über eine Bundesstaatsreform - insbesondere
Schaffung eines Generallandtages gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern. Ziel einer Bundesstaatsreform muß eine wirkungsvolle,
kundenorientierte und bürgernahe Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften und
der Verwaltung im Bundesstaat sein.
Zentrales Element der Umsetzung der Bundesstaatsreform soll unter anderem auf
der Basis der Ergebnisse der Strukturreformkommission und in Fortsetzung der
bisherigen Bemühungen - auf der Grundlage der Vereinbarung von Perchtoldsdorf
und des Ergebnisses der Landeshauptmännerkonferenz in Salzburg - die
Ausarbeitung einer Novelle zum B - VG sein, die insbesondere die Auflassung der
mittelbaren Bundesverwaltung beinhalten soll. Grundsätzlich sollen die in mittelbarer
Bundesverwaltung vollzogenen Angelegenheiten in den Kompetenztypus des Art. 11
B - VG, also in die Landesvollziehung, übertragen werden. Darüber hinaus sollen aber
auch zusätzliche Angelegenheiten des Art. 10 in den Art. 11 B - VG übertragen
werden. Dadurch sollen geschlossene, abgerundete und problemorientierte
Kompetenz - und Verantwortungsbereiche des Bundes und der Länder unter
Stärkung der Rechte der Länder, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der
Gesamteffizienz der Verwaltung geschaffen werden.
Eine Bundesstaatsreform muß nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Ziel einer
konsequenten Ausgaben - und Aufgabenreform der Verwaltung gesehen werden.
Insofern ist die Bundesstaatsreform auch ein Thema der Arbeit der im Zuge der
Paktierung des Finanzausgleichs für die Jahre 2001 bis 2004 eingesetzten Struktur -
und Aufgabenreformkommission (FAG - Begleitkommission).
Im Rahmen der Bemühungen um eine Bundesstaatsreform ist nach Auffassung der
Bundesregierung auch eine Reform des Bundesrates anzustreben. Ziel einer sol -
chen Reform sollte es sein, den Bundesrat als Länderkammer aufzuwerten.
Diese Vorhaben bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat; neben weiteren
Gesprächen mit allen Ländern über die Details und die konkrete Ausgestaltung der
Bundesstaatsreform (dazu gehört auch eine etwaige Verankerung der
Landeshauptmännerkonferenz in der Verfassung) werden daher noch Gespräche
zwischen den Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien und jenen der
Opposition zu führen sein.

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