1626/AB-BR BR
Eingelangt am:09.03.2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny und
Genossen vom 9. Jänner 2001, Nr. 1761/J - BR, betreffend die Diskussion über eine
Bundesstaatsreform - insbesondere Schaffung eines Generallandtages, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3. bis 8.:

Nach meiner Auffassung gehört es in einem demokratischen Staatengebilde zur gepflegten
Gesprächskultur, dass aktuelle Themenbereiche, darunter natürlich auch solche mit
föderalistischen Inhalten, im Gespräch mit verschiedensten Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens, sei es innerhalb des Bereiches des Bundes, sei es mit Vertretern der anderen
Gebietskörperschaften, erörtert und diskutiert werden. Über derartige Gespräche werden
zwangsläufig keinerlei Aufzeichnungen über Zeit und Ort und in der Regel auch nicht über den
Inhalt geführt. Derartige Kontakte werden im Vorfeld der demokratischen Willensbildung zu
einzelnen Fragen im Rahmen eines umfassenden Meinungsbildungsprozesses hergestellt,
um die Auffassungen zu einzelnen Problembereichen auch von anderen Personen kennen zu
lernen und die eigenen Ansichten in einen weiteren Bereich der Meinungsbildung zu
integrieren.
Unter dieser Prämisse haben mit einer Reihe von Personen Gespräche stattgefunden, die
zum Teil auch in den Medien dokumentiert sind, die jedoch zwangsläufig keinen offiziellen
Charakter haben und noch keine Grundlage für ein in Gesetzesform umzugießendes Ergebnis
bilden können. Eine offizielle Haltung zu den einzelnen Fragen wird erst im Rahmen einer
Regierungsvorlage dokumentiert.
Zu 2., 13. und 14.:

Meine aktuelle Haltung zu diesen Themenbereichen deckt sich mit den im
Regierungsprogramm der Bundesregierung im Wesentlichen unter dem Kapitel "Bundesstaat"
dargelegten Ausführungen. Dabei ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass von einer
derartigen Reform neben einer Stärkung der Länderrechte eine Ersparnis bei den Kosten der
Verwaltung erwartet wird. Im Übrigen wird zu diesen Punkten auf die Beantwortung der
gleichzeitig an die Bundesregierung gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1757/J - BR verwiesen.
Zu 9. und 10.:

Die Bundesregierung hat in ihrem Budgetprogramm für die Jahre 2001 bis 2003 ein Konsoli -
dierungsziel vorgelegt, das eine konsequente Verringerung des staatlichen Defizits
Österreichs zum Inhalt hat und im Jahr 2002 ein gesamtstaatliches Defizit von 0,0% des BIP
im Sinne des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG)
verwirklichen wird. Länder und Gemeinden haben sich im Rahmen der
Finanzausgleichsverhandlungen bereit erklärt und verpflichtet, diese stabilitätsorientierte
Budgetpolitik in ihrem Bereich zu unterstützen. Damit sind die Festlegungen zur Haushaltsdis -
ziplin im bisherigen Österreichischen Stabilitätspakt, BGBl. II, Nr.101/1999 überholt. Durch
eine Neufassung soll sichergestellt werden, dass alle Gebietskörperschaften Österreichs dem
gestiegenen Stabilisierungsbedarf entsprechend handeln.
Gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen
Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I, Nr.61/1998, wird daher
zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden, diese vertreten durch den
Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, eine neue Vereinba -
rung über einen innerösterreichischen Stabilitätspakt abzuschließen sein. Nach Abschluss der
derzeit noch laufenden Verhandlungen werde ich eine entsprechende Vereinbarung der
Bundesregierung und infolge dem Nationalrat und dem Bundesrat vorlegen.
Neben diesem aktuellen Thema, sind Änderungen im geltenden Finanzausgleichsgesetz 2001
sowie im Katastrophenfondsgesetz aus aktuellem Anlass stets möglich (Beispiele aus der
Vergangenheit: Heizkostenzuschüsse an die Länder, Aufteilung der Werbeabgabe,
Getränkesteuerausgleich, Ernteschäden in der Landwirtschaft), doch kann diesbezüglich
derzeit keine Aussage getroffen werden.
Zu 11. und 12.:

Derzeit beabsichtige ich nicht, vor dem Nationalrat oder vor dem Bundesrat Erklärungen zu
föderalistischen Themen abzugeben.
Zu 15. bis 18.:

Meine diesbezüglichen Äußerungen erfolgten, wie bereits unter Punkt 1 dargelegt, im
Rahmen eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses, wie er im Vorfeld politischer
Entscheidungen durchaus üblich ist.
Hinsichtlich der Vorschläge anderer Personen zu föderalistischen Themen möchte ich
grundsätzlich darauf hinweisen, dass persönliche Interpretationen nicht Gegenstand des
Fragerechtes sind. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu im Hinblick auf
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 nicht Stellung nehme.
In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass das Bundesministerium für
Finanzen die vom Bundesminister für Justiz angestrebte Strukturänderung in der
Gerichtsorganisation unterstützt und auch auf eine positive Prüfung der Vorschläge durch die
Finanzausgleichs - Begleitkommission hofft, um das angestrebte Einsparungsziel für den Bund
von 3,5 Mrd. S jährlich ab 2001 auf Dauer zu erreichen.
Zu 19. und 20.:

Hinsichtlich der Auflassung der mittelbaren Bundesverwaltung, die im Regierungsprogramm
der Bundesregierung enthalten ist und deren Umsetzung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes
einer Bundesstaatsreform zu prüfen sein wird, ist ebenfalls auf die Beantwortung der
gleichzeitig an die Bundesregierung gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1757/J - BR zu verweisen.
Da die Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen nicht in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen werden, hätte eine derartige Auflassung in meinem Ressort keine direkten
Auswirkungen.
Zu 21. bis 24.:

Im Rahmen einer Studie zum Thema "Untersuchung zu Schlüsselbereichen der Budget -
politik", die das Institut für Wirtschaftsforschung (Prof. Helmut Kramer), das Institut für Höhere
Studien (Prof. Bernhard Felderer) sowie der Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses,
Prof. Helmut Frisch, erstellt haben, wurden unter anderem auch Themen mit föderalistischem
Inhalt behandelt, wobei ich gerne bereit bin, diese Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung zu
stellen.
Die Studie hat insgesamt Kosten in der Höhe von 920.000,-- S verursacht.
Zu 25. bis 27.:

Es wurden keine Meinungsumfragen zu föderalistischen Themen in Auftrag gegeben.
Zu 28. bis 30.:

Im Bundesministerium für Finanzen ist vornehmlich die für Finanzverfassung und Finanz -
ausgleich zuständige Abteilung II/11 (Budgetsektion) mit föderalistischen Themen beschäftigt.
Diese Tätigkeit umfasst die Vorbereitung und Verhandlung des jeweils zwischen dem Bund,
den Ländern und den Gemeinden abzuschließenden Finanzausgleichs, nunmehr - wie bereits
bei Punkt 9 ausgeführt - die Ausarbeitung eines neuen Stabilitätspakts zur Sicherstellung der
Einhaltung des von der Bundesregierung vorgegebenen Konsolidierungskurses durch den
Bund, die Länder und die Gemeinden, schließlich den laufenden Vollzug des
Finanzausgleichsgesetzes 2001, die Auseinandersetzung mit allen von den Ländern und
Gemeinden vorgelegten Forderungskatalogen, die Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen
der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, die Begutachtung und Wahrnehmung
der Bundesinteressen im Verfahren nach Art. 98 Bundes - Verfassungsgesetz im
Zusammenhang mit allen Landesgesetzen, um hier nur die wichtigsten föderalistischen
Themen, mit denen sich diese Abteilung laufend beschäftigt, zu nennen.
Darüber hinaus beschäftigen sich alle anderen Abteilungen der Budgetsektion mit
föderalistischen Themen, soweit nämlich die korrespondierenden Ressorts Projekte
umsetzen, die Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden haben, sei es im Haushaltsrecht,
im Gesundheitswesen (Krankenanstalten), im Bereich der Landeslehrer, Land - und Forstwirt -
schaft, Straßenbau, Hochbau, Siedlungswasserwirtschaft, EU - Finanzierung, Pflegegeld,
Kindergeld, Förderungen, Sicherheitsbereich usw., die von den Abteilungen der
Budgetsektion mitzubeurteilen sind.
Schließlich sind jedoch auch die übrigen Sektionen des Bundesministeriums für Finanzen, wie
die Abteilungen der Präsidialsektion, z.B. Beteiligungen an Gesellschaften an denen auch
andere Gebietskörperschaften Anteile besitzen, die gesamte Abgabensektion aber auch die
Kreditsektion (Landeshypotheken - Banken) und die IT - Sektion (Datenbereitstellung für Länder
und Gemeinden) teils in stärkerem teils in geringerem Ausmaß mit föderalistischen Themen
im weitesten Sinn beschäftigt.

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