1628/AB-BR BR
Eingelangt am:09.03.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
 
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1768/J - BR
betreffend die Diskussion über eine Bundesstaatenreform - insbesondere Schaffung
eines Generallandtages, welche die Abgeordneten BR Prof. Konecny und Genossen
am 9. Jänner 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 13 bis 8, 15 bis 18 der Anfrage:

Die gestellten Fragen betreffen keine Angelegenheiten der Vollziehung und
unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Antwort zu den Punkten 2, 13, 14 und 19 der Anfrage:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage 1757/J durch die Bundesregierung.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 
Da das Versorgungssicherungsgesetz (BGBl. Nr. 380/1992 idF. BGBl. I Nr. 176/
1998), das Energielenkungsgesetz (BGBl. Nr. 545/1982 idF. BGBl. I Nr. 178/1998)
und das Erdöl - Bevorratungs - und Meldegesetz (BGBl. Nr. 546/1982 idF. BGBl. I Nr.
179/1998) mit Jahresende 2001 ihre Gültigkeit verlieren, muss deren Gültigkeits -
dauer durch entsprechende Novellen verlängert werden. Diese genannten Gesetze
haben keinen spezifisch föderalistischen Inhalt, weisen aber einen Konnex zum
Föderalismus auf, da sie in Ermangelung einer Art. 10 B - VG-Kompetenz für
krisenbedingte Lenkungsmaßnahmen im Friedenszeiten einer Verfassungsbe -
stimmung bedürfen und verschiedene Anhörungs - und Mitwirkungsrechte der
Landeshauptleute vorgesehen sind.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

Derartige Erklärungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Da diesbezüglich noch keine konkreten Pläne für Gesetzesinitiativen vorliegen,
können die Auswirkungen eines solchen Vorhabens derzeit noch nicht beurteilt
werden.
Antwort zu den Punkten 21 bis 27 der Anfrage:

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden keine Studien und
Meinungsumfragen zu föderalistischen Themen in Auftrag gegeben.
Antwort zu den Punkten 28 bis 30 der Anfrage:

Im Ressort ist die Einrichtung einer Abteilung, die sich ausschließlich mit
föderalistischen Themen befasst, nicht vorgesehen; Angelegenheiten mit
föderalistischen Gesichtspunkten werden jedoch in vielen Abteilungen behandelt.

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HTML-Dokument erstellt: Mar 14 10:12