1632/AB-BR BR
Eingelangt am: 15.03.2001
B U N D E S M I N I S T E R I U M
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
 
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Maria Grander
betreffend Durchführungserlass zum Gesundheits - und Krankenpflegegesetz,
Nr. 1769/J - BR/2001,
wie folgt:
 
Frage 1:

Der Erlass GZ 21.251/5 - VIII/D/13/00 wurde mit 14. Februar 2001 genehmigt.
Frage 2:

Die angesprochenen Fragen sind äußerst komplex. Sie gehen weit über das GuKG
hinaus und betreffen v.a. auch Fragen des Ärzterechts, d.h., wo die Grenzen der
ausschließlich den Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten liegen. Dabei war zunächst
fachlich, juristisch und aus der Sicht der betroffenen Praxis zu klären, welche Fragen
überhaupt auf Erlassebene geklärt werden können, und welche einer Lösung auf
Gesetzesebene durch Novellen bedürfen. Diese Vorarbeiten führten bereits zu zwei
Änderungen des GuKG.
Frage 3:

Mein Ressort steht zu Fragen der Vollziehung des GuKG in permanentem Kontakt
zu einschlägig tätigen Kolleginnen und Kollegen der Länder.

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HTML-Dokument erstellt: Mar 19 09:04