1643/AB-BR BR
Eingelangt am: 12.04.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche Anfrage Nr. 1781/J - BR/2001 betreffend neuerliche Chance zur
vollständigen und detaillierten Beantwortung der Dringlichen Anfrage vom 15.2.2001,
die die Bundesräte Konecny und Genossinnen am 19. Februar 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Welche Projekte mit welchen Einzelkosten sind in dem 3,5 Mrd. Schilling Paket
welches Sie mit dem Kärntner Landeshauptmann auf dessen Druck hin
vereinbart haben, tatsächlich beinhaltet? Weshalb sind die Projekte so
dringlich?
Antwort:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem Kärntner Landeshauptmann
keine Eisenbahninfrastrukturprojekte vereinbart wurden, die nicht bereits früher durch
Übertragungsverordnungen meiner Amtsvorgänger festgelegt und damit auch
finanziell bedeckt wurden. Konkret handelt es sich um den Bau des ersten
Teilabschnittes der Koralmbahn zwischen Althofen und Klagenfurt, um den Umbau
des Bahnhofes Klagenfurt sowie um Planungen im Bereich der Koralmbahn und im
Kärntner Zentralraum. Angesichts des Sachverhaltes, dass durchwegs bereits
übertragene Vorhaben einer nochmaligen kritischen Würdigung unterzogen wurden,
stellte sich auch nicht die Frage nach der Dringlichkeit dieser Vorhaben. Aus diesem
Grunde wurden auch die ursprünglich vorgesehenen Mittel für die Planungen der
Koralmbahn auf jenes Maß reduziert, welches aus derzeitiger Sicht tatsächlich in der
nächsten Zeit erforderlich ist.
Zu Frage 2:
Welche Bundesmittel sind dafür im Detail je Projekt, nach Budgetjahren
gegliedert, vorgesehen? Wird es zu Kürzungen bei anderen Projekten in
anderen Bundesländern kommen oder werden die Mittel für den
Verkehrsinfrastrukturausbau erhöht werden?
Antwort:
Die oben angeführten Eisenbahninfrastrukturprojekte werden zur Gänze durch die
Schieneninfrastrukturfinanzierungs - Gesellschaft finanziert. Aufgrund des
eingeschlagenen Weges der Bundesregierung eine kurzfristige
Budgetkonsolidierung herbeizuführen, ist vorerst eine Erhöhung der für den Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur erforderlichen Mittel nicht in Aussicht. Aus diesem Grunde
ist es auch erforderlich, eine kritische Sichtung sämtlicher bereits ausfinanzierten
Eisenbahninfrastrukturprojekte durchzuführen, um durch mögliche Umschichtungen
mit den vorhandenen Mitteln dringlich erforderliche Projekte zu realisieren. Ich kann
zum gegebenen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass früher vorgesehene Projekte
zurückgestellt und statt dessen andere wichtige Projekte vorgezogen werden.
Zu Frage 3:
Weiche Pakete haben Sie bereits mit den anderen Landeshauptleuten
vereinbart oder werden Sie mit diesen vereinbaren? Welche rechtliche Qualität
kommt dabei derartigen Vereinbarungen zu?
Antwort:
Es finden laufend Gespräche statt.
Zu Frage 4:
Werden Sie die von Ihren Amtsvorgehern bisher vereinbarten
Verkehrsinfrastrukturprojekte insbesondere hinsichtlich Wien,
Niederösterreich und Burgenland (Ostregion), von Ihnen eingehalten werden?
Antwort:
Grundsätzlich bekenne ich mich dazu, Vereinbarungen und Zusagen einzuhalten.
Dies schließt jedoch nicht aus, dass mit den betroffenen Gebietskörperschaften
neuerlich Gespräche geführt werden, um die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte im
Lichte der jüngsten Entwicklungen kritisch zu durchleuchten und gegebenenfalls
neue Prioritäten zu setzen.
Zu Frage 5 und 6:
Für welche Schienenprojekte haben Bundesminister Schmid oder Sie einen
gänzlichen oder teilweisen Projektstopp oder eine Projektpause verfügt?
Welche Schienenprojekte haben Bundesminister Schmid oder Sie neu
verordnet?
Antwort:
Im Rahmen der Überlegungen hinsichtlich allfälliger Umschichtungen zwischen
bereits bedeckten und noch nicht bedeckten Eisenbahninfrastrukturvorhaben wurden
durch meinen Amtsvorgänger Bedenken dahingehend geäußert, ob der sogenannte
Lainzer Tunnel und die Güterzugumfahrung St. Pölten tatsächlich vorrangig realisiert
werden sollten. Aus diesem Gründe erschien es auch sinnhaft, den Mittelteil der
Güterzugumfahrung St. Pölten vorerst zurückzustellen und dessen Realisierung von
der Fertigstellung der Neubaustrecke zwischen Wien und St. Pölten abhängig zu
machen. Weder mein Amtsvorgänger noch ich haben neue
Übertragungsverordnungen erlassen, weshalb auch keine neuen Schieneninfra -
strukturprojekte in den Finanzierungsrahmen der Schieneninfrastrukturfinan -
zierungs - Gesellschaft hinzugekommen sind.
Zu Frage 7:
Auf welcher objektiven Basis werden Sie die angekündigte Neuordnung der
Schienenprojekte vornehmen? Wann werden Sie diese Neuordnung der
Projekte vornehmen?
Antwort:
Wie bereits ausgeführt, ist zumindest vorerst mit keiner Erhöhung der für den Ausbau
der Schieneninfrastruktur vorgesehenen Mittel zu rechnen. Aus diesem Grunde ist es
unabdinglich, mit den vorhandenen Mittel die bestmögliche Netzwirkung zu erzielen
und die einzelnen Projekte unter diesem Gesichtspunkt einer Neubetrachtung zu
unterziehen.
Zu Frage 8:
Nachdem bereits andere Landeshauptleute ebenfalls Interesse an Gesprächen
mit Ihnen über Verkehrsinfrastrukturen ihres Bundeslandes geäußert haben,
haben oder werden Sie diesen ähnliche Zugeständnisse machen? Wie wollen
Sie die Erfüllung dieser Wünsche finanziell bedecken?
Antwort:
Ich stehe für eine Politik der Mitverantwortung und daher werden auch die
Landeshauptleute eingebunden. Bis Ende des Jahres wird es einen
Bundesverkehrswegeplan geben.
Zu Frage 9:
Wieviele Mittel werden Sie für die Bahnhofsoffensive tatsächlich zur Verfügung
stellen? Mit welcher Begründung haben Sie die betreffenden Mittel gekürzt?
Welche Bahnhöfe sollen jetzt saniert werden?
Antwort:
Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass die Modernisierung der Bahnhöfe
vorrangig unter dem Gesichtspunkt des hiedurch bewirkten Kundennutzens zu
beurteilen ist. Dies betrifft insbesondere auch die Verbesserung der
Zugangsmöglichkeiten für mobilitätsbehinderte Personen. Desweiteren ist dabei auf
eine Optimierung der bahnspezifischen Abläufe Bedacht zu nehmen und generell die
Funktionalität der Bahnhöfe zu verbessern. Ich gehe davon aus, dass sämtliche
vorgesehenen Projekte nach diesen Kriterien einer nochmaligen Überprüfung
unterzogen werden und entsprechende Redimensionierungen der einzelnen Projekte
möglich sein sollten. Nach Vorliegen der diesbezüglichen Ergebnisse wird auch eine
endgültige Aussage über die Sanierungserfordernisse und damit über die tatsächlich
erforderlichen Mittel möglich sein.
Zu Frage 10:
Werden Sie die Postuniversaldienstverordnung in der Begutachtungsform
tatsächlich erlassen? In welchem Ausmaß wird es zur Schließung von
Postämtern im ländlichen Raum kommen? Können Sie garantieren, dass wie
bisher flächendeckend Post zugestellt wird?
Antwort:
Die Post - Universaldienstverordnung ist derzeit in Begutachtung; die
Begutachtungsfrist endete am 20. Februar 2001; und es sind nur wenige
Stellungnahmen eingelangt. Ob und welche Änderungen am Verordnungsentwurf
aufgrund der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren notwendig werden, kann
derzeit aber noch nicht beurteilt werden.
Ein zentrales Anliegen der Post - Universaldienstverordnung ist es, die
flächendeckende Versorgung mit Post - Geschäftsstellen auch in Hinkunft
sicherzustellen, stellt doch diese Versorgung einen wesentlichen Teil der
Universaldienstversorgung dar. Falls Postämter mangels Kundennachfrage nicht
kostendeckend geführt werden können, verpflichtet der Entwurf die Österreichische
Post AG im Falle einer Schließung des Postamtes den Universaldienst durch
alternative Formen, wie etwa durch eine Postagentur sicherzustellen. Damit wird
gewährleistet, dass auch in Zukunft flächendeckend qualitativ hochwertige
Universaldienstleistungen angeboten werden.
Die Berücksichtigung des ländlichen Raumes ist mir ein besonderes Anliegen.
Zu Frage 11:
Auf welchen Nebenbahnen wird in Österreich der Betrieb eingestellt werden
und wird es dafür einen Ersatzverkehr in gleicher Qualität geben?
Antwort:
Von den ÖBB wurde für folgende Nebenbahnen die Einstellungsabsicht für den
Personen - und/oder Güterverkehr bekanntgegeben:
1. Freiland - Türnitz
2. Weitersfeld - Drosendorf
3. Siebenbrunn - Leopoldsdorf - Engelhartstetten
4. Mürzzuschlag - Neuberg Ort
5. Göpfritz: - Raabs
6. Ernstbrunn - Mistelbach Lb.
7. Poysdorf Lst - Dobermannsdorf
8. Wietersdorf Hast - Hüttenberg H - Lst
9. St. Paul - Lavamünd H - Lst
10. Gmünd N.Ö. - Groß Gerungs
11. Gmünd N.Ö. - Litschau
12. Rohr - Bad Hall
13. Weizelsdorf - Ferlach
14. Zell am See - Krimml
15. St. Pölten - Mariazell und Ober Grafendorf - Wieselburg an der Erlauf
16. Waidhofen an der Ybbs - Lunz am See und Gstadt - Ybbsitz
17. Staatsgrenze nächst Ehrwald Zugspitzbahn - Staatsgrenze nächst Schönbichl
Die Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft wurde daher vom Bundes -
ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beauftragt für diese
Nebenbahnstrecken eine öffentliche Interessentensuche durchzuführen.
Auf der Strecke Ehrwald - Schönbichl führt seit Kurzem die Deutsche Bahn AG den
Personenverkehr im Auftrag des Landes Tirol, für die Krimmler Bahn, die Manazeller -
und die Ybbstalbahn gibt es schon weit gediehene Vorgespräche über eine
Privatisierung. Für Strecken, für die sich kein Interessent findet, wird in jedem Fall
eine Busbedienung garantiert sein, der sogar noch eine bessere Bedienungsqualität
als die Bahn bieten wird.
Zu Frage 12:
Wird die Post - Autobus - AG tatsächlich von der ÖIAG privatisiert werden? Wie
wollen Sie verhindern, dass es im Zuge dessen zu der Einstellung von Kursen
im ländlichen Raum kommt? Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen
erwachsen daraus den Gebietskörperschaften?
Antwort:
Wie bereits in meiner Beantwortung dieser Frage im Parlament ausgeführt, fällt dies
in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen und kann daher von mir nicht
beantwortet werden.
Zu Frage 13:
Wer wird in die Erstellung des Bundesverkehrswegeplans von Ihnen
eingebunden werden?
Antwort:
Aus meiner Sicht muss der Bundesverkehrswegeplan zwei Voraussetzungen
erfüllen:
- Erstens muss er die sachliche Begründung für ein Investitionsprogramm für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Übereinstimmung mit den
verkehrspolitischen Zielen und im Rahmen der gegebenen
Finanzierungsmöglichkeiten enthalten.
- Zweitens muss im Hinblick auf die Finanzierungsbeschränkungen ein Konsens
auf breiter Basis - und unter gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten -
erzielt werden.
Ich werde daher die Länder sowie die Planungs - und Betreibergesellschaften in die
Verantwortung für die Investitionen einbeziehen. Ein externer Moderator wird dafür
sorgen, dass ein vernünftiger Interessensausgleich auf der Grundlage der Fakten
zustandekommt und die Arbeiten zeitgerecht in diesem Kalenderjahr abgeschlossen
werden.
Zu Frage 14:
Wann wird das LKW - Road - Pricing tatsächlich in Kraft treten?
Antwort:
Ich habe die ASFINAG beauftragt, ein vollelektronisches MAUTSYSTEM
auszuschreiben. Damit ist sichergestellt, dass die Einführung so rasch wie möglich
erfolgen kann.
Zu Frage 15 und 16:
Welche Projekte forcieren Sie zur Verbesserung der Verkehrssituation im
Ballungsraum Wien auf Straße und Schiene?
Welche Projekte sind im Zuge der EU - Osterweiterung dringend erforderlich? Ist
dafür die Finanzierung gesichert?
Antwort:
Gerade für die Ostregion wurden in letzter Zeit eingehende Untersuchungen über
mögliche Verbesserungen der Eisenbahninfrastruktur durchgeführt; beispielsweise
wurden die Anbindung des Flughafens Wien an das übergeordnete Netz sowie eine
neue Eisenbahnstrecke über Eisenstadt in Richtung Ungarn untersucht. Nicht
unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang bleiben, dass der Ausbau der
Schnellbahnlinie S 7 bereits voll im Gange ist und dass der Bund den Ausbau des
Wiener U - Bahn - Netzes zu 50 % mitfinanziert. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass
bereits im Zusammenhang mit der Entwicklung in den östlichen Nachbarstaaten
erhebliche Investitionsmittel in den Ausbau der Ostbahn und der Strecke zwischen
Parndorf und Kittsee geflossen sind, wodurch die Eisenbahnverbindungen sowohl
zwischen Wien und Budapest als auch zwischen Wien und Preßburg nachhaltig
verbessert wurden. Letztlich ist auch anzuführen, dass der Raum Wien
entsprechende Berücksichtigung bei der Entwicklung der Transeuropäischen Netze
erfahren hat und eine Knotenfunktion in diesen Netzen einnimmt.
Zu Frage 17:
Wird es in absehbarer Zeit flächendeckend Internet und moderne Funktechno -
logien (GSM, ADSL, UMTS) in Österreich geben?
Antwort:
Die bereits in Betrieb befindlichen Mobilfunknetze für GSM und DCS - 1800 bieten
schon derzeit eine flächendeckende Versorgung. Auch die jüngst vergebenen
Konzessionen für UMTS - Mobilfunknetze sehen eine bundesweite Versorgungspflicht
vor.
Was den Zugang zum Internet betrifft, so verpflichtet das geltende
Telekommunikationsgesetz die Telekom Austria AG einen österreichweiten
Universaldienst anzubieten, welcher u.a. folgende Dienste umfassen muss:
- Zugang zum öffentlichen Sprachtelefondienst über einen Festnetzanschluss, über
den auch ein Fax und ein Modem betrieben werden können.
Damit ist der Zugang zum Internet im Rahmen des Universaldienstes jedenfalls
garantiert.
Zu Frage 18:
Wann werden alle Ökopunktesünder (Inländer und Ausländer) bestraft werden?
Wie viele Fälle sind bisher bekannt?
Antwort:
Die Zuständigkeit für die verwaltungsstrafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen
das Ökopunktesystem liegt bei den Bundesländern. Ich habe die Bundesländer
daher am 22. Jänner dieses Jahres aufgefordert, umgehend die entsprechenden
Schritte zur Verfolgung illegaler Transitfahrten durch Österreich zu setzen und mir
über die gesetzten Schritte zu berichten. Entgegen anderweitiger Behauptungen
wurden den Bundesländern alle für die Verfolgung illegaler Transitfahrten durch
Österreich erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt.
Da eine Berichterstattung durch die Bundesländer über die gesetzten Maßnahmen
bis dato noch nicht vollständig erfolgt ist, kann die Frage, wann alle
Ökopunktesünder bestraft werden und wie viele Fälle von Bestrafung bisher bekannt
sind, von mir derzeit noch nicht beantwortet werden.
Zu Frage 19:
Wird die erneute Überschreitung der Mengenbeschränkung für LKW im
Transitvertrag im Jahr 2000 im laufenden Jahr zu Kürzungen der
Fahrkontingente führen?
Antwort:
Da bereits aus einer auf Basis der Ökopunktestatistik für die Quartale 1 bis 3
(elektronische Erfassung) bzw. 1 und 2 (manuelle Erfassung) von meinem Ressort
durchgeführten Prognose ersichtlich war, dass die dem Ökopunktesystem zugrunde
liegende Basisfahrtenzahl des Jahres 1991 im Jahr 2000 wieder deutlich um mehr
als 8% überschritten werden würde, habe ich bereits im Jänner dieses Jahres meine
Kolleginnen und Kollegen in den EU - Mitgliedstaaten über diesen Sachverhalt
informiert und im Namen der an den österreichischen Transitrouten lebenden und
vom Lkw - Transitverkehr immer stärker belasteten österreichischen Bevölkerung.
eindringlich um Verständnis für die österreichische Situation und Unterstützung bei
der neuerlichen Anwendung und Umsetzung der im Rahmen Österreichs zur EU mit
ausdrücklicher Zustimmung aller Mitgliedstaaten vereinbarten und vertraglich
verankerten Schutzklausel ersucht
Am 14. Februar 2001 fand in Brüssel eine Sitzung des Ökopunkteausschusses statt,
bei welcher die neuerliche Anwendung der 108% - Klausel im Jahr 2001 und damit
verbundene weitere Kürzung der Ökopunkte erstmals diskutiert wurde. Dabei
informierte die Kommission die Mitgliedstaaten darüber, dass gemäß den
vorliegenden vorläufigen Statistiken (Quartale 1 bis 4 elektronisch und 1 bis 3
manuell) die Basisfahrtenzahl 1991 im Jahr 2000 um rd. 12,5% - also deutlich -
überschritten wurde und daher eine Kürzung des Ökopunktekontingentes im Ausmaß
von voraussichtlich knapp unter einer Million Ökopunkten erforderlich sein wird. Nach
Vorlage und neuerlicher Diskussion der endgültigen Statistiken für das Jahr 2000
werde die Kommission dem Ökopunkteausschuß Anfang bis Mitte April dieses
Jahres einen Vorschlag zur Reduzierung der Ökopunkte für das Jahr 2001 zur
Abstimmung vorlegen. Dieser Zeitplan ergibt sich aus der Tatsache, dass die
Mitgliedstaaten gemäß Ökopunkteverordnung bis 31. März 2001 Zeit haben, die
Papierökopunkte zur manuellen Erfassung an die Statistik Austria zu übermitteln.
Dieser Vorschlag wird - es sei denn der EuGH trifft im Zusammenhang mit dem
österreichischen Antrag auf einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der
Ökopunkteklage eine Entscheidung zugunsten Österreichs - gemäß der geltenden
Ökopunkteverordnung Nr. 201212000 verabschiedet und daher unter anderem
vorsehen, dass auch die neuerliche Ökopunktereduktion wieder auf die gesamte
Laufzeit des Ökopunktesystems verteilt wird.
Demnach ist die Frage, ob die Überschreitung der Mengenbeschränkung für Lkw im
Transitvertrag im Jahr 2000 im laufenden Jahr zu Kürzungen der
Ökopunktekontingente führen wird, grundsätzlich mit ja zu beantworten.
Zu Frage 20:
Was werden Sie unternehmen, damit die Mengenbeschränkungen für LKW im
Transitvertrag nicht ersatzlos gestrichen werden? Was haben Sie bisher dazu
getan?
Antwort:
Die Kommission gelangt in dem von ihr im Dezember 2000 vorgelegten Bericht an
den Rat über das Ökopunktesystem zur Auffassung, dass die im Rahmen des
Protokolls Nr. 9 verankerte Schutzklausel, die sog. "108% - Klausel", ersatzlos
gestrichen werden soll und hat diesbezüglich bereits einen Vorschlag für eine
entsprechende Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vorgelegt.
Da die 108% - Klausel im Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages verankert wurde, um
sicherzustellen, dass das Ziel des Ökopunktesystems - der Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt vor den negativen Auswirkungen des
Straßengüterverkehrs (Abgase, Lärm, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ...) -
auch dann gewährleistet wird, wenn die Zahl der Transitfahrten in einem Jahr der
Geltung des Ökopunktesystems gegenüber dem Basisjahr 1991 um mehr als 8%
zunimmt, kann die Tatsache, dass die Kommission diesen Schutzmechanismus, der
im Zuge des österreichischen Beitritts zur EU im Jahr 1995 von allen EU -
Mitgliedstaaten für notwendig erachtet und daher einstimmig beschlossen wurde,
nunmehr in Frage stellt, von Österreich keinesfalls akzeptiert werden.
Ich habe daher und aufgrund der Tatsache, dass der Rat die Verordnung zur
Eliminierung der 108% - Klausel mit qualifizierter Mehrheit auch gegen die Stimmen
Österreichs annehmen könnte, unmittelbar nach der Vorlage des Berichtes der
Kommission an den Rat über das Ökopunktesystem ein Schreiben an alle meine
Verkehrsministerkolleginnen und - kollegen der EU - Mitgliedstaaten geschickt. Darin
appelliere ich an die Solidarität der übrigen EU - Mitgliedstaaten in der wichtigen
Frage der 108% - Klausel des Ökopunktesystems und ersuche sie eindringlich, im Rat
gegen den Vorschlag der Kommission zur Abschaffung dieser für den Schutz der
Bevölkerung vor den Belastungen aus dem Lkw - Transitverkehr notwendigen Klausel
zu stimmen, der der Schaffung eines für Mensch und Umwelt auf Dauer verträglichen
gesamteuropäischen Verkehrssystems, wie es von allen Mitgliedstaaten gemeinsam
angestrebt wird, abträglich wäre.
In nächster Zeit werde ich außerdem zahlreiche weiterführende bilaterale
Gespräche, insbesondere auch mit dem schwedischen Ratsvorsitzenden, führen, bei
welchem ich die fundamentalen Anliegen Österreichs im Zusammenhang mit dem
Ökopunktesystem (hierzu gehört auch die Frage einer langfristigen Lösung der
Transitproblematik über das Jahr 2003 hinaus) meinen Kolleginnen und Kollegen im
EU - Verkehrsministerrat nochmals persönlich vortragen und erläutern werde. Im
Sinne der betroffenen österreichischen Bevölkerung hoffe ich, dass eine umfassende
und intensive Überzeugungsarbeit, wie sie derzeit auf allen Ebenen stattfindet, dazu
beitragen wird, die übrigen EU - Mitgliedstaaten für die österreichische
Transitverkehrsproblematik weiter zu sensibilisieren und damit eine langfristige
ökologische Lösung dieser Problematik zu erreichen.
Zu Frage 21:
In welcher Form wird der Transitvertrag für Österreich über das Jahr 2003
fortgesetzt werden? Haben Sie diesbezüglich mit der Europäischen Union
bereits Verhandlungen geführt und welche Ergebnisse brachten diese?
Antwort:
Wie Sie wissen, schreibt der Transitvertrag bzw. das Protokoll Nr. 9 des
Beitrittsvertrages grundsätzlich vor, dass der Transitvertrag mit 31. Dezember 2003
auszulaufen und der Acquis, welcher keine generellen mengenmäßigen
Beschränkungen des Lkw - Verkehrs innerhalb der Europäischen Union gestattet, in
vollem Umfang Anwendung zu finden hat.
Um sicherzustellen, dass die Schadstoff - und Lärmbelastung durch den Lkw -
Verkehr, insbesondere im alpinen Raum, auch nach 2004 nachhaltig reduziert
werden, sind daher insbesondere in ökologisch besonders sensiblen Gebieten wie
dem Alpenraum spezifische langfristige Lösungen zur Gewährleistung des
notwendigen Schutzes der Menschen und der Umwelt vor den negativen
Auswirkungen des Straßengüterverkehrs (Schadstoffe, Lärm, Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit etc.) erforderlich.
Anläßlich des auf meine Initiative am 14. Dezember 2000 u.a. zur Frage der
langfristigen Lösung der österreichischen Transitproblematik mit EU -
Verkehrskommissarin Loyola de Palacio abgehaltenen Gesprächs, wurde mir
ausdrücklich bestätigt, dass sich die Kommission der Notwendigkeit derartiger
spezifischer Langfristlösungen bewusst ist und entsprechende Lösungen
vorschlagen wird.
Dies wird auch von dem von der Kommission am 21. Dezember 2000 vorgelegten
Bericht an den Rat über den Straßengütertransitverkehr durch Österreich bestätigt, in
dem die Kommission feststellt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die
Verringerung der NOx - Emissionen bei einer Abschaffung des Ökopunktesystems
aufrechterhalten werden könnte und daher vorschlägt, vor Ende der Laufzeit des
Ökopunktesystems mittels einer Studie zu prüfen, wie sich die aus der Anwendung
des Systems resultierenden Umweltverbesserungen dauerhaft sichern lassen.
Ich werde mit allem Nachdruck darauf drängen, dass diese Studie so rasch wie
möglich durchgeführt und die aufgrund der Ergebnisse der Studie durchzuführenden
Maßnahmen so rasch wie möglich umgesetzt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an die von Österreich im Zuge des
schriftlichen Verfahrens zur Annahme der Ökopunkteverordnung 2012/2000
abgegebene Erklärung Österreichs erinnern, in der Österreich fordert, dass die
Kommission und der Rat rechtzeitig über Maßnahmen zur Reduzierung der
Umweltbelastungen im Transitverkehr durch Österreich auf einer dauerhaften und
umweltgerechten Grundlage über das Jahr 2003 hinausgehend beraten werden, um
zeitgerecht entsprechende Beschlüsse die dieser Zielsetzung Rechnung tragen, zu
ermöglichen.
Ich bin zuversichtlich, dass die gemeinsamen Bemühungen und Anstrengungen
letztlich zu einer für alle akzeptablen, umweltgerechten und dauerhaften Lösung der
Transitverkehrsproblematik führen werden.
HTML-Dokument erstellt: Apr 17 11:08