1644/AB-BR BR
Eingelangt am:19.04.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1785/J - BR betref -
fend schrittweise Ausgliederung von Bundesmuseen, welche die Bundesräte Mag.
Hoscher und Genossen am 28. Feb. 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Vom Kunsthistorischen Museum wurden monatlich - beginnend mit 2. Jänner 2001 -
Zahlungen mit einer Gesamthöhe von ATS 12,279.589,50 geleistet.
Vom Technischen Museum wurden monatlich - beginnend mit 2. Jänner 2000 -
Zahlungen mit einer Gesamthöhe von ATS 10,054.998,40 geleistet.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die mietrechtlichen Betriebskosten werden bei eigenständigen Objekten gemäß den
Vereinbarungen in den Überlassungsverträgen und bei Teilobjekten nach dem Nutz -
flächenschlüssel samt Verwaltungskosten verrechnet.
Die Bezahlung seitens des Kunsthistorischen Museums erfolgt monatlich mit Rech -
nungslegung bzw. nach Anlassfall.
Die Bezahlung seitens des Technischen Museums erfolgt mit monatlichen Akonto -
zahlungen und jährlicher Schlussabrechnung.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Ja.
Die Burghauptmannschaft Österreich ist für das Technische Museum und für das
Kunsthistorische Museum zuständig.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Hier gibt es gesetzliche Kompetenzzuweisungen gemäß Bundesministeriengesetz
und Bundesmuseengesetz an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Da es
sich um keine Dienstleistung an Dritten handelt, liegen keine Kostenkalkulationen
vor.

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