1649/AB-BR BR
Eingelangt am: 09.05.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 1791/J - BR/2001
Die Bundesräte Prof. Albert Konecny und Genossen haben an mich eine schriftliche
Anfrage betreffend "Anfragebeantwortungen zum Thema Föderalismus" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Einleitend möchte ich neuerlich festhalten, dass im Mittelpunkt meiner Bemühungen
zur Herstellung einer zeitgemäßen und leistungsstarken Gerichtsstruktur die qualita -
tive Verbesserung der Rechtsversorgung der Bevölkerung steht; dass dadurch auch
erhebliche Einsparung zu erzielen sind, stellt lediglich einen Nebenaspekt dar.
Die Berechnungen des Bundesministeriums für Justiz zur Ermittlung möglicher
Einsparungen ergaben, dass auch bei vorsichtigen Annahmen durch Synergieef -
fekte und Effizienzsteigerungen bundesweit bei voller Umsetzung des Konzeptes
Einsparungen von über 150 Mio. S jährlich anzunehmen sind.
In welchem Zeithorizont diese Einsparungen umgesetzt werden können, hängt
davon ab, wann die Landesregierungen im Sinne des § 8 Abs. 5 lit. d des
Übergangsgesetzes von 1920 ihre Zustimmung zu Änderungen der Gerichtsspren -
gel im Zuge der Herstellung einer neuen Gerichtsorganisation erteilen.
Zu 2 u. 3:
Dass Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser die angestrebten Strukturverände -
rungen unterstützt, bestärkt mich in meinen Bemühungen. Im übrigen verweise ich
zu diesen beiden Fragen auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl
1790/J - BR/2001 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Zu 4:
Ich habe mit Schreiben vom 21. Februar 2001 alle Landeshauptmänner (mit
Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien) um Mitteilung ersucht, wann ich das
Organisationskonzept in einer Sitzung der jeweiligen Landesregierung darlegen
kann. Am 17. April 2001 habe ich bereits Gespräche mit den Landesregierungen
von Salzburg und Burgenland, am 7. Mai mit der steiermärkischen und am 8. Mai
mit den Landesregierungen von Kärnten und Niederösterreich geführt. Diese
Gespräche sind sehr konstruktiv verlaufen, sodass eine Einigung über die künftige
Gerichtsorganisation in Österreich erwartet werden kann, die den Bedürfnissen der
Bevölkerung im Sinne einer optimalen Rechtsversorgung entspricht. Die Termine für
Gespräche mit den Landesregierungen der anderen Bundesländer sind bereits für
diesen Monat vereinbart. Soweit mir die Diskussionen im Zuge der Landesamtsdi -
rektorenkonferenz zur Kenntnis gelangt sind, wird den Bestrebungen des Bundesmi -
nisteriums für Justiz zur Herstellung einer leistungsstarken und zeitgemäßen
Gerichtsorganisation auch auf Beamtenebene Verständnis entgegengebracht.
HTML-Dokument erstellt: May 10 10:22