1654/AB-BR BR
Eingelangt am:15.05.2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und
Genossen, Nr. 1790/J - BR, vom 15. März 2001, betreffend Anfragebeantwortungen zum
Thema Föderalismus, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich den in der Anfrage gegen die Bundesregierung und ihre Mitglieder
erhobenen Vorwurf, dass seit 4. Februar 2000 föderalistische Vorhaben in keiner Weise
konkretisiert bzw. in Verhandlungen weitergebracht wurden, zurückweisen.
Mein Ressort hat beispielsweise eine ganze Reihe von Vorhaben mit föderalistischem Inhalt
nicht nur konkretisiert und in Verhandlungen weitergebracht, sondern legistisch auch bereits
umgesetzt. Besonders ist hier auf die drei großen Bereiche hinzuweisen, die im unmittelbaren
zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang stehen, nämlich der Finanzausgleich, die
Wohnbauförderung und die Krankenanstaltenfinanzierung, die jeweils für den Zeitraum 2001
bis 2004 mit den Ländern und Gemeinden intensiv verhandelt und einer gesetzlichen
Regelung zugeführt wurden.
Zu 1.:
Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen haben sich die Länder bereit erklärt, zum
gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad einen Beitrag von insgesamt 29,5 Mrd. S zu leisten,
der sich wie folgt zusammensetzt:
- 23,0 Mrd. S als positiver Maastricht-Beitrag zur Erreichung des gesamtstaatlichen
Null - Deflzits
- 3,0 Mrd. S als weiteren Konsolidierungsbeitrag zum Bundesbudget im Rahmen des
Finanzausgleichsgesetzes 2001,
- 3,5 Mrd. S jährlich zur Entlastung des Bundesbudgets auf Dauer im Rahmen einer
umfassenden Struktur - und Aufgabenreform der öffentlichen Verwaltungen.
Einen Teil der Maßnahmen, durch die das Bundesbudget im Ausmaß von insgesamt
3,5 Mrd. S jährlich entlastet werden könnte, bildet die vom Bundesminister für Justiz ange -
strebte Strukturänderung in der Gerichtsorganisation, die vom Bundesministerium für
Finanzen mitunterstützt wird. Keinesfalls ist daran gedacht gewesen, durch Struktur -
änderungen in der Organisation der Gerichte den vollen Betrag von 3,5 Mrd. S aufzubringen.
Zu 2.:
Da die Reorganisation der Gerichtsstruktur federführend in den unmittelbaren Aufgaben -
bereich des Bundesministeriums für Justiz fällt, ergingen die Länderstellungnahmen auch
direkt an dieses Ressort. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen diesbezüglich keine
Stellungnahmen vor.
HTML-Dokument erstellt: May 17 10:53