1659/AB-BR BR
Eingelangt am: 05.06.2001
BM für Finanzen
 
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss,
Christoph Hagen, Kollegen und Genossen , betreffend Aufhebung der
Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:

Der schwedische Ratsvorsitz hat kürzlich eine neue Initiative zur Annahme
eines gemeinschaftlichen Rahmens für die Energiebesteuerung auf Basis des
"Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemein -
schaftlichen Rahmenbestimmungen über die Besteuerung von Energie -
erzeugnissen", EG - ABl. Nr. C 139/14 vom 6. Mai 1997, gestartet. Danach
soll, da eine Einigung über eine weiter gehende Harmonisierung bislang nicht
möglich war, zunächst ausschließlich eine Einigung über die Struktur der
Energiebesteuerungsvorschriften auf Gemeinschaftsebene erzielt und Diskus -
sionen insbesondere über Steuersätze bis zu einem späteren Zeitpunkt zu -
rückgestellt werden. Mitgliedstaaten, die dies wünschten, könnten im Wege
der neu eingeführten verstärkten Zusammenarbeit weitere Harmonisierungs -
schritte im Bereich der Energiebesteuerung setzen. In diesem Zusammenhang
wird auch auf das Ratsdokument 6442/01 FISC 31 hingewiesen.
Zu 2.:

Dieser Punkt fehlt in der Anlage.
Zu 3.:

Wie bereits bei der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
vom 23. September 1998, Nr. 1473/J - BR, betreffend Aufhebung der Mineral -
ölsteuerbefreiung für Flugbenzin ausgeführt, war eine Einigung über die
Einführung einer harmonisierten Energiebesteuerung auf Basis des Richt -
linienvorschlages aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage der
Mitgliedstaaten und insbesondere auch deshalb bisher nicht möglich, da
steuerliche Maßnahmen nur einstimmig beschlossen werden können. Nur ein
Kompromissvorschlag, der den unterschiedlichen Interessen der Mitglied -
staaten entgegenkommt, hat daher reelle Aussichten auf Verwirklichung.
Fortschritte im Bereich der Harmonisierung der Energiebesteuerung könnten
nunmehr allerdings auch im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erzielt
werden.
Zu 4.:

Österreich wird wie bisher für eine möglichst alle Energieerzeugnisse umfas -
sende EG - rechtlich harmonisierte Besteuerung eintreten und die Initiative
des Vorsitzes unterstützen, wobei auch eine Umsetzung im Wege der "ver -
stärkten Zusammenarbeit" eine sinnvolle Strategie sein kann.
Zu 5.:

Nach wie vor sind die Erfolgsaussichten, im Sinne der erwähnten Ent -
schließung des Vorarlberger Landtags eine Aufhebung der Mineralölsteuer -
befreiung für Flugbenzin zustande zu bringen, äußerst schwierig einzu -
schätzen. Als die Frage der Besteuerung von Flugtreibstoff im Zusammen -
hang mit der Vorstellung der Mitteilung der Kommission über die Besteue -
rung von Flugkraftstoff (KOM(2000) 110 endg.) unter portugiesischem Vorsitz
im Mai 2000 in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe erörtert wurde, nahmen
die meisten Mitgliedstaaten eine sehr vorsichtige Haltung ein. Flugtreibstoff
solle besteuert werden, es dürfe allerdings zu keinen Wettbewerbsverzerrungen
im Hinblick auf Drittstaaten kommen. Nichtsteuerliche Maßnahmen wie bei -
spielsweise eine Verbesserung der technischen Möglichkeiten, sollten ebenfalls
in Betracht gezogen werden.
Die Frage der Besteuerung von Flugtreibstoffen findet sich in der bereits er -
wähnten Initiative des schwedischen Vorsitzes unter jenen Punkten, die aus
Sicht des Vorsitzes einer eingehenden Erörterung bedürfen. Diese nimmt er
für einen späteren Zeitpunkt, aber noch für das Frühjahr 2001 in Aussicht.

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