1661/AB-BR BR
Eingelangt am:07.06.2001
Bundesminister für Inneres
 
 
Die Bundesräte Christoph Hagen, Jürgen Weiss und Ilse Giesinger haben am 19. April 2001
unter der Nummer 1802/J - BR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Überwachung des Internationalen Güter - und Personenverkehrs" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Thematik "Überwachung des Internationalen Güter - und Personenverkehrs" und ihr
Bezug zu sicherheits - bzw. kriminalpolizeilichen Aufgabenstellungen ist bekannt und wird
für ein lage - und situationsangepasstes Zusammenwirken der hiefür eingesetzten Kräfte
gesorgt.
Zu den Fragen 2 und 3):

Die Verkehrsabteilungen und ihre Außenstellen sind schon bisher und bleiben weiterhin ein
sehr wesentlicher Faktor der Verkehrsüberwachung im Land und Hauptträger der speziellen
Überwachung auf dem hochrangigen Straßennetz, auf dem sich der Großteil des
internationalen Güter - und Personenverkehrs bewegt.
In Anerkennung der Bedeutung umfassender Kontrollen des internationalen Güter - und
Personenverkehrs wurde im Zuge des Projektes "Gendarmerieinnovation 2001" der
Sachbereich "Internationaler Güterverkehr" im Rahmen der Verkehrsabteilungen geschaffen.
Die Umsetzung in den Bundesländern ist derzeit im Gange.
Zu Frage 4:

Die Zuständigkeiten für die Durchführung von Kontrollen sind in den jeweiligen
Materiengesetzen geregelt. In erster Linie werden Organe der Bundesgendarmerie, der
Bundespolizei und der Zollwache für die zur Vollziehung berufenen Behörden tätig.
Da der weitaus überwiegende Teil der Transitrouten für den internationalen Güter - und
Personenverkehr im Wirkungsbereich der Bundesgendarmerie liegt, werden
Ausgleichsmaßnahmen für den Entfall von Grenzkontrollen vorwiegend von deren
Verkehrsabteilungen und den sogenannten ,,AGM (Ausgleichsmaßnahmen) - Gruppen"
durchgeführt.
Zu den Fragn 5 und 6):

Die Zusammenarbeit der in den einzelnen Materien vorgesehen Kontrollbehörden und Organe
umfasst Aspekte der Verkehrssicherheit ebenso wie solche der Bekämpfung grenzüber -
schreitender und insbesondere organisierter Kriminalität oder auch Zoll - und Veterinär -
rechtliches. Beispielsweise gibt es neben länderspezifisch durchgeführten gemeinsamen
Kontrollen von Sicherheitsexekutive und Zollwache auch Schwerpunktkontrollen, bei denen
Beamte von Kriminalabteilungen, die genannten AGM - Gruppen oder spezielle Sachver -
ständige (z.B. Techniker der Länder, Tierärzte) beigezogen werden.
Wie schon in Beantwortung der Frage 4) dargelegt, ergeben sich die Zuständigkeiten aus den
einzelnen Materiengesetzen. In der praktischen Durchführung gemeinsamer Kontrollen
unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche erfolgt zuvor eine gemeinsame Planung oder
Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Stellen.
Zu Frage 7:

Bereits die Grundausbildung der Sicherheitsexekutive vermittelt ein fundiertes
Allgemeinwissen in allen einsatzrelevanten Belangen einschließlich der für
Kontrolltätigkeiten im internationalen Güter - und Personenverkehr maßgeblichen Materien.
Dieses Basiswissen wird durch fachspezifische Schulungen, laufende aktuelle Informationen
und Fachseminare ergänzt und vertieft.
Den Exekutivbeamten wird die zur Vollziehung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigte
Ausrüstung beigestellt und nach Maßgabe der Notwendigkeit und der finanziellen Möglich -
keiten laufend erneuert und verbessert.
Mit Blick auf die Kontrollen des internationalen Güter - und Personenverkehrs stehen
Spezialgeräte und Ausrüstungen wie Ökopunktekontrollgeräte, Tachoscheibenauswerter,
Fahndungslaptops, Doku - Boxen, Schengen - Busse, Abstandsmessgeräte, Radlastwaagen,
Schutzbekleidung für Gefahrgutkontrollen zur Verfügung.
Zu Frage 8:

Abgesehen von den im Rahmen koordinierter Schwerpunktkontrollen zusätzlich beigezoge -
nen Experten wird in den Verkehrsabteilungen und Außenstellen von Bundespolizei und
Bundesgendarmerie die nachstehend angeführte systemisierte Anzahl von speziell
ausgebildeten Beamten eingesetzt:



Verkehrsabteilungen

(und Außenstellen)

Wien

338

Burgenland

81

Kärnten

219

Niederösterreich

365

Oberösterreich

350

Salzburg

178

Steiermark

344

Tirol

210

Vorarlberg

86


Zu Frage 9):

Mit dem Aufbau eines Bundeskriminalamtes soll insbesondere eine verstärkte Steuerung und
Koordinierung des Dienstes der Sicherheitsbehörden und -dienststellen bei der
Kriminalitätsbekämpfung bewirkt werden. Hiezu ist die Schaffung von Auswerte - und
Analyseinstrumenten sowie die verstärkte Rücksteuerung der Ergebnisse an die lokalen
Sicherheitsbehörden und -dienststellen geplant, um diese in die Lage zu versetzen, ihre
Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können. Für den Bereich des Personen - und
Güterverkehrs werden insbesondere die geplanten Zentralstellen zur Bekämpfung der
Suchtmittelkriminalität, der organisierten Kriminalität und der Schlepperei sowie die
Zentralstelle für Wirtschafts - und Finanzermittlungen, die notwendigen Informationen
beschaffen und auswerten, Lagebilder erstellen und den lokalen Behörden und Dienststellen
zur Verfügung stellen. Durch die einheitliche Leitung der genannten Zentralstellen soll auch
die notwendige Koordination gewährleistet werden.

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