1662/AB-BR BR
Eingelangt am: 18.06.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. Melitta Trunk und
Genossen, vom 19. April 2001, Nr. 1803/J - BR, betreffend die Aufteilung der Kärntner Ab -
stimmungsspende an die Kärntner Gemeinden anläßlich des 80 - Jahr - Jubiläums, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Es ist richtig, dass dem Land Kärnten aus Anlass des Volksabstimmungsjubiläums im
Rahmen der Verhandlungen insgesamt 80 Mio. S aus Bundesmitteln zugesagt worden sind.
Ein Betrag von 55 Mio. S wurde durch das Bundesgesetz über die Gewährung eines
Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 80. Wiederkehr des
Jahrestages der Volksabstimmung, BGBl. I Nr.119/2000, vorgesehen.
Weitere 25 Mio. S sollen für Forschung und Entwicklung an das Land Kärnten fließen. Das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat entsprechende budgetäre
Vorkehrungen getroffen.
Zu 2. bis 4.:
Wie sich aus § 1 des zitierten Bundesgesetzes ergibt, gewährt der Bund dem Land Kärnten
diese Jubiläumsspende. Die Verwendungszwecke sind in den lit. a) bis c) im Detail wie folgt
festgelegt:
• 45 Mio. S für wirtschafts - und bildungspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Be -
trieben und Arbeitnehmern im ehemaligen Abstimmungsgebiet
• 5 Mio. S für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der slowenischen Volksgruppe in
Kärnten und zur Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit
der Frage der ethnischen Minderheiten befassen
• 5 Mio. S zur Förderung der kulturellen Beziehungen zur Republik Slowenien, insbe -
sondere mit Vereinigungen deutschsprachiger Altösterreicher in der Republik Slowenien.
Es bleibt dem Land Kärnten im Rahmen dieser Verwendungszwecke überlassen, wie diese
Bundesmittel letztlich eingesetzt werden. Der Bund nimmt auf die Aufteilung der Mittel keinen
Einfluss. Da es sich sohin um eine interne Angelegenheit des Landes Kärnten handelt, gibt es
daher auch keine Vergaberichtlinien des Bundes.
HTML-Dokument erstellt: Jun 19 09:52