1663/AB-BR BR
Eingelangt am: 17.07.2001
Die Bundesräte Weiß, Hagen und Giesinger haben am 23. Mai 2001 unter der
Nr. 1815/J - BR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Weiterentwicklung der Europäischen Union gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Beim Europäischen Rat in Nizza wurden im Dezember 2000 jene institutionellen Re -
formen beschlossen, die den Weg für die Erweiterung der Europäischen Union
ebnen. Gleichzeitig kamen die Mitgliedstaaten überein, eine eingehendere und breiter
angelegte Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union zu führen. In den
Mitgliedstaaten hat bereits eine umfassende Debatte unter vielfältiger Beteiligung
begonnen. In Österreich habe ich diese Diskussion mit der "Europa - Runde" vom
30. Mai 2001 durch die Regierung offiziell eröffnet. An dieser ersten
Diskussionsrunde nahmen u.a. Vertreter der Parlamente, der Länder, Sozialpartner
und Wissenschaft, Persönlichkeiten aus Politik und Medien sowie Vertreter der
Jugend teil. Da die Bundesregierung einen sehr breiten und offenen Zukunftsdialog
führen möchte, habe ich auch vorgeschlagen, diese Europa-Runde zu gegebener
Zeit zu wiederholen. Ich freue mich, daß auch das Parlament zwischenzeitlich eine
Enquete sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat abgehalten hat, in denen die
zukünftige Entwicklung der Union erörtert wurde. Ich bin überzeugt, daß diese
Veranstaltungen als Initialzündung für die breite und öffentliche Diskussion auf den
verschiedensten Ebenen wirken. Die in die Zukunftsdebatte eingebrachten Beiträge
und die daraus gewonnenen Erkenntnisse stellen eine wichtige Grundlage für die
Positionierung Osterreichs im Rahmen des Zukunftsprozesses dar. In diesem
Zusammenhang begrüße ich auch die Entschließung der Präsidentinnen und
Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente und Südtirols
vom 4.5.2001, die damit einen wertvollen Beitrag zur Diskussion über die Zukunft der
Union geleistet haben.
Zu Frage 2:.

Post - Nizza - Prozeß:

zu Punkt 1:

Bereits im Rahmen der Regierungskonferenz 2000 habe ich mich nachdrücklich für
die Durchführung einer weiteren Reformkonferenz zur Behandlung der Frage einer
Kompetenz - und Aufgabenreform zwischen den verschiedenen Handlungsebenen
eingesetzt. Dieses für Osterreich sehr wichtige Anliegen fand seinen Niederschlag in
der Erklärung Nr.23 zum Vertrag von Nizza1 in der festgelegt wurde, daß der Zu -
kunftsprozeß unter anderem "die Frage, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip
entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union
und den Mitgliedstaaten hergestellt und aufrechterhalten werden kann" behandeln
soll. Wir sollten unter Berücksichtigung der heutigen Herausforderungen kritisch hin -
terfragen, in welchem Ausmaß eine andere Kompetenzfestschreibung sinnvoll und
geboten ist. Dabei muß meines Erachtens sowohl eine Rückverlagerung von Teil -
kompetenzen auf die Mitgliedstaaten, als auch eine Übertragung von Kompetenzen
auf die Unionsebene zur Debatte stehen. In diesem Zusammenhang müssen Mittel
und Wege gefunden werden, die eine effektivere Durchsetzung des bereits vertrag -
lich verankerten Subsidiaritätsgebot erlauben. Es existiert dazu etwa bereits der in -
teressante Vorschlag, ein Gremium einzurichten, das über die Einhaltung des Subsi -
diaritätsprinzips wachen soll. Auch die Rolle des Artikels 308 EGV - der sogenannten
Lückenschließungsklausel - muß im Kontext der Kompetenzabgrenzung eingehend
erörtert werden. Diese Diskussion muß jedoch sehr sorgfältig geführt werden, denn
eine zu starre Festschreibung birgt die Gefahr, daß die Union und die Mitgliedstaaten
in Zukunft nicht mehr flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren
können. Eine Prüfung der Modalitäten der Anwendung dieses Artikels sowie der Mög -
lichkeit, seinen Anwendungsbereich präziser zu umschreiben, scheint daher ein
gangbarer Weg zu sein.
Zum Grundsatz der Gemeinschaftstreue in Artikel 10 EGV möchte ich darauf hinwei -
sen, daß diese Bestimmung nicht nur das Verhalten der Mitgliedstaaten gegenüber
der Gemeinschaft, sondern auch das der Gemeinschaft zu den Mitgliedstaaten ein -
schließt. In seiner Rechtsprechung erblickt der EuGH nämlich in Artikel 10 den Aus -
druck der allgemeinen Regel, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorga -
nen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit und Unterstützung obliegen.
Die Kompetenzabgrenzung ist - wie bereits ausgeführt - als Themenbereich in der
Erklärung Nr.23 zum Vertrag von Nizza explizit enthalten und wird somit im Rahmen
der Regierungskonferenz 2004 behandelt werden. Ein Ersatz dieser Diskussion durch
das Weißbuch der Kommission zum Bereich Governance steht daher nicht zur De -
batte.
Hinsichtlich der in der gegenständlichen Entschließung erwähnten regionalen Anlie -
gen möchte ich darauf hinweisen, daß die Stärkung des Ausschusses der Regionen
und das Klagerecht der Länder und Regionen mit eigenen Gesetzgebungskompeten -
zen im Rahmen der Verhandlungen zu den Verträgen von Amsterdam und Nizza
mehrfach diskutiert wurden. Osterreich hat dabei sowohl selbst die Forderung nach
einer institutionellen Stärkung des Ausschusses der Regionen (Organstatus, Klags -
befugnis) erhoben, als auch die in diesem Zusammenhang vorgelegten belgischen
Vorschläge zur Stärkung der Länder und Regionen unterstützt. Diese Positionen wer -
den von österreichischer Seite im Rahmen der Zukunftsdebatte weiter vertreten wer -
den. In diesem Zusammenhang könnte auch die Rolle der kommunalen Selbstverwal -
tung auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Ich habe mich immer klar für eine rechtsverbindliche Charta der Grundrechte ausge -
sprochen und werde diese Position auch in der Debatte um die Zukunft der Union
weiter vertreten. Zur Frage einer allfälligen Kompetenzübertragung verweise ich auf
Art. 51(2) der Charta, in dem ausdrücklich festgehalten wird, daß die Charta weder
neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und für die Union
begründet, noch die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben
ändert.
Im Rahmen der Zukunftsdebatte soll die Rolle der nationalen Parlamente in der Archi -
tektur Europas untersucht werden. Dabei müssen wir prüfen, ob und gegebenenfalls
wie die nationalen Parlamente eine stärkere Position im europäischen Gefüge ein -
nehmen können. Die Frage einer Einbeziehung der regionalen Parlamente in die
COSAC müßte dabei mit den zuständigen Gremien abgeklärt werden.
Zur Grundrechtecharta der Europäischen Union (Punkt B I 3 der Entschließung):

Ich stimme mit dem positiven Grundton der Entschließung zur Grundrechtecharta der
Europäischen Union überein. Mit der Proklamation der Grundrechte - Charta der Euro -
päischen Union beim Europäischen Rat von Nizza wurde ein weiterer, wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Die
Charta ist ein umfassender Grundrechtskatalog, welcher im Hinblick auf das Prinzip
der Universalität der Menschenrechte alle Arten von Grundrechten berücksichtigt,
darunter neben den wichtigsten Rechten der Europäischen
Menschenrechtskonvention insbesondere auch soziale und wirtschaftliche
Grundrechte sowie Bestimmungen zu modernen Gefahrenlagen im Bereich der
Biomedizin und des Datenschutzes.
Ich habe mich schon in der Vergangenheit wiederholt für die rechtliche Verbindlichkeit
der Charta ausgesprochen, allenfalls nach einer leichten Revision des Textes im
Rahmen der Regierungskonferenz 2004. Ein Grundrechtskatalog verdient seinen
Namen wohl nur dann, wenn er kraft seiner rechtlichen Geltung die Hoheitsgewalt am
Maßstab der Würde des Menschen beschränkt.
Im Rahmen der Zukunftsdebatte muß jedoch noch deutlicher als bisher
herausgestrichen werden, daß mit einer rechtsverbindlichen Grundrechte - Charta
keine Kompetenzerweiterung der Organe der Europäischen Union verbunden ist,
sondern, ganz im Gegenteil, eine nähere Definition der Grenzen ihrer Kompetenzen
am Maßstab der Grundrechte.
Schon heute ist die Union an die Grundrechte gebunden, doch werden sie in den
Verträgen nur unzureichend definiert. Damit bleibt den Richtern am Europäischen
Gerichtshof, aber auch jedem einzelnen Rechtsanwender, ein äußerst weiter
Interpretationsspielraum. Hier eine genauere Richtschnur zu bieten, ist die
Hauptaufgabe der Charta.
Für neue Gemeinschaftskompetenzen bietet sie dagegen keine Grundlage: Dies
kommt einerseits in Artikel 51 Absatz 2 zum Ausdruck, in dem es heißt: "Diese Charta
begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft
und für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten
und Aufgaben."
Andererseits fügt sich die Charta in das gegenwärtige System des Grundrechts -
schutzes in der Europäischen Union ein, welches durch eine rechtsverbindliche
Charta nicht in ihrem Wesen verändert, sondern nur "sichtbarer" gemacht würde:
Die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte (Art. 6 EU - Vertrag) ist stets akzes -
sorisch zur Ausübung bestehender Kompetenzen in anderen Bereichen. Dieses Ver -
ständnis wurde etwa vom EuGH dem Gutachten 2/94 (zur Frage des Beitritts der EG
zur Europäischen Menschenrechtskonvention) zu Grunde gelegt und ist auch in der
rechtswissenschaftlichen Literatur unbestritten: Die Grundrechte selbst stellen keinen
Kompetenztitel dar. Bei der Ausübung anderer bestehender Kompetenzen ist jedoch
stets die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte zu beachten, wobei diese - auf -
grund der primär abwehrrechtlichen (negativen) Dimension von Grundrechten - in der
Regel kompetenzbeschränkend wirken. Sofern mit Grundrechten Dositive Schutz-
pflichten - und damit eine Verpflichtung zum Handeln - verbunden sind, kommen die -
se auf der Ebene der Europäischen Union aber auch nur dann zum Tragen, wenn ein
einschlägiger Kompetenztitel besteht.
Zusammenfassend sehe ich daher die EU - Grundrechtecharta als wichtigen Bestand -
teil unserer Bestrebungen für eine bürgernähere Union. In diesem Sinne sollte die
Europäische Union so rasch wie möglich weitere Schritte zur Verbesserung des
Grundrechtsschutzes und damit der Bürgernähe setzen. In diesen Bereich fällt -
neben der Rechtsverbindlichkeit der Charta - etwa auch die Frage eines Beitritts der
EU/EG zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der ungeachtet einer allfälligen
Rechtsverbindlichkeit der Charta weiterverfolgt werden sollte, oder die Schaffung
einer eigenen Menschenrechtsagentur der EU, mit welcher der Schutz der Grund -
rechte nach innen wie nach außen institutionell gestärkt werden könnte.
zu Punkt II:

Ich habe mich von Beginn an dafür ausgesprochen, daß wir uns in der Vorbereitung
der Regierungskonferenz 2004 von den positiven Erfahrungen der Erarbeitung der
Charta der Grundrechte leiten lassen. Gerade bei den Themenbereichen der Über -
prüfung und Neuordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Europäischen Union
und der Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas scheint mir ein
konventähnliches Modell mit einer breiten Beteiligung - und damit auch einer ange -
messenen Beteiligung der regionalen Ebene in jenen Bereichen, die für sie von Inter -
esse sind - unterstützenswert. Ich begrüße daher, daß der Europäische Rat von Gö -
teborg vom 15./16. Juni 2001 eine wichtige Vorentscheidung in Richtung Schaffung
eines breiten öffentlichen Forums getroffen hat.
Erweiterung der Europäischen Union

zu Punkt 1:

Ich teile grundsätzlich die in diesem Teil dargelegte Auffassung der Präsidentinnen
und Präsidenten:
Es wird immer deutlicher, daß die EU - Erweiterung für die EU - Mitgliedstaaten, aber
insb. auch für Österreich große und reelle wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen
wird. Bereits im Vorbeitrittsstadium konnte Österreich durch die Ostöffnung wirtschaft -
liche Chancen nutzen: es ist ein Faktum, daß österreichische Firmen in den vergan -
genen 10 Jahren an die 76 Milliarden Schilling in den Staaten Mittel - und Osteuropas
investierten und damit dort laut einer Schätzung der Wirtschaftskammer seit 1990
rund 86.000 Arbeitsplätze schufen. Alleine in Slowenien haben österreichische Fir -
men 17 Milliarden Schilling in 700 Projekte und Joint Ventures investiert. Österreich
ist somit größter Investor in Slowenien, an zweiter Stelle in der Slowakei und dritt -
größter Investor in Ungarn. Mit den Investitionen einher gingen - auch aufgrund der
Zulieferungen aus Österreich an die Tochterbetriebe in den Nachbarstaaten - Ex -
portzuwächse von im Durchschnitt 13,1% pro Jahr zwischen 1989 und 1998. Inter -
essant ist in diesem Zusammenhang, daß die Ausweitung der Ostexporte vollkom -
men ohne Erhöhung der Exportförderung zustande kam. 1989 betrug der Garantie -
stand 111 Milliarden Schilling, 1997 nur mehr 102 Milliarden. Zuwächse verzeichnete
aber nicht nur Österreichs Exporteure. Die Importe nach Österreich von Industriewa -
ren aus Osteuropa stiegen im gleichen Zeitraum gar um imposante 350% an, ein Be -
weis dafür, daß sich nicht zuletzt mit Hilfe österreichischer Investitionen und österrei -
chischem Know - how die Industriestrukturen in Osteuropa in kurzer Zeit grundlegend
veränderten.
Ich habe mich immer für eine der Wegskizze entsprechend zügige Erweiterung aus -
gesprochen: wichtig bei den Beitrittsverhandlungen bleibt aber die Balance zwischen
Qualität und Geschwindigkeit.
Der Europäische Rat in Göteborg hat in bestimmenderer Weise als in Nizza festge -
legt, daß die Kandidatenländer als Mitglieder an den nächsten Wahlen zum Euro -
päischen Parlament im Jahr 2004 teilnehmen werden. Ebenso hat der Europäische
Rat bekräftigt, daß die Beitrittsverhandlungen mit den am besten vorbereiteten Kann -
didatenländer vor Ende 2002 abgeschlossen werden sollen.
Im Kapitel "Personenfreizügigkeit" konnte ein entscheidender Durchbruch erzielt wer -
den, da die Europäische Union und Ungarn sich auf ein Übergangsmodell für die Ar -
beitnehmerfreizügigkeit und für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen
einigten.
Was die Kosten der EU - Erweiterung betrifft, kann folgendes festgehalten werden:
Die für die Erweiterung notwendigen finanziellen Mittel wurden mit der AGENDA 2000
durch den Europäischen Rat von Berlin 1999 beschlossen. Die Agenda 2000 enthält
Analysen zur Zukunft der Politiken der Union (interne Politiken, Strukturpolitik, Agrar -
politik, Außenbeziehungen), zur Erweiterung (Beurteilung der Kandidaten nach den
Kriterien des Europäischen Rates von Kopenhagen 1993, Hauptfragen der Erweite -
rung, Erweiterungsszenarien, Europäische Konferenz) und zum Finanzrahmen 2000
- 2006.
zu Punkt II:

Auch hinsichtlich der Stärkung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zu -
sammenarbeit mit Regionen der mittel - und osteuropäischen Staaten kann ich der
Situationsanalyse der Präsidentinnen und Präsidenten grundsätzlich beipflichten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten die "Regionale Partnerschaft" mit unseren MOEL -
Nachbarstaaten ins Leben gerufen hat. Diese Konferenz, die am 6. Juni 2001 in
Wien stattgefunden hat, soll der erste Schritt zur Umsetzung des Konzepts einer
Partnerschaft in Mitteleuropa sein, das sich eine natürliche Bündelung der Anstren -
gungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Umwelt, Kom -
munikation und Verkehr, Justiz und Inneres, Jugend, Wissenschaft, Kultur und re -
gionale Zusammenarbeit zum Ziel setzt.
Es ist wichtig, bereits jetzt an der Schwelle zur EU - Erweiterung die Zusammenar -
beit zu verstärken und umso mehr danach, wenn sich die Länder Mitteleuropas mit
den alltäglichen Problemen innerhalb der EU auseinandersetzen werden müssen.
Generell gesehen sollten sie ihre Meinungen und Positionen austauschen und ver -
suchen, diese gegebenenfalls zu koordinieren. Zusammen haben die mitteleuropä -
ischen Staaten noch mehr Gewicht innerhalb der Union. Hier ist auch ein aktiver
Beitrag der Landesparlamente durchaus wünschenswert.
Österreich hat als vorerst einziger EU - Mitgliedstaat eine groß angelegte Informati -
onskampagne, die ,,Osterreich-Plattform"‘ ins Leben gerufen. Analog zur Informati -
onsarbeit zum Euro wird auch die Regierungsinformation zur EU - Erweiterung unter
Einbeziehung aller Parteien und relevanten Institutionen erfolgen. Die "Österreich -
Plattform" soll als Dialogplattform für die Bürgerinnen und Bürger dienen und unter
Einbeziehung der Netzwerkpartner der Bundesregierung die Gebietskörperschaf -
ten, Interessenvertretungen, Sozialpartner, ausländische Vertretungen in Öster -
reich, Teile der Wirtschaft, Kirchenvertreter u.a. in den mehrjährigen Informations -
prozeß integrieren. Jeder diesbezügliche Beitrag der Landesparlamente ist dabei
willkommen.

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