1676/AB-BR BR
Eingelangt am: 14.08.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
 
Die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger haben am
15. Juni 2001 unter der Nr. 1819/J - BR/2001 an mich eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend die Mitwirkung der Länder am Entscheidungsprozess der
Europäischen Union gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Teile I und II

Die Teile I und II des Beschlusses der Landtagspräsidentenkonferenz vom 3. Mai
2001 beinhalten Vorschläge, die auf eine Änderung der in der österreichischen
Bundesverfassung vorgesehenen Beteiligungsrechte der Bundesländer an Vorha -
ben im Rahmen der Europäischen Union abzielen. Da es sich bei Angelegenheiten
der staatlichen Verfassung gem. § 2 Abs 1 Z 2 BMG in Verbindung mit Teil II lit. A
Z 3 der Anlage zum BMG um eine Zuständigkeit des Bundeskanzlers handelt, wird
hinsichtlich dieser Teile auf die Antwort des Bundeskanzlers verwiesen, an den ei -
ne gleichlautende Anfrage ergangen ist.
Teil III

Die Frage der parlamentarischen Genehmigung des Bundesverfassungsgesetzes
über den Abschluss des Vertrags von Nizza sollte nicht mit internen verfassungs -
politischen Anliegen junktimiert werden. Durch den Vertrag von Nizza werden die
für die Gemeinschaftsorgane relevanten institutionellen Bestimmungen neu gere -
gelt, während die von der Konferenz der Landtagspräsidenten erhobenen Forde -
rungen innerösterreichische Tatbestände zum Gegenstand haben.
Teil IV

Zu Punkt IV des Beschlusses der Landtagspräsidentenkonferenz möchte ich fest -
halten, dass eine "eilige, eine inhaltliche Debatte ausschließende Vorgangsweise"
im Zusammenhang mit der Ratifikation des Vertrags von Nizza nicht beabsichtigt
ist. Die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates werden im Herbst
Gelegenheit zu einer ausführlichen Debatte über den Vertrag von Nizza haben.
Das ändert allerdings nichts am Umstand, dass sowohl die nationalen Ratifikati -
onsverfahren als auch die Konsultation des Europäischen Parlaments voneinander
unabhängige Prozesse darstellen und gemäß den jeweiligen nationalen Erforder -
nissen unterschiedlich gestaltet werden. Das von der Präsidentenkonferenz ge -
nannte Ratifikationsdatum (Ende 2002) stellt nicht das Ergebnis einer Analyse des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten dar, sondern den letztmögli -
chen Ratifikationszeitpunkt im Lichte der von der Union zuletzt in Punkt 4 der
Schlussfolgerungen des Vorsitzes beim Europäischen Rat von Göteborg bekunde -
ten Absicht, "ab Ende 2002" in der Lage zu sein, neue Mitgliedstaaten aufzuneh -
men.

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