1679/AB-BR BR
Eingelangt am:17.08.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Bundesrat Gottfried Kneifel und Kollegen haben am 21. Juni 2001
unter der Nr. 1852/J - BR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Neuregelung der Staatsgrenze im Gemeindegebiet von Leopoldschlag
(Oberösterreich) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Im Bereich der regulierten Maltsch soll die Staatsgrenze in die Mitte des Flussbettes
verlegt werden. Die gegenständliche Grenzänderung ist in Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 4 des
paraphierten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen
Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze geregelt.
Bedauerlicherweise wurde die Unterzeichnung dieses Vertrages durch die langdauernden
innerstaatlichen Grundeinlösungsverfahren auf tschechischer Seite verzögert und ist
nunmehr für September dieses Jahres in Aussicht genommen.
Zu Frage 2:
Die weiteren Veranlassungen hinsichtlich der an die Republik Österreich übergehenden
Gebietsteile (geregelt in Anhang 4 des paraphierten Vertrages), die allerdings nicht in die
Kompetenz des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fallen, können erst
nach Inkrafttreten des Vertrages getroffen werden.
Zu Frage 3 und 4:
Nein.
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