1682/AB-BR BR
Eingelangt am: 21.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche Anfrage Nr. 1824/J - BR/2001 betreffend Zeitungsbeförderung durch
die Österreichische Post AG, die die Bundesräte Keuschnigg und Kollegen am 21.
Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann kommt der Vorschlag der Österreichischen Post AG für die
Zeitungsbeförderung für das Jahr 2002?
Antwort:
Bis dato hat die Österreichische Post AG keinen Vorschlag für die neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte, die ab 1. Jänner 2002 für die
Beförderung von Zeitungen gelten sollen, vorgelegt. Informationen zufolge sollen die
Unterlagen noch im Sommer dieses Jahres übermittelt werden.
Frage 2:
Wie hoch ist das zu erwartende Defizit der Österreichischen Post AG durch die
Zeitungsbeförderung im Jahr 2001?
Antwort:
Diese Frage ist nicht von mir zu beantworten. Es handelt sich hier nicht um einen Akt
der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B - VG.
Frage 3:
Wieviele und welche Drucksorten haben derzeit als Vereinszeitungen, Kaufzeitungen
oder Anzeigeblätter eine entsprechende Zulassung bei der Post?
Antwort:
Mit dem Postgesetz 1997 ist die Rechtsgrundlage für das Versenden von Zeitungen
zu begünstigten Entgelten im Rahmen des Postzeitungsversandes grundlegend neu
geregelt worden. Die bisherige behördliche Zulassung durch einen Verwaltungsakt
(Bescheid) ist durch eine rein privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag) ersetzt worden.
Seit 1. Jänner 1998 schließt die Post mit den Zeitungen solche Verträge ab; es liegt
deshalb kein Akt der Verwaltung vor. Ihre Frage bezieht sich daher nicht auf einen
Akt der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B - VG.
HTML-Dokument erstellt: Aug 22 09:49