1686/AB-BR BR
Eingelangt am: 07.09.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche Anfrage Nr. 1829/J - BR/2001 betreffend Aufhebung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Westautobahn im Bereich Knoten
Linz/Ansfelden, die die Bundesräte Kneifel und Kolleginnen am 10. Juli 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:

Ist seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Erhöhung auf die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h für die
Westautobahn im Bereich Knoten Linz/Ansfelden geplant?
Wenn ja, bis wann ist mit einer Durchführung dieser Maßnahme zu rechnen?
Antwort:

Da im Bereich des Autobahnknotens Linz/Ansfelden die Mühlkreisautobahn A 7 in
die Westautobahn A 1 einmündet und ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zu
verzeichnen ist, entspricht die Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
gemäß § 43 StVO dem Stand der Verkehrstechnik. Es ist nicht geplant, diese
Beschränkung aufzuheben, wodurch die in § 20 Abs. 2 leg. cit. genannte
Obergrenze für das Fahren auf Autobahnen von 130 km/h in Kraft treten würde.
Frage 3:

Wenn nein, welche Gründe gibt es seitens des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie trotz erfolgten 6 - spurigen Ausbau das Tempolimit bei
100 Km/h zu belassen?
Antwort:

Zwischen dem Knoten der Westautobahn A 1 mit der Mühlkreisautobahn A 7 und
dem Knoten mit der Linzerautobahn A 25, existieren im OÖ Zentralraum noch
weitere Verflechtungsbereiche: Bereits wenige hundert Meter, nachdem die
Auffahrtsrampe von der A 7 in die Richtungsfahrbahn Salzburg der A 1 einmündet,
zweigt die Ausfahrt zu Rasthaus und Anschlussstelle Ansfelden ab, sodass es im
Bereich zwischen beiden Rampen zu massiven Verflechtungen von Kraftfahrern -
insbesondere auch starkem LKW - Verkehr zu Gewerbebetrieben in Ansfelden
kommt. Weiters liegt in diesem Bereich auch die Anschlussstelle ,,Traun".
Am 3. August 2000 hatte in Anwesenheit eines technischen Amtssachverständigen
eine Besprechung stattgefunden in der die durch Bodenmarkierungen und
Straßenverkehrszeichen kundzumachenden und im Sinne der Verkehrssicherheit
nach dem Neubau dieses Abschnittes notwendigen Verkehrsbeschränkungen
festgelegt worden waren. Bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung erwies sich
das Argument, es gäbe nunmehr in jede Fahrtrichtung je einen Fahrstreifen mehr, als
nicht relevant: Gerade durch einen zusätzlichen Fahrstreifen sind mehr
Verflechtungsvorgänge zu erwarten als vorher und ist die
Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig.
Fragen 4, 5 und 6:

Ist für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine dem
Verkehrsaufkommen angepaßte Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
eine taugliche Alternative?
Wenn ja, wie kann die Einführung und Finanzierung eines solchen Systems
durchgeführt werden?
Wenn nein, welche Gründe gibt es seitens des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie ein solches System nicht einzusetzen?
Antwort:

Ja. Flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen sind insbesondere bei Vorliegen
unterschiedlicher Verkehrsbelastungen sinnvolle Alternativen. Erfahrungen aus
benachbarten europäischen Ländern haben gezeigt, dass durch die Implementierung
von Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf dem hochrangigen Netz eine
Homogenisierung des Verkehrsflusses und dadurch eine Erhöhung der
Leistungsfähigkeit bis zu etwa 20% erzielt werden konnte.
Derzeit werden die Vorarbeiten für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für
eine Verkehrsbeeinflussungsanlage im Großraum Linz auf den Autobahnen
durchgeführt, die bis Ende 2002 fertiggestellt sein wird. Die Finanzierung eines
solchen innovativen Systems ist - nach Mitteilung der ASFINAG - mittelfristig bis
langfristig gesichert.

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