1693/AB-BR BR
Eingelangt am: 14.09.2001
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1841/J - BR/2001)
betreffend "Nichtbeantwortung der Zusatzfrage des BR Binna" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:

Was werden Sie als zuständiges Regierungsmitglied unternehmen, um für die öffentlich
Bediensteten einen Reallohnverlust durch die von der Regierung verschuldete Anheizung der
Inflation in Österreich im Jahr 2002 zu verhindern?

Zu Frage 1:

Bei den Verhandlungen über die Besoldungsregelung der Bundesbediensteten für die Jahre
2001 und 2002, die ich im Rahmen meiner Zuständigkeit - gemeinsam mit Herrn
Staatssekretär Dr. FINZ mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der
Post - und Fernmeldebediensteten geführt habe, ist vereinbart worden, dass die Gehälter zum
1.1.2001 um einen Fixbetrag von ATS 500,-- und zum 1.1.2002 um 0,8 % erhöht werden.
Durch diesen Abschluss wird der von Ihnen befürchtete Reallohnverlust nicht eintreten, wie
ich Ihnen an nachstehendem Beispiel belegen kann:
Die vereinbarte und umgesetzte Anhebung der Bezüge ergibt für das Monatsentgelt eines
Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v 4 (Entlohnungsstufe 1, Ausbildungsphase; zB
Kanzleikraft) über einen zweijährigen Zeitraum eine Anhebung um 4,13%.

Monatsentgelt

 

ATS

%

1.1.2000

 

15150

100,00

1.1.2001

+ 500 ATS

15650

103,30

1.1.2002

+ 0,8%

15775*)

104,13


*) 1146,4
Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, dass die mit der Gewerkschaft erzielte Einigung vor allem
kleinen Einkommen zu Gute kommt.

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