1696/AB-BR BR
Eingelangt am: 18.09.2001
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates!
Die Bundesräte Prof. Konecny und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1846/J - BR/2001) betreffend "Eindämmung der Gesetzesflut" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
In der Fragestunde haben Sie die Eindämmung der Gesetzesflut als wesentlichen Bestandteil
der Verwaltungsreform definiert.
Wie schätzen Sie die Arbeit der blau - schwarzen Bundesregierung betreffend Eindämmung der
Gesetzesflut ein?
Frage 4:
Wie beurteilen Sie die legistische Qualität der seit 4. Februar 2000 beschlossenen Gesetze?
Zu den Fragen 1 und 4:
Die berechtigte Forderung zur Eindämmung der Gesetzesflut sowie einer hohen legistischen
Qualität der Gesetzesentwürfe ist gerade angesichts der enormen Gesetzesflut der letzten 30
Jahre von großer Bedeutung. Die Bestrebungen zur Eindämmung der Gesetzesflut finden auch
in der Verwaltungsreform ihren Ausdruck. So sind beispielsweise im Entwurf des
Verwaltungsreformgesetzes 2001, der ein Bündel von Maßnahmen der Verwaltungsreform
enthält, auch mehrere Gesetzesaufbebungen vorgesehen, wie beispielsweise die Aufhebung
des Bazillen - Ausscheidergesetzes oder des Bundesgesetzes über natürliche Heilvorkommen
und Kurorte.
Frage 2:
Um wie viel Prozent weniger Gesetze wurden von der FPÖ/ÖVP -Koalition im Vergleich zu
früher beschlossen?
Zu Frage 2:
Die Beschlussfassung von Gesetzen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung, sondern ist die
Hauptaufgabe der gesetzgebenden Körperschaften. Soweit einzelne Mitglieder des
Nationalrates oder des Bundesrates nicht selbst darüber Bescheid wissen, über welche Gesetze
sie beraten und letztlich abgestimmt haben, kann ich empfehlen, ein diesbezügliches
Auskunftsersuchen bei der Parlamentsdirektion oder im jeweiligen Parlamentsklub zu stellen.
Frage 3:
Wie viele nicht mehr notwendige Gesetze wurden seit 4. Februar 2000 von der FPÖ/ÖVP -
Koalition außer Kraft gesetzt?
Zu Frage 3:
Diesbezüglich verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Frage 5:
Halten Sie es für besonders qualitativ hochwertig, die Novelle zum
Bundesgleichbehandlungsgesetz und andere wichtige Gesetzentwürfe ohne Begutachtung an
eine Vorlage eines anderen Ressorts "anzuhängen"?
Zu Frage 5:
Im Gegensatz zu der Behauptung, dass die letzte Novelle des Bundes -
Gleichbehandlungsgesetzes "ohne Begutachtung an eine Vorlage eines anderen Ressorts
angehängt" wurde, ist darauf hinzuweisen, dass
1. diese Gesetzesänderung sehr wohl im Rahmen einer in Aussicht genommenen
"Dienstrechts - Novelle 2001" einem ordentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen
wurde und
2. der Inhalt dieser üblicherweise als Sammelnovelle konzipierten Dienstrechtsnovelle
aus gesetzgebungsökonomischen Gründen gemeinsam mit ebenfalls die
dienstrechtliche Stellung der Universitätsangehörigen betreffenden Bestimmungen
dem Parlament vorgelegt wurden.
HTML-Dokument erstellt: Sep 18 15:37