1698/AB-BR BR
Eingelangt am: 18.09.2001
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates!
Die Bundesräte Prof. Konecny und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1842/J - BR/2001)
betreffend "Konsequenzen der Führung eines "Miniressorts"" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:

Da Sie in der Fragestunde gerne historische Vergleiche machen:
War es bisher üblich, für die Agenden Sport und öffentlicher Dienst ein eigenes Ressort
einzurichten?

Zu Frage 1:

Bedauerlicherweise war es den von den Sozialdemokraten geführten Regierungen kein
politisches Anliegen, dem Sport in den Regierungsgeschäften jene Anerkennung zu geben, die
der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports entspricht.
Welche Gründe auch immer dafür maßgebend waren, dass die früheren Regierungen es
verabsäumten, jenseits öffentlicher Lippenbekenntnisse dem Sport eine entsprechende
politische Unterstützung zu geben, bat diese Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm
dem Sport einen bedeutenden Stellenwert eingeräumt.
Politisch interessierte Menschen erinnern sich noch gut, wie der sozialdemokratische
Bundeskanzler Bruno Kreisky beispielsweise den Bereich Wissenschaft durch die Bildung
eines eigenen Ministeriums politisch etablierte. Auch damals verstanden einige politisch
Aktive nicht den Sinn dieser politischen Initiative.
Der Sport ist ein Lebensbereich, der tausenden Menschen Lebensfreude und Lebenssinn
vermittelt und wird organisatorisch von tausenden Menschen ehrenamtlich in Sportvereinen
getragen. Diese österreichische Bundesregierung würdigt auch diese Tatsachen in ihren
täglichen Regierungsgeschäften und hat deshalb mit der Bildung eines eigenen Ministeriums
auch die entsprechenden institutionellen Voraussetzungen geschaffen.
Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass der öffentliche Dienst eine Schlüsselressource für die
weitere positive Entwicklung eines modernen, gerechten, leistungsorientierten und sozialen
Staates ist. Um diese Schlüsselfunktion deutlich zu machen, möchte ich anmerken, dass mein
Ressort für 169.615 Bundesbeschäftigte zuständig ist und dem BM für öffentliche Leistung
und Sport das Besoldungs - , Dienst und Pensionsrecht, die Erstellung der Stellenpläne und die
Personal - und Verwaltungsentwicklung obliegt.
Welche Gründe auch immer dafür maßgebend waren, dass die früheren sozialdemokratisch
geführten Regierungen jenseits öffentlicher Lippenbekenntnisse auch dem öffentlichen Dienst
jede politische Reform verweigerten und damit einerseits dem Staatsbürger keine Möglichkeit
boten, sich Steuern zu ersparen und andererseits den Beamten die öffentliche Anerkennung
versagten, hat diese Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm dem öffentlichen Dienst
einen bedeutenden Stellenwert eingeräumt.
Diese österreichische Bundesregierung würdigt auch diese Tatsachen in ihren täglichen
Regierungsgeschäften und hat deshalb mit der Bildung eines eigenen Ministeriums auch die
entsprechenden institutionellen Voraussetzungen geschaffen.
Frage 2:

Welche finanziellen Konsequenzen hat es für Sie als Vizekanzlerin, dass Sie gleichzeitig als
Vizekanzlerin auch ein "Miniressort" führen?

 
Keine.

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HTML-Dokument erstellt: Sep 19 13:02