1700/AB-BR BR
Eingelangt am: 18.09.2001
Bundesministerium für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates!
 
Die Bundesräte Prof. Konecny und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1845/J - BR/2001)
betreffend "Überprüfung der Beschäftigungsverträge von
Kabinettsmitgliedern" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:

Auf welcher Rechtsgrundlage basierend haben Sie Einsicht in die Personalakten der
Mitarbeiterinnen in Ministerbüros dieser und vergangener Regierungen genommen?

Zu Frage 1:

Die Dienstverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros der
gegenwärtigen Bundesregierung waren in den letzten Monaten Gegenstand zahlreicher
parlamentarischer Anfragen der Opposition. Die dazu ergangenen Anfragebeantwortungen
sind mir selbstverständlich bekannt. In Anfragebeantwortungen von Bundesminister Mag.
Grasser finden sich auch Vergleiche mit dem Büro seines Amtsvorgängers. In Personalakten
habe ich keine Einsicht genommen.
Frage 2:

Nach Ihren Aussagen dürfte es verwerflich sein, wenn ein Minister in seinem Büro
Vertragsbedienstete oder Beamte beschäftigt.
Sind Sie daher für die Beschäftigung von KabinettsmitarbeiterInnen aufgrund von
Arbeitsleihverträgen?

Zu Frage 2:

Die von Ihnen zitierte Aussage wurde von mir nie getätigt. Dies ist schon alleine daraus
ersichtlich, dass zahlreiche meiner Kabinettsmitarbeiter, unter anderem auch meine
Kabinettschefin, Vertragsbedienstete sind. Offensichtlich ist Ihnen bei Ihren Recherchen auch
entgangen, dass ich Mitarbeiter/innen aus dem Personalstand der früheren
sozialdemokratischen Regierungen übernommen habe, wie beispielsweise aus dem Kabinett
von Ex - Bundeskanzler Vikor Klima oder Ex - Finanzminister Rudolf Edlinger.
Die in der Wirtschaft seit längerem üblichen Arbeitsleihverträge werden auch für Mitarbeiter
in Kabinetten herangezogen, um die notwendige Flexibilität zu ermöglichen. Ich habe Wert
darauf gelegt, dass auf diese Beschäftigungsvariante nur zurückgegriffen wird, wenn das
aufgrund der besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz unumgänglich war. Ein weiterer
Vorteil dieser Vorgangsweise liegt in der Befristung der Arbeitsüberlassung. Für den Bund
entstehen somit keine Folgekosten. Für alle Arbeitsleihverhältnisse sind Planstellen gebunden
und die Aufwendungen für diese Verträge orientieren sich an den Personalkosten
vergleichbarer Bundesbediensteter, wobei ich betonen möchte, dass kein
Leiharbeitnehmerbezug über den Höchstbetrag für Bundesbedienstete des Höheren Dienstes
hinausgeht.
Frage 3:

Kennen Sie den Rechnungshofbericht zu den Ministerbüros?

Frage 4:

Wenn ja, wie beurteilen Sie die Ausführungen des Rechnungshofes zum Thema
Arbeitsleihverträge?

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Rechnungshofbericht ist mir bekannt und findet bei der Anstellung von meinen
Kabinettsmitarbeiterinnen und - mitarbeitern im Gegensatz zu Arbeitsleihverträgen der
früheren sozialdemokratisch geführten Regierungen (siehe in dieser Frage zitierter
Rechnungshofbericht) Anwendung.
Frage 5:

Sind die Zustände in den Ministerbüros der schwarz - blauen Bundesregierung so desaströs,
dass Sie es notwendig empfinden, den Bundesrat durch falsche Vergleiche falsch zu
informieren?

Zu Frage 5:

Ich verwahre mich entschieden gegen die Behauptung, ich hätte den Bundesrat durch falsche
Vergleiche falsch informiert.

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Sep 19 13:03