BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Bundesräte Mag. Hoscher und GenossInnen, Nr. 1867/J - BR/2001, wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Im Sinne einer ganzheitlich zu betrachtenden Geschlechterpolitik war es mir ein An -
liegen, die Männer verstärkt miteinzubeziehen. Dr. Berchtold wurde von mir mit den
Vorarbeiten zur Gründung einer männerpolitischen Grundsatzabteilung betraut und
mit Inkrafttreten der neuen Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen am 14. März 2001 als provisorischer Abteilungsleiter
der ab diesem Zeitpunkt im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generatio -
nen neu eingerichteten Abteilung VI/6 eingesetzt.
Frage 7:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung einer Abteilungsleitungsfunktion
nach dem Ausschreibungsgesetz besteht bei einer Bewertung ab Funktionsgruppe 5
der Verwendungsgruppe A1. Eine allfällige Ausschreibung der Abteilung VI/6 kann
erst nach Abschluss des beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
anhängigen Bewertungsverfahrens erfolgen.
Frage 8:
Dr. Berchtold wurde im Büro meiner Amtsvorgängerin Dr. Sickl nach den Bestim -
mungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 als Vertragsbediensteter ein -
gestellt. Durch die Betrauung mit der provisorischen Leitung der Abteilung VI/6 hat
sich daran nichts geändert.
Fragen 9 bis 11:
Das Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 sieht hinsichtlich der Einstufung der Funktion
des/der Leiters/Leiterin einer Abteilung in einer Zentralstelle eine Spannbreite von
Funktionsgruppe 3 bis Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A1 vor. Da die
Abteilung VI/6 neu geschaffen wurde, hängt die Einstufung dieser Leitungsfunktion
vom Ausgang des Bewertungsverfahrens beim Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport ab. Bezüglich der Dauer dieses Bewertungsverfahrens liegen mir
keine näheren Angaben vor.
Die Gründung der "Männerpolitischen Grundsatzabteilung" stellt die notwendig ge -
wordene Ergänzung der Geschlechter - und Emanzipationspolitik dar. Als Anforde -
rungen an die Leitung ergeben sich daraus eine grundsatzorientierte wissenschaft -
liche Ausbildung, welche eine ganzheitliche Betrachtungsweise einschließt, sowie
auch praktische Erfahrung im grundsatzpolitischen und organisatorischen Bereich
und soziale Kompetenz. Dazu kommen die allgemeinen Anforderungen, die an die
Leitung einer Abteilung gestellt werden, wie z.B. Entscheidungsfähigkeit, besondere
Eignung zur Mitarbeitermotivation, Leiterqualitäten und Teamfähigkeit.
Fragen 12 bis 14:
Für eine hausinterne Feierstunde am 1. August 2001 anlässlich des Bezuges der der
Abteilung VI/6 zugeteilten Räumlichkeiten habe ich meine persönliche finanzielle
Unterstützung zugesagt. Darüber hinausgehende Kosten für diese Feier wurden von
Dr. Berchtold auch selbst getragen; dem Steuerzahler entstehen daher keine Kos -
ten.
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