1705/AB-BR BR
Eingelangt am:01.10.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Bundesräte Bachner, Genossinnen und Genossen haben am 6. August 2001 unter der
Nr. 1864/J - BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Reorganisation im Bundesministerium für Landesverteidigung" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den einleitenden Ausführungen der Anfragesteller ist festzuhalten, dass im
Zusammenhang mit der derzeitigen Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministe -
riums für Landesverteidigung keinerlei externen Beratungsdienstleistungen in Anspruch
genommen wurden.
Davon abgesehen wurde die Beraterfirma Arthur Andersen lediglich im Rahmen des
Verwaltungsreformprojekts der Bundesregierung zur Unterstützung des ressorteigenen
Projektes ,,Grobkonzept für die zentrale Beschaffung und Einführung von Rüstungsgütern"
eingesetzt. Von dieser Firma wurden zwei Beiträge bearbeitet, wobei ein Projekt
"Katalogisierung der Schwachstellen bei der zentralen Beschaffung von Rüstungsgütern"
bereits vorliegt. Diesbezüglich und hinsichtlich des allgemeinen Projektes ,,Präsidialreform"
verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn
Bundesministers für Finanzen in Beantwortung der gleichlautenden Anfragen Nr. 1854/J -
BR bzw. Nr. 1857/J - BR.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 12 sowie 17 bis 20:
Da für das laufende Projekt der Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für
Landesverteidigung ausschließlich Mitarbeiter des Ressorts, die ihre Planungsarbeit im
Rahmen von Projektgruppen bzw. Teilprojektgruppen leisten, herangezogen wurden,
erübrigt sich eine Beantwortung.
Zu 13:
Ja. Es ist eine Verringerung des Mitarbeiterstandes der Zentralstelle um 20% beabsichtigt.
Zu 14:
Die Personalvertretung wurde sowohl schriftlich als auch von mir persönlich und den
Projektverantwortlichen informiert.
Zu 15:
Personalvertreter sind in der Projektorganisation zwar nicht unmittelbar vertreten, die
Personalvertretung wird aber selbstverständlich im Rahmen der ihr gesetzlich zustehenden
Mitwirkungsrechte bei der Umsetzung des Projektes "Reorganisation der Zentralstelle"
eingebunden werden.
Zu 16:
Nein.
Zu 21 und 22:
Die wichtigsten Ziele der von mir im Februar 2001 angeordneten Reorganisationsreform
sind eine Straffung der Strukturen der oberen Führung durch Konzentration der
strategischen Angelegenheiten bei der Zentralstelle und Nachordnung operativer Aufgaben
(damit sollen personelle Ressourcen für die Truppe freigemacht werden), weiters die
Anpassung der Führungsstruktur an den verringerten Truppenumfang sowie eine
Abstimmung mit der Integration des österreichischen Bundesheeres in multinationale
Sicherheitsaufgaben. Dieser Reorganisationsprozess soll bis April 2002 abgeschlossen
werden und in eine "schlanke" Zentralstelle mit statt sechs nur mehr drei Sektionen unter
gleichzeitig deutlicher Personaleinsparung münden.
Zu 23 und 24:
Die Frage nach "weiteren Vertragsabschlüssen" betreffend die Reorganisation des Ressorts
stellt sich nicht, weil - wie schon erwähnt - im Bundesministerium für Landesverteidigung
diesbezüglich keine Verträge mit externen Beratungsfirmen abgeschlossen wurden. Es sind
daher auch keine Kosten angefallen.
Hinsichtlich der Kosten für die beiden Beiträge der Beraterfirma Arthur Andersen zur
Unterstützung des ressorteigenen Projektes ‚,Grobkonzept für die zentrale Beschaffung und
Einführung von Rüstungsgütern" im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts der
Bundesregierung, verweise ich wiederum auf die Beantwortung des Bundesministers für
Finanzen in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1857/J - BR.
HTML-Dokument erstellt: Oct 2 10:04