1707/AB-BR BR
Eingelangt am:01.10.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Bundesräte Roswitha BACHNER und GenossInnen haben am 06. August 2001 unter
der Nr. 1855/J - BR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Reorganisation im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 06. August 2001 wurden drei externe Berater
mit der Entwicklung von Modellen für Strukturreformen im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten betraut, nämlich der Mödlinger Betriebsberater Walter
Firmkranz, das Wiener Beratungsunternehmen Contrast Management Consulting und die
vom Bundesministerium für Finanzen beauftragte Beratungsfirma Arthur Andersen
Consulting.
Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6:
Der vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über Empfehlung der
Bundesrechenzentrum GmbH an den Mödlinger Betriebsberater Walter Firmkranz erteilte
und bezahlte Auftrag betraf die Einführung der ressortumfassenden Kostenrechnung und
die Ausarbeitung eines Kostenrechnungssystems einschließlich entsprechender Arbeits -
unterlagen und Berichtsmuster. Diesbezüglich war aufgrund der Empfehlung der
Bundesrechenzentrum GmbH und der Höhe der Auftragssumme von öS 351.000--inkl.
MWSt keine Ausschreibung erforderlich.
Der an das Wiener Beratungsunternehmen Contrast Management Consulting erteilte und
je zur Hälfte von ihm sowie vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
bezahlte erste Auftrag betraf die Einführung von Controlling im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten, nämlich die Ausarbeitung eines operativ umsetzbaren
Controlling - Konzeptes. Diesbezüglich fand eine gemeinsam mit dem Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport durchgeführte Ausschreibung statt, aus der Contrast
Management Consulting als Bestbieter hervorging. Dieser erste Auftrag wurde mit der
Vorlage eines Controlling - Konzeptes abgeschlossen und hat insgesamt öS 652.800,-- inkl.
MWSt. gekostet. Im Rahmen eines zweiten, Mitte Mai 2001 mit Contrast Management
Consulting abgeschlossenen Auftrages mit einer Auftragssumme von öS 480.000,-- inkl.
MWSt., der gleichfalls je zur Hälfte vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten sowie vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport bezahlt
werden wird, werden gegenwärtig die Phasen 1 und 2 des vorerwähnten Controlling -
Konzeptes (betreffend Leistungsdefinitionen in allen Sektionen und Abteilungen sowie
Vorbereitung und Einleitung von Pilotprojekten "operatives Controlling in einer Abteilung")
umgesetzt. Für diesen Folgeauftrag war keine Ausschreibung erforderlich.
Der vom Bundesministerium für Finanzen an die Beratungsfirma Arthur Andersen
Consulting erteilte und bezahlte Auftrag betrifft neben ressortübergreifenden Projekten.
die hinsichtlich aller Bundesministerien (einschließlich des Bundeskanzleramtes) von
diesem Unternehmen betreut werden, folgende speziell für das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten abzuwickelnde Projekte;
• Übersiedlungen: Reduktion der durch die Rotation der Bediensteten anfallenden
Übersiedlungskosten;
• Integration Kanzleien/Sekretariate: Zusammenführung der verschiedenen Support -
Einrichtungen, um die durch den elektronischen Akt (ELAK) nunmehr gegebenen
technischen Möglichkeiten optimal ausnützen zu können,
• Sur place - Personal: Analyse der Möglichkeiten zur Verbesserung des
zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen lokal aufgenommenem Personal und
entsandten Bediensteten an den Dienststellen im Ausland.
Bezüglich des ressortübergreifenden Inhaltes des Beratervertrages mit der Firma
Arthur Andersen Consulting und der Grundlagen für deren Beauftragung darf auf
die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.1857/J - BR/2001 durch den Herrn
Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
Zur Frage 7:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 8, 9 und 10:
Der vom Betriebsberater Walter Firmkranz heuer erstellte Vorschlag betreffend Schaffung
eines ressortumfassenden Kostenrechnungssystems wird im Zuge der Einführung des
SAP R/3 - Systems im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten umgesetzt
werden.
Die Beratungsleistungen von Contrast Management Consulting und auch die
ressortspezifischen Projekte der Firma Arthur Andersen Consulting sind noch nicht
abgeschlossen.
Bezüglich der ressortübergreifenden Beratungsleistungen der Firma Arthur Andersen
Consulting darf auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.1 854/J - BR/2001
durch den Herrn Bundeskanzler sowie der ebenfalls gleichlautenden Anfrage Nr. 1857/J -
BR/2001 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
Zur Frage 11:
Die erfolgreiche Einführung einer Kostenrechnung und eines Controlling - Systems beruht
auf einer aktiven Mitarbeit der Bediensteten, weshalb auch alle davon unmittelbar
betroffenen MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in
die vom Betriebsberater Walter Firmkranz und von Contrast Management Consulting
diesbezüglich betreuten Projekte eingebunden wurden bzw. weiterhin eingebunden
werden.
Ebenso wurden die Bediensteten bzw. die Personalvertretung über die laufenden, von
Arthur Andersen gecoachten ressortspezifischen Projekte jeweils angemessen in Kenntnis
gesetzt. Über das Endergebnis dieser ressortspezifischen Projektstudien, das derzeit
jedoch noch nicht vorliegt, werden die RessortmitarbeiterInnen ebenfalls entsprechend
informiert werden.
Zu den Fragen 12, 13 und 21:
Es ist Aufgabe aller drei in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 angeführten Reform -
projekte, das von der Bundesregierung angestrebte Ziel der Personal - und Planstellen -
reduktion im Bundesdienst erreichen zu helfen. Dieses Ziel sieht bezüglich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine schrittweise Reduktion der Voll -
beschäftigungsäquivalente (= VBÄ) von den am 31.12.2000 besetzt gewesenen 1.487,10
VBÄ bis zum 31.12.2003 auf 1.376,60 VBÄ - also eine Verringerung des Standes an
MitarbeiterInnen im auswärtigen Dienst um 110,50 VBA bzw. um 7,43 % innerhalb von
drei Jahren - vor. Um diese Personalreduktion ohne Einschränkung der Serviceleistungen
des auswärtigen Dienstes erreichen zu können, sind Strukturreformen und insbesondere
auch Vereinfachungen der Arbeitsabläufe bzw. deren Automatisierung durch verstärkten
Einsatz elektronischer Mittel erforderlich.
Zu den Fragen 14 und 15:
Für die Durchführung der vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
selbst vergebenen, noch nicht abgeschlossenen Beratungsleistungen ist ein
Lenkungsausschuss, ein Projekt - Kernteam sowie ein erweitertes Projektteam tätig.
Die Einbindung der Personalvertretung in den gegenständlichen Reformprozess erfolgt im
Rahmen der ihr zukommenden Rechte durch laufende Informierung über die Projekt -
abwicklung und in Form von ressortinternen Präsentationen (Workshops).
Zur Frage 16:
Den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten externen Beratern wurde im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten keine Büroinfrastruktur zur Verfügung
gestellt.
Zu den Fragen 17, 18 und 19:
Diesbezüglich darf auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1854/J - BR/2001
durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.
Zur Frage 20:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 22 und 23:
Auch in der Bundesverwaltung ist permanent zu überprüfen, ob die jeweils bestehende
Organisationsform bzw. Struktur der Dienststellen noch der aktuellen Aufgabenstellung
adäquat entspricht oder den diesbezüglich eingetretenen Entwicklungen anzupassen ist,
um die jeweiligen Aufgaben bestmöglich sowie wirtschaftlich und zweckmäßig erfüllen zu
können. Ein Abschluss des Reorganisationsprozesses des auswärtigen Dienstes ist daher
eben so wenig absehbar wie die allfällige künftige Notwendigkeit weiterer Vertrags -
abschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend Strukturreform im Bundes -
ministenum für auswärtige Angelegenheiten. Auf absehbare Zeit ist aber kein derartiger
Vertragsabschluss seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
geplant.
Zur Frage 24:
Für die bereits abgeschlossene Beratungsleistung des Betriebsberaters Walter Firmkranz
wurde das vereinbarte Honorar von brutto öS 351 .000,-- in voller Höhe aus Budgetmitteln
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bezahlt.
Für die Beratungsleistungen von Contrast Management Consulting sind kosten von
insgesamt öS 652.800,-- inkl. MWSt. aufgelaufen und je zur Hälfte aus Budgetmitteln des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie des Bundesministeriums für
öffentliche Leistung und Sport bezahlt worden.
Für die noch nicht abgeschlossenen Leistungen aus dem zweiten Beratungsvertrag mit
Contrast Management Consulting wurde ein Entgelt in Höhe von brutto öS 480.000,--
vereinbart, das je zur Hälfte aus Budgetmitteln des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten sowie des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport bezahlt
werden wird. Bis 06. August 2001 wurden diesbezüglich noch keine Zahlungen an diesen
externen Berater geleistet.
Da dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weder die Höhe der mit der
Firma Arthur Andersen Consulting für die Durchführung ihrer Beratungsleistungen
insgesamt vereinbarten Entgelte noch die Zahlungskonditionen bekannt sind. darf
diesbezüglich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 1857/J - BR/2001 durch
den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
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