1708/AB-BR BR
Eingelangt am:02.10.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Bundesräte Albrecht Konecny, Stefan Schennach und Kollegen haben am
3. August 2001 unter der Nr. 1852/J - BR/2001 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
unverständliche Inaktivitäten der Außenministerin gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vor Beantwortung der einzelnen Fragen ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der
Anfragestellung der Kenntnisstand bereits hinreichend öffentlich war, um die falschen
Annahmen in der Einleitung zur Parlamentarischen Anfrage auszuschließen.
Entgegen der falschen Annahme in der Anfrage wurden die behaupteten polizeilichen
Übergriffe gegenüber dem italienischen Außenminister schon bei seinem Besuch in Wien
am 27. Juli d.J. angesprochen. Dies war auch zum Zeitpunkt der Einbringung dieser
Anfrage aus den Medien bekannt. Andere Länder haben derartige Übergriffe erst später
und zum Teil überhaupt nicht auf Regierungsebene aufgegriffen.
Schon allein dieser Einsatz zeigt deutlich, dass von einer Kriminalisierung oder
Vorverurteilung keine Rede sein kann, umso mehr als Verurteilungen der unabhängigen
Justiz vorbehalten sind.
Entgegen einer weiteren falschen Behauptung wurde auch in der Folge wegen der
behaupteten polizeilichen Übergriffe offiziell interveniert. Die österreichische
Vorgangsweise war intensiver als die aller anderen vergleichbaren Staaten; die
italienische Presse hat deshalb auch berichtet, Österreich sei am härtesten aufgetreten.
Falsch ist weiterhin die Behauptung, das BMaA habe "am 26. Juli erfahren, dass die
Häftlinge systematisch und schwer misshandelt wurden".
Alle diese Klarstellungen waren zum Zeitpunkt der Einbringung der parlamentarischen
Anfrage bereits bekannt; sie wurden dem Anfragesteller im Rat für auswärtige
Angelegenheiten am 3.9.2001 neuerlich und ausführlich dargelegt.
Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Mitglieder der VolxTheaterkarawane wurden am Sonntag, den 22. Juli, gegen 18.30
Uhr außerhalb von Genua angehalten und verhaftet. Nach Vorliegen der italienischen
Haftmeldung beim Generalkonsulat Mailand am Nachmittag des Montag, 23. Juli,
informierte der Konsul die Botschaft in Rom sowie das Außenministerium in Wien und rief
bei Carabinieri, Quästur, Staatsanwaltschaft und Tribunale an, um in Erfahrung zu
bringen, wo die Inhaftierten untergebracht seien. Das österreichische Honorarkonsulat in
Genua wurde informiert und ersucht zu verifizieren, auf welche Gefängnisse die
ÖsterreicherInnen aufgeteilt und welche Anwälte zuständig waren.
Nach Einlangen der Information über den Haftort der ÖsterreicherInnen wurden am
Dienstag, den 24. Juli, Anträge auf Haftbesuche beim Tribunale in Genua gestellt. Gegen
18:00 Uhr des 24. Juli berichtete APA über angebliche Verletzungen inhaftierter Frauen,
darunter auch von inhaftierten Österreicherinnen.
Nach Einlangen der mehrfach urgierten Besuchsgenehmigung am Mittwoch, den 25. Juli
um 9:35 Uhr, begab sich der österreichische Konsul in Mailand sofort in die
Frauenhaftanstalt nach Voghera, wo er - so wie die Konsuln von Deutschland und
Großbritannien - erst nach Abschluss der ganztägigen Vernehmungen gegen 22:00 Uhr
erstmals zu den inhaftierten Frauen vorgelassen wurde.
Der telefonische Bericht des Konsuls an den Bereitschaftsdienst des Außenministeriums
erfolgte um 23.00 Uhr desselben Tages und lautete: "Die 7 ÖsterreicherInnen seien alle
unverletzt, eine habe ein Hämatom am Oberarm". Diese Meldung wurde von der
österreichischen Botschaft in Rom am Donnerstag, den 26. Juli, schriftlich bestätigt.
Ein Anwalt hatte bereits am Mittwoch, den 25. Juli, aus Alessandria berichtet, dass die
Männer unverletzt seien. Am Donnerstag, den 26. Juli, konnte der österreichische
Botschafter in Rom die männlichen Häftlinge besuchen. Der Botschafter berichtete dem
Außenministerium am selben Tag, "ihr physischer Zustand ist nicht Besorgnis erregend
(keine Brüche, kein Gips, keine eingeschlagenen Zähne), allerdings berichten sie über
Misshandlungen in der Nacht von Sonntag auf Montag im Polizeigewahrsam in Genua".
Bis zum Dienstag, den 31. Juli, lagen keine über diesen wörtlich zitierten Inhalt dieser
Berichte hinausgehende Informationen zu möglichen polizeilichen Übergriffen vor.
Zu den Fragen 4 und 5:

Ich habe den Besuch des italienischen Außenministers am Freitag, den 27. Juli, in Wien
genutzt und ihn "ersucht, alles zu tun, um Informationen über die polizeilichen Übergriffe
auf die verhafteten Österreicher aufzuklären und mir darüber zu berichten, dafür Sorge zu
tragen, dass die laufenden Untersuchungen so schnell als möglich abgeschlossen
werden, zumal die bisherigen Entscheidungen sich ja nur auf Indizien gestützt haben".
Damit habe ich mich schon damals um möglichste Beschleunigung des Verfahrens für
eine rasche Freilassung der Inhaftierten eingesetzt.
Am Dienstag, den 31. Juli, erhielt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
von seinen Vertretungsbehörden nähere Details über die polizeilichen Übergriffe, welche
die Inhaftierten bis dahin nicht genannt hatten.
Am selben Tag sprach ich daher nochmals telefonisch mit dem italienischen
Außenminister Ruggiero, um erneut auf ein rasches Untersuchungsergebnis über die
berichteten Misshandlungen zu drängen. Am gleichen Tag hat der österreichische
Botschafter in Rom in meinem Auftrag im italienischen Außenministerium eine offizielle
Note überreicht, in der schriftlich um Aufklärung der Misshandlungsvorwürfe ersucht
wurde. Weiters bot ich den italienischen Behörden für den Fall einer Anklageerhebung
eine Strafverfolgung in Österreich an, was von Italien in der Folge aber nicht akzeptiert
wurde.
Zu den Fragen 6 und 7:

Ich habe nicht behauptet, vom Bundesministerium für Inneres dubiose Informationen
erhalten zu haben.
Zu den Fragen 8 bis 10:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
ANLAGE II
zu GZ 89.07.11/0145e - IV.1/2001
zur Beantwortung der Fragen 2,3,4 und 5.

 

Arbeitsübersetzung


 
Österreichische Botschaft
in Italien

No. 8.10.11/13/01
Beilage
 

VERBALNOTE


Höflichkeitsformel...
und ersucht im Zusammenhang mit der Festnahme von Österreichern im Gefolge des G8 -
Gipfels von Genua nachdrücklich um umgehende Aufklärung über die von den inhaftierten
Österreichern angeführten Übergriffe der italienischen Sicherheitsbehörden anläßlich ihrer
Unterbringung in einem Polizeigefängnis in Genua in der Nacht vom 22. auf 23.7.2001. Das
Ausmaß dieser behaupteten Übergriffe ist nunmehr in einem Haftbesuch am 30. Juli in Details
bekannt geworden.
Es darf daran erinnert werden, daß dieses Ersuchen bereits von Außenministerin Ferrero
Waldner bei dem Besuch von Außenminister RUGGIERO in Wien am 27. Juli d.J.
vorgebracht wurde, und Außenminister RUGGIERO eine umgehende Untersuchung der
Vorfälle und sofortige Information zugesagt hat.
Darüber hinaus wird im Falle der Bestätigung der Untersuchungshaft und vor allfälliger
Einleitung eines Strafverfahrens in Italien gebeten, von italienischer Seite einen Antrag auf
Übernahme der Strafverfolgung an Österreich im Sinne von Artikel 21 des Europäischen
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen im Zusammehalt mit Art. XII des
Vertrages vom 20.2.1973 zwischen der Republik Österreich und der italienischen Republik
über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
und die Erleichterung seiner Anwendung zu richten.
Eine Namensliste der inhaftierten österreichischen Staatsbürger liegt bei.
Höflichkeitsformel....
 
Rom, 31. Juli 2001
An das
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
ROM
ANLAGE I
zu GZ 89.07.11/0145e - IV.1/2001
zur Beantwortung der Fragen 2,3,4 und 5.
AMBASCIATA D‘AUSTRIA
IN ITALIA

No. 8.10.11/13/01
allegato
 

Nota Verbale


 
L‘Ambasciata d‘Austria presenta i suoi complimenti al Ministero degli Affari Esteri e,
nell‘ambito dell‘arresto degli austriaci in seguito al Vertice del G8, si pregia chiedere
fermamente l'immediato chiarimento sui maltrattamenti, riportati dai detenuti austriaci,
effettuati da parte delle autorità di polizia italiane in occasione del loro trattenimento in una
prigione della polizia a Genova nella notte dal 22 al 23.7.2001. L‘entità di tali maltrattamenti
sostenuti e‘ stato ormai resa nota dettagliatamente in una visita in prigione il 30 luglio.
Si pregia ricordare che tale richiesta era già stata presentata dal Ministro Federale degli
Esteri Ferrero - Waldner in occasione della visita del Ministro degli Esteri Ruggiero a Vienna il
27 luglio u.s. e che il Ministro degli Esteri Ruggiero si era impegnato per un‘immediata
inchiesta sui fatti e la relativa immediata informazione in tal merito.
Inoltre, in caso della conferma della custodia cautelare e prima dell‘eventuale avvio di
un procedimento penale in Italia si chiede alla parte italiana di effettuare una richiesta
all‘Austria di assunzione del procedimento penale ai sensi dell‘Articolo 21 della Convenzione
Europea sull‘Assistenza Giudiziaria in Materia Penale congiuntamente all‘Articolo XII del
trattato del 20.2.1973 tra la Repubblica d‘Austria e la Repubblica Italiana che integra la
Convenzione Europea sull‘Assistenza Giudiziaria in Materia Penale e l‘Agevolazione della
sua Applicazione.
Si allega la lista dei nomi dei cittadini austriaci arrestati.
Questa Ambasciata si avvale dell‘occasione per rinnovare a codesto onorevole
Ministero gli atti della sua più alta considerazione.

Roma, 31 luglio 2001


On.
Ministero degli
Affari Esteri
R o m a

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