1709/AB-BR BR
Eingelangt am:02.10.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
 
zur Zahl 1859/J - BR/2001
Die Bundesräte Roswitha Bachner, Genossinnen und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend "Reorganisation im Bundesministerium für
Justiz", gerichtet.
Einleitend führe ich aus wie folgt:
Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung ist eine konsequente Ausgaben - und
Aufgabenreform, um die Kosten der Verwaltung zu reduzieren und die öffentlichen
Haushalte zu entlasten, Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
zu leisten und die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalitäten zu stärken. In
diesem Sinne werden auch im Bereich des Justizressorts alle Möglichkeiten zu
Straffungen und Einsparungen ausgeschöpft.
Das Bundesministerium für Justiz mit derzeit rund 285 Mitarbeiter - Vollzeitkapazitä -
ten ist - abgesehen vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport - die
kleinste Zentralstelle. Mit rund 12000 Mitarbeiter - Vollzeitkapazitäten und mehr als
270 Dienststellen, den Legislativbereichen des Straf -, Strafprozess -, Zivil -, Handels -,
Gesellschafts -, Exekutions - und Zivilprozessrechtes, der Aufsicht über die Anklage -
behörden, dem gesamten Strafvollzug sowie dem Konsumentenschutz zählt das
Justizressort jedoch zu den größten Ressorts.
Die Zentralstelle, in der nur rund 2,2 % des Ressortpersonals beschäftigt sind, hat
bereits jetzt eine sehr schlanke Struktur. So sind im Bundesministerium für Justiz -
im Gegensatz zu den anderen Zentralstellen - keine Referate und Gruppen einge -
richtet, sodass eine zeitgemäße, flache hierarchische Gliederung besteht. Nichtsde -
stotrotz konnten jüngst zwei Abteilungen mit anderen Abteilungen zusammengelegt
werden. Zudem ist eine interne Organisationsanalyse zur Neuordnung des dem
Justizressort obliegenden Konsumentenschutzes in Aussicht genommen.
Im Übrigen beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7, 16 und 24:

Im Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge an externe Berater hinsicht -
lich einer Strukturreform des Bundesministeriums für Justiz (Zentralstelle) vergeben.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1857/J - BR/2001
durch den Bundesminister für Finanzen.
Zu 8 bis 13, 17 bis 19 und 21:

Vom Beratungsunternehmen Arthur Andersen wurde eine Analyse zur Optimierung
der Support - Prozesse in allen Zentralstellen durchgeführt, in deren Rahmen die
aufgewendeten Personalkapazitäten für 50 Haupt - und Teilaufgaben an Hand von
Kostentreibern vergleichend untersucht wurden.
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz waren in den Arbeitsgruppen
vertreten.
Die Ergebnisse der Untersuchung haben im Bereich des Bundesministeriums für
Justiz primär aus Empfehlungen zur Optimierung der Organisation im Bereich des
Kanzlei - und Schreibdienstes bestanden. Hiezu wurden vom Bundesministerium für
Justiz die nachstehend wiedergegebenen Umsetzungsvorschläge erarbeitet und an
das Beratungsunternehmen weitergeleitet.
Das Bundesministerium für Justiz, das nach wie vor Dienstbehörde erster Instanz für
die ca. 3700 Bediensteten im Bereich des Strafvollzuges ist, wird diese dienstbe -
hördlichen Zuständigkeiten im Sinne einer Konzentration der Zentralstelle auf
Planungs -, Strategie - und Legistikaufgaben an die Präsidenten der Oberlandesge -
richte, die sich bereits in der Vergangenheit in der Administration des Gerichtsperso -
nals sehr bewährt haben, delegieren. Dies wird zu einer Reduktion des
Personalstandes der Zentralstelle um rund 13 Vollbeschäftigtenäquivalente führen.
Im Bereich der Schreibdienste sollen durch das Projekt "Digitales Diktat" bzw.
"Digitale Diktataufzeichnung" Effizienzvorteile erzielt werden. Durch die digitale
Aufzeichnung und Weiterleitung von Diktaten wird es nicht nur zu einer Verringerung
zeitverzehrender Wegzeiten kommen, sondern es werden auch aktuelle Daten über
die bei den Schreibdiensten bzw. Schreibkräften zu erledigenden Arbeitsmengen
(anhand der Größe der übermittelten Dateien) vorhanden sein. Dadurch wird ein
sehr effizientes Instrument zur besseren Steuerung des Arbeitsanfalles und des
Personaleinsatzes geschaffen.
Durch organisatorische Verbesserungen im Bereich der Einlauf - und Abgangsstelle
konnte der Personaleinsatz um zwei Vollzeitkapazitäten reduziert werden.
Mit der Einführung des elektronischen Aktes im Bundesministerium für Justiz
werden sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben.
Zu 14 und 15:

Die Personalvertreter werden jeweils im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten
befasst.
Zu 20:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage zu Zahl 1861/J - BR/2001 durch die
Vizekanzlerin.
Zu 22 und 23:

Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess zur Steigerung von Effizienz,
Effektivität und Qualität. Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse über Beratungs -
dienstleistungen betreffend die Reorganisation des Bundesministeriums für Justiz
(Zentralstelle) geplant.

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