1710/AB-BR BR
Eingelangt am:03.10.2001
Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres
Die Bundesräte Mag. Dietmar HOSCHER und Kollegen haben am 03. August 2001
unter der Nr. 1853/J - BR/2001 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Weitergabe von sensiblen Daten "Dubiose
Informationen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1, 3, 4, 5, 7 und 8:
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines
bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des Bundesministeriums für
Inneres aus Anlass einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt
werden.
Zu den Fragen 2 und 6:
Als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen an ausländische Sicherheits -
behörden sind das Polizeikooperationsgesetz, hinsichtlich inländischer Behörden
die Wiener Konsularkonvention sowie Art. 22 B - VG zu nennen.
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