1711/AB-BR BR
Eingelangt am:03.10.2001
Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres
 
Die Bundesräte Mag. Trunk, Marizzi, Würschl und GenossInnen haben am
06. August 2001 unter der Nr. 1856/J - BR/01 an den Bundesminister für Inneres
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Datenübermittlungen im
Zusammenhang mit der Inhaftierung von Mitgliedern der Theatergruppe
,,VolxTheater KarawaneĞ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:

Am 24. Juli 2001.
Zu den Fragen 2, 3, 5, 6, 7, 10 und 11:

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines
bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des Bundesministeriums für
Inneres aus Anlass einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt
werden.
Zu den Fragen 4 und 8:
Als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen an ausländische Sicherheits -
behörden sind das Polizeikooperationsgesetz, hinsichtlich inländischer Behörden
die Wiener Konsularkonvention sowie Art. 22 B - VG zu nennen.
Zu Frage 9:

Bestimmungen betreffend Ermittlungen von Daten enthält das
Sicherheitspolizeigesetz.
Zu den Fragen 12 und 13:

Die Vertretung österreichischer Staatsangehöriger im Ausland gehört nicht zum
Vollzugsbereich des Bundesministers für Inneres.

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