1715/AB-BR BR
Eingelangt am: 5.10.2001
Bundesminister für Finanzen
 
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Harald Reisenberger und
Genossen, Nr. 1857/J - BR, vom 6. August 2001, betreffend Reorganisation im Bundes -
ministerium für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich erläuternd klarstellen, dass ich aufgrund der Formulierung der Ein -
leitung der Anfrage im Folgenden nur jene Projekte anführe, die sich auf die Strukturreform
des Bundesministeriums für Finanzen - Zentralstelle bzw. auf andere Zentralstellen beziehen.
Auf die Projekte der Reform der nachgeordneten Dienststellen (Finanz - bzw. Zollverwaltung)
gehe ich daher nicht weiter ein.
Weiters ist festzuhalten, dass als Zeitraum der Zeitraum zwischen meinen Amtsantritt
(4. Februar 2000) und dem Tag der Anfragestellung (6. August 2001) festgelegt wurde.
Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1., 2. und 4.:

Nachstehende externe Berater entwickelten Modelle für eine Strukturreform der Zentralstelle.
In der Aufstellung sind auch Unternehmungen, die in der gesamten Bundesverwaltung tätig
gewesen sind, enthalten (siehe zu Frage 24.).
- Institut für Verwaltungsmangement GmbH
- Arthur Andersen Business Consulting GmbH
- A.T. Kearney GmbH
Als Einzelperson wurde in Form eines Werkvertrages Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER mit
einem Projekt beauftragt.
Die Beraterverträge wurden von meinem Ressort abgeschlossen und bezahlt. Die Verträge
mit Arthur Andersen Business Consulting GmbH und A.T. Kearney GmbH umfassen auch
Kosten, die für die Beratung anderer Ministerien entstanden sind.
Zu 3.:

Der Inhalt der Beraterverträge stellte sich wie folgt dar:
a) Institut für Verwaltungsmanagement GmbH:

Unterstützung bei der Konzeption und Einführung einer Kosten - und Leistungsrechnung
für die öffentliche Verwaltung.
b) Arthur Andersen Business Consulting GmbH:

Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung
c) A.T. Kearney GmbH:

Neuorganisation und Konzentration des gesamten öffentlichen Beschaffungswesens des
Bundes für Lieferaufträge und Dienstleistungen inklusive IT - Leistungen (ausgenommen
militärische Güter und Bauleistungen).
d) Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER:

Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht).
Zu 5. und 6.:

Soferne es sich nicht um prioritäre Dienstleistungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes
handelte, wurden jeweils EU - weite Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz oder
bei Zutreffen der entsprechenden Wertgrenzen Vergabeverfahren nach den Bestimmungen
der ÖNORM A - 2050 durchgeführt.
Die jeweils in diesen Verfahren ermittelten Bestbieter erhielten den Zuschlag. Aufgrund der
datenschutzrechtlichen und der vergaberechtlichen Bestimmungen ist es mir nicht möglich
ohne deren Zustimmung die nicht zum Zuge gekommenen Bieter zu nennen.
Die Protokolle über die Ermittlung der Bestbieter (in den meisten Fällen erfolgte diese Er -
mittlung unter Beiziehung externer Fachleute kommissionell) liegen auf und unterliegen der
Einschaumöglichkeit durch den Rechnungshof.
Zu 7.:

Soferne dies meinem Ressort überhaupt bekannt ist, möchte ich darauf hinweisen, dass diese
Frage eine Angelegenheit betrifft, die nicht Gegenstand der Vollziehung ist und damit auch
nicht dem parlamentarischen Fragerecht gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates
unterliegt.
Zu 8. bis 10. und 17. bis 19.:

a) Kosten - und Leistungsverrechnung für die öffentliche Verwaltung

Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Oktober 2000 wurde von der Bundesregierung die Kosten -
rechnung als eine der ressortübergreifenden Maßnahmen benannt und im Zuge der be -
schleunigten Budgetkonsolidierung sowie der von der Bundesregierung forcierten Ver -
waltungsinnovation festgelegt. Die Federführung wurde dem Bundesministerium für Finanzen
übertragen. Im Sinne des Regierungsabkommens, das die Anwendung der Grundsätze des
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens vorsieht, wird die Einführung der Kosten - und
Leistungsrechnung für die Zentralstellen der Bundesministerien nach einheitlichen Gesichts -
punkten in Angriff genommen.
Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit
des Verwaltungshandelns soll in Hinkunft vordringlich durch Leistungscontrolling verstärkt
unterstützt werden und unter anderem die Voraussetzungen für eine Globalbudgetierung ge -
schaffen werden. Eine Basis dazu bilden die aus der Kosten und Leistungsrechnung (KLR)
ermittelbaren Daten. Die Kosten - und Leistungsrechnung soll primär in jenen Bereichen, wo
entgeltliche Leistungen erbracht werden bzw. wo viele gleichartige Einrichtungen einander
gegenüber gestellt werden können, forciert werden.
Dabei bietet sich vor allem die Kosten - und Leistungsrechnung für die Zentralstellen an. In -
wieweit bundeseinheitliche Anforderungsprofile an die Kosten - und Leistungsrechnung be -
stehen, die einheitliche Klassifizierungen und Codierungen verlangen könnte, wird erarbeitet.
Weiters soll für diesen Bereich die Software SAP bei allen Bundesdienststellen eingeführt
werden. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen.
b) Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung:

Der im Juli 2000 von der Bundesregierung beschlossene Stabilitätskurs hat einen gesamt -
staatlichen Budgetausgleich ab dem Jahr 2002 zum Ziel. Dazu bedarf es umfangreicher Neu -
Organisationen in der Verwaltung.
Das Projekt Arthur Andersen besteht im wesentlichen (neben ressortspezifischen Projekten)
aus 3 Querschnittsprojekten. Das sind:
1) New Public Management
a) Haushaltsrecht (Federführung Bundesministerium für Finanzen)
b) Dienstrecht (Federführung Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport)
2) Support (Federführung Bundeskanzleramt)
3) Informationstechnologie und Verwaltungsinnovation (Federführung Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport)
Da die gegenständliche Anfrage an alle Ressorts gestellt wurde beschränke ich mich bei den
folgenden Ausführungen auf jenes Querschnittsprojekt, bei welchem mein Ressort die Feder -
führung innehat (1a.).
In Zusammenarbeit mit der Budgetsektion im Bundesministerium für Finanzen hat die Be -
raterfirma eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die noch einer eingehenden Diskussion und
Prüfung bedürfen, da dazu eine Reihe von Rechtsvorschriften geändert werden müssen.
Diskussionspunkte sind insbesondere:
• Kameralistik versus kaufmännisches Rechnungswesen
• Verbindung von Input - und Outputorientierung der Verwaltung
• Globalbudget
• Ausweitung der bestehenden Flexibilisierungsklausel
• Ergänzung des Personal - und Budgetcontrollings durch ein Leistungscontrolling
• Verstärkung der budgetären Anreize bzw. Sanktionsmechanismen zur besseren Budget -
steuerung und Verstärkung der budgetären Ergebnisverantwortung.
c) Reform des Beschaffungswesens des Bundes:

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 3. Oktober 2000 wurde die Federführung für dieses
Projekt dem Bundesministerium für Finanzen übertragen.
Ziel der Reform ist die Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes für
Lieferaufträge und Dienstleistungen nach zeitgemäßen "state of the art" Kriterien, wobei
militärische Güter und Bauleistungen ausgenommen sind. Durch die Nutzung der Nachfrage -
macht des Bundes können günstigere Einkaufskonditionen ausgehandelt und so Ein -
sparungen bei den Anschaffungskosten erzielt werden. Überdies soll durch die Entwicklung
zeitgemäßer Organisationsstrukturen im Beschaffungswesen des Bundes eine Reduktion des
Verwaltungsaufwandes (Prozesskostenreduktion) herbeigeführt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass das jährliche Einsparungspotential bei den
Preisen für die erste Gruppe von zu beschaffenden Waren im Vollausbau rund 570 Mio. ATS
betragen wird. Beim Sach - und Personalaufwand des Bundes selbst sollten sich rund
100 Mio. ATS bei Umsetzung entsprechender Reformmaßnahmen in den Ressorts an jähr -
lichen Einsparungen ergeben. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft hat ihre Tätigkeit bereits
aufgenommen.
d) Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht)

Bereits seit 1997 wurden grundsätzliche Überlegungen zur Gestaltung einer idealtypischen
Bankenaufsicht angestellt, dies aus grundsätzlichen strategischen Erwägungen ohne be -
sonderen Anlass, wobei auch externe Experten in die Beratungen einbezogen waren. Weiters
wurden zur Frage der Aufsichtsorganisation Gutachten renommierter nationaler und inter -
nationaler Experten eingeholt, wobei verschiedene Modelle evaluiert und die verfassungs -
rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten:
- Die operationelle Unabhängigkeit der Banken -, Versicherungs - und Wertpapier -
aufsichtsbehörden entspricht dem internationalen Standard und wird in den
maßgeblichen internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht,
IOSCO für Börse - und Wertpapieraufsicht und IAIS für Versicherungsaufsicht) als
wesentliche Anforderung gesehen.
- Die Schaffung einer Allfinanzaufsicht führt zur größtmöglichen Synergiennutzung und
entspricht auf Seite der beaufsichtigten Unternehmen der Tendenz zu deren zu -
nehmender Verflechtung ("Allfinanzkonzerne"). Dieser Trend zeigt sich auch auf inter -
nationaler Ebene, es sind in jüngerer Zeit zunehmend Allfinanz - Aufsichtsbehörden ge -
schaffen worden (z.B. Vereinigtes Königreich), bzw. weiterhin im Entstehen begriffen
(z.B. Deutschland). Auch die EU - Beitrittskandidaten setzen zunehmend auf diese
Organisationsform.
Das Projekt ist insofern erledigt, als die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die "Er -
richtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde" mit BGBl. I Nr.97/2001 bereits
geschaffen worden sind.
Die organisatorischen Maßnahmen im Bereich der derzeit im Bundesministerium für Finanzen
situierten Bankenaufsicht und Versicherungsaufsicht sind in Vorbereitung bzw. Umsetzung.
Zu 11., 14. und 15.:

Mitarbeiter/innen meines Ressorts (Zentralstelle) wurden bzw. werden in diversen Arbeits -
gruppen in die Erarbeitung von Reformvorschlägen eingebunden. In diesem Zusammenhang
möchte ich erwähnen, dass an jeder Arbeitsgruppe grundsätzlich mindestens ein Vertreter der
betroffenen Sektionen teilnimmt.
Weiters ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter meines Ressorts in Informationsveranstaltungen
über den Fortgang der Projekte laufend informiert werden (beispielsweise zuletzt am
17.9.2001 - über das Projekt "Reorganisation BMF - Zentralleitung"). Sofern die Personalver -
tretung nicht ohnehin in den verschiednen Lenkungsausschüssen direkt vertreten ist, wird sie
selbstverständlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten in die Reformprozesse
eingebunden.
Zu 12., 13. und 21.:

Einleitend zu dieser Frage möchte ich darauf hinweisen, dass diese Bundesregierung ange -
treten ist, das gesamtstaatliche jährliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer ausgeglichenen
Budgetierung ("Nulldefizit") abzubauen.
Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Aus -
gaben - und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und
Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der
Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt.
Die Bundesregierung hat sich daher auch das Ziel gesetzt, den Mitarbeiterstand in der öffent -
lichen Verwaltung bis zum Jahr 2003 um 11.000 Mitarbeiter zu senken (ohne ausgegliederte
Unternehmen). Die erwähnten Beraterprojekte dienen unter anderem zur Unterstützung dieser
Zielerreichung. Durch Hinterfragung aller Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, Organi -
sationsänderungen, Nichtnachbesetzung des natürlichen Abganges von Mitarbeitern etc. wird
es in einem kontinuierlichen Prozess – kein/e Mitarbeiter/in wird gekündigt - zu einer
Verringerung der Zahl der Mitarbeiter/innen auch im Bundesministerium für Finanzen -
Zentralleitung kommen.
Da die Projekte teilweise noch nicht abgeschlossen, Vorschläge noch im Diskussionsstadium
und noch Gespräche mit der Personalvertretung zu führen sind, ersuche ich um Verständnis
dafür, dass ich zu diesen Fragen derzeit keine konkreten Antworten geben kann.
Zu 16.:

Den externen Beratungsunternehmungen wurde - soweit sie dies benötigten - die ent -
sprechende Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Da die Anzahl der Mitarbeiter und Teams
dieser Unternehmen, die vor Ort ihre Tätigkeit durchführten, starken Schwankungen unterlag,
und dementsprechend die Größe der benötigten Büroinfrastruktur je nach Projektfortschritt
variierte, kann ich keine konkrete Quadratmeteranzahl nennen, wofür ich um Verständnis
ersuche. Im Wesentlichen handelte es sich aber um vorhandene Besprechungsräumlich -
keiten.
Zu 20.:

Zu dieser Frage verweise ich auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1861/J - BR durch die Frau
Vizekanzlerin.
Zu 22. und 23.:

Wie ich bereits bei meiner Beantwortung der Fragen 12., 13. und 21. dargelegt habe, handelt
es ich bei diesem Prozess um einen dynamischen und keinen statischen.
Ich kann daher keinen Stichtag nennen, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind; die
Umsetzung der wichtigsten Projektvorschläge hat möglichst rasch zu erfolgen.
Aus heutiger Sicht sind keine weiteren derartigen Auftragsvergaben geplant; definitiv auszu -
schließen sind kleinere Vergaben auf diesem Sektor jedoch nicht.
Zu 24.:

Die bisher angelaufenen Kosten (Stichtag 6.8.2001) für externe Berater in meinem Ressort
betragen:
- Arthur Andersen Business Consulting GmbH: 47.657.400,-- ATS
Dieser Betrag teilt sich auf Leistungen für die Ressorts wie folgt auf:

BKA

1,2 Mio ATS

BMLV

0,9 Mio ATS

BMI

1,7 Mio ATS

BMöLS

0,7 Mio ATS

BMWA

2,0Mio ATS

BMLF

0,7 Mio ATS

BMVIT

2,3 Mio ATS

BMBWuK

1,5 Mio ATS

BmaA

1,2 Mio ATS

BMSG

1,9 Mio ATS

BMJ

2,0 Mio ATS

BMF

2,5 Mio ATS

Rest:

Mehrwertsteuer und zugekaufte Beraterleistungen


 
- A.T. Kearney GmbH: 30.794.080,80 ATS
- Univ. Prof. Dr. ZECHNER: 2.358.801,32 ATS
- Institut für Verwaltungsmanagement GmbH: (bisher noch keine Zahlungen)

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