Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche Anfrage Nr. 1870/J-BR/2001 betreffend Vorwurf der Desinformation durch die
Bundesministerin und katastrophales Personalmanagement im gegenständlichen Ressort, die die
Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen am 24. September 2001 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Stimmen die Zeitungsberichte, wonach Ihr Generalsekretär Friedrich Rodler seine Funktion
zurückgelegt hat?
Dr. Friedrich Rodler hat mir mit Schreiben vom 12. September 2001 mitgeteilt, sein Dienstverhältnis
als Generalsekretär des bmvit mit Ablauf des 30. September 2001 zu kündigen. Seine Gründe hat er
mir mündlich am 11. September und anschließend auch schriftlich mitgeteilt. Nach einem
persönlichen Gespräch am 30. September 2001 hat Dr. Rodler sich zum Verbleib im bmvit
entschlossen.
Welche Arbeiten hat Ihr Generalsekretär seit seinem Amtsantritt erledigt und welche Weisungen
haben Sie ihm in diesem Zusammenhang gegeben?
Dr. Rodler bekleidet seit 20. April 2001 die Funktion des Generalsekretärs im bmvit, wobei gemäß
§ 7 Abs 11 des Bundesministeriengesetzes der Generalsekretär mit der zusammenfassenden
Behandlung aller zum Wirkungsbereich des bmvit gehörenden Geschäfte zu betrauen ist. Es liegt
in der Natur dieser Aufgabenwahrnehmung, dass ich die wesentlichen Ziele der Ressortführung
vorgebe, auch wenn sich diese nicht stets als förmliche Weisungen darstellen.
Wie werden Sie auf den Vorwurf reagieren, dass Sie in diesem Zusammenhang Desinformationen
betrieben haben?
Stimmen die Zeitungsberichte, wonach der von Ihnen ausgewählte Personalchef Helmut Brandl seine
Funktion zurückgelegt hat?
Welche Arbeiten hat Ihr Personalchef seit seinem Amtsantritt erledigt und welche Weisungen haben
Sie ihm in diesem Zusammenhang gegeben?
Der Leiter der Gruppe Präsidium hat seinen Verbleib im bmvit von jenem des Generalsekretärs
abhängig gemacht und ist daher - siehe Antwort zu Frage 1 - weiterhin in seiner Funktion. Mag
Brandl (im bmvit seit 8. August 2001) ist mit der Leitung des Präsidiums des bmvit (Personal-,
Organisations- und EDV-Angelegenheiten) und in Personalunion mit jener der Präsidialabteilung 1A
(Personalangelegenheiten, im wesentlichen der Zentralstelle) betraut.
Das Präsidium untersteht dem Generalsekretär. Von meinen Weisungen an den Generalsekretär
betreffend Personalentscheidungen ist daher auch der Leiter des Präsidiums betroffen.
Stimmen die Zeitungsberichte, wonach aus Ihrem Büro die Mitarbeiterinnen Erika Schild und Renald
Kern ihre Funktionen zurückgelegt haben?
Die Dienstverhältnisse bzw. Arbeitsleihverhältnisse wurden aufgrund des Wunsches nach beruflicher
Veränderung der Genannten einvernehmlich aufgelöst. Eine weitergehende Beantwortung ist mir
aufgrund des Datenschutzinteresses der ehemaligen Bediensteten nicht möglich.
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.12.2000 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1.Dezember 2000 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Romana SCHMIDT: Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Gundel PERSCHLER-HERZ: Telekommunikation, Post und Medienpolitik
Mag. Barbara STEINER: EU, Legistik, Ministerrat, Parlament und Budget
Mag. Claudia DELPIN: Parlament, Ministerrat, Patentwesen, allgemeine
Rechtsangelegenheiten
Mag. Renald KERN: Forschung, Technologiepolitik
Mag. Walter RIEPLER: Straße und Schifffahrt
Volker HÖFERL: Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeit und Internet
Mag. Gerhard SAILER: Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Verkehrspolitik
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.1.2001 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1. Jänner 2001 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Straßenverkehrspolitik
Mag. Claudia DELPIN: Parlament, Ministerrat, Patentwesen, allgemeine
Rechtsangelegenheiten und Budget
Mag. Renald KERN: Forschung, Technologiepolitik
Mag. Walter RIEPLER: Strassenbau- und Strassenplanung, Schifffahrt
Mag. Gerhard SAILER: Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Verkehrspolitik
Das Beschäftigungsverhältnis mit Hrn. Willi BERNER lief mit 31.März 2001 aus, er wurde ab
1.1.2001 nicht mehr im Ministerbüro beschäftigt.
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.3.2001 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1.März 2001 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Das Beschäftigungsverhältnis mit Hrn. Willi BERNER lief mit 31 .März 2001 aus, er wurde ab
1.1.2001 nicht mehr im Ministerbüro beschäftigt.
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.5.2001 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1.Mai 2001 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Straßenverkehrspolitik
DI Erika SCHILD: Parlament, Ministerrat, Patentwesen, allgemeine
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.7.2001 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1. Juli 2001 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Welche Mitarbeiterinnen waren in Ihrem Büro am 1.9.2001 beschäftigt?
Welche Aufgaben hatten sie im einzelnen zu erfüllen?
Mit Stichtag 1. September 2001 waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassten im wesentlichen:
Wie waren die dienstrechtlichen und finanziellen Konsequenzen im Einzelfall bei jeder Auflösung des
Dienstverhältnisses seit Ihrem Amtsantritt im Ministerbüro?
Sämtliche Dienstverhältnisse bzw. Arbeitsleihverhältnisse, bis auf das des ehemaligen
Kabinettschef Herrn Willi Berner, wurden, wie bereits oben dargestellt, aufgrund des Wunsches
der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros nach beruflicher Veränderung
einvernehmlich aufgelöst.
Der für den ehemaligen Kabinettschef Herrn Willi Berner abgeschlossene Arbeitsleihvertrag wurde
von mir entsprechend der gemäß dem Angestelltengesetz vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt.
Mit welchem Griff in die Trickkiste wollen Sie dafür sorgen, dass der 62-jährige Sektionschef
Hermann Weber in Frühpension geht?
In meinem Ressort erfolgt die Personaladministration gemäß den auf öffentlich-rechtliche und
privat-rechtliche Dienstverhältnisse anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass der GBI-Chef Johann Moser einen Berater
zur Seite gestellt bekommt?
Die Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen GmbH hat seit 1983
existenzgefährdete industrielle Betriebe, deren Fortbestand von regional- und strukturpolitischem
Interesse war und für welche private Übernehmer nicht vorhanden waren, aufgefangen und nach
erfolgter nachhaltiger Sanierung wieder privatisiert.
Im Zuge der Neuorientierung der Privatisierungspolitik im Jahre 2000 durch die Bundesregierung
wurde seitens des Eigentümers der GBI beschlossen, die industriellen Beteiligungen so bald wie
möglich zu verwerten, wobei folgende Zielsetzungen optimiert werden sollen: die Absicherung des
Standortes und der Beschäftigung, die Implementierung eines industriellen Konzeptes durch den
neuen Eigentümer und der erzielte Kaufpreis.
Auf der Grundlage von Gesellschafterweisungen und Beschlüssen des Aufsichtsrates sollen die
drei von der GBI gegenwärtig gehaltenen Beteiligungen an den Unternehmen ASSMANN
LADENBAU LEIBNITZ GMBH, ERGEE TEXTILGRUPPE GMBH (Schrems), ATB
ANTRIEBSTECHNIK AG (Welzheim und Spielberg) möglichst zeitgleich einzeln oder als
Gesamtpaket veräußert werden.
In die Durchführung der Verwertung (Bewertung der Beteiligungen, Bearbeitung von Angeboten)
wurden von der Geschäftsführung - im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat - zwei
Investmentbanken eingebunden.
Wegen der besonders hohen Anforderungen an das Management des Verwertungsprozesses -
drei Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 3 Mrd ATS und mit über 3.200
Beschäftigten sollen gleichzeitig verkauft werden - war es darüber hinaus unabdingbar, den
Geschäftsführer in seinen operativen Aufgaben durch Hinzunahme eines M&A - (Mergers and
Acquisition) - Experten zu unterstützen. Um einen raschen und unkomplizierten Informationsfluss
zu gewährleisten und um den Experten in die organschaftliche Verantwortung einzubinden, sollte
dieser auch im GBI-Aufsichtsrat vertreten sein.
Diese Vorgangsweise wurde mir als Eigentümervertreterin vom GBI-Aufsichtsratspräsidium
vorgeschlagen. Die Bestellung von Dr. Rudolf Haberleitner zum Aufsichtsratsmitglied der GBI und
der Auftrag zum Abschluss einer Konsulentenvereinbarung mit Dr. Haberleitner erfolgten durch
Gesellschafterbeschluss vom 5. Juni 2001.
Stimmen die Behauptungen, dass er aus diesem 80 Tage laufenden Vertrag 2,4 Millionen Schilling
erhalte?
Die Auswahl von Dr. Rudolf Haberleitner als M&A-Konsulent erfolgte nach Gesprächen mit
mehreren dafür in Frage kommenden Kandidaten und in Abstimmung mit dem
Aufsichtsratspräsidium, auf Grund seiner beruflichen Erfahrung und Qualifikation als M&A-Experte
und auf Grund des ihm zur Verfügung stehenden Know-Hows und des Netzwerks der M&A-
Beratungsfirma (MCS Management Consulting Services GmbH).
Im Rahmen des Konsulentenvertrags vom 11. Juni 2001 wurde Dr. Haberleitner beauftragt, den
Eigentümer und die Geschäftsführung der GBI bei der Umsetzung des Verwertungsprozesses der
industriellen GBI-Beteiligungen zu unterstützen und zu begleiten. Dr. Haberleitner hatte
"(1) Bewertung der bisher eingeleiteten Verwertungsaktivitäten der GBI-Geschäftsführung
(Erstellung eines Verwertungsstatus inklusive Unternehmensdokumentation und Bewertung des
Vertrags mit den M&A - Banken und des Search-Prozesses)
(2) Unterstützung und Begleitung des Verwertungsprozesses in Abstimmung mit GBI-
Geschäftsführung und Aufsichtsrat."
Sämtliche Aufgaben waren in Kooperation und enger Abstimmung mit Geschäftsführer und
Aufsichtsrat der GBI durchzuführen.
Die in der Konsulentenvereinbarung enthaltene Honorarregelung enthält marktübliche Konditionen,
der Tagsatz von ATS 30.000 entspricht internationalen Vergütungssätzen für M&A-Experten.
Der Einsatz als Konsulent erfolgt nach Bedarf und ist mit maximal 8 Beratungstagen pro Monat
limitiert; die Honorarabrechnungen enthalten stundenmäßige Aufzeichnungen mit einer inhaltlichen
Tätigkeitsbeschreibung, wobei für die Abrechnung Nettozeiten zugrundegelegt werden, ganze
Beratungstage können maximal mit 8 Stunden verrechnet werden.
Eine separate Honorierung von Dr. Haberleitner für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat der GBI wurde
ausdrücklich ausgeschlossen.
Wie beurteilen Sie die Situation nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wonach ein
Mitglied des Aufsichtsrates einer Gesellschaft als Berater für den Vorstand bestellt und honoriert
wird?
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist gemäß § 30j Abs 1 GmbHG die Überwachung der
Geschäftsführung hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Gemäß §
30e GmbHG können Aufsichtsratsmitglieder nicht zugleich Mitglieder der Geschäftsführung oder
dauernde Vertreter von Geschäftsführern sein und nicht als Angestellte die Geschäfte der
Gesellschaft führen. Die durch § 30e GmbHG angeordnete Unvereinbarkeit mit der Funktion als
Aufsichtsrat besteht jedoch nicht in Bezug auf Personen, die zur Gesellschaft in einer
Rechtsbeziehung stehen, die auf einem freien Dienstvertrag, einem Dauergeschäfts-
besorgungsvertrag oder auf einen ähnlichen oder sonstigen Vertrag beruht. Der mit Herrn Dr.
Haberleitner abgeschlossene Konsulentenvertrag entspricht einem derartigen freien Dienstvertrag,
weshalb keine Unvereinbarkeit gegeben ist.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Herr Dr. Haberleitner nicht nur als Berater der
Geschäftsführung, sondern als Berater sämtlicher Gesellschaftsorgane tätig war.
Ist ein solches Mitglied des Aufsichtsrates dann noch in der Lage, objektiv seine Funktion als
Aufsichtsrat auszuüben?
Interessenskollisionen für Aufsichtsratsmitglieder liegen nur bei Beschlussfassungen, bei denen
der Aufsichtsrat entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, vor.
Wesentlicher Hintergrundgedanke bei der Bestellung von Herrn Dr. Haberleitner zum
Aufsichtsratsmitglied war, ihn, neben seiner beratenden Tätigkeit, auch in die Organ-
verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft miteinzubeziehen. Gemäß § 33 iVm § 25 GmbHG
haben Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Geschäftsmannes anzuwenden, sowie über vertrauliche Angaben Stillschweigen
zu bewahren. Würde Herr Dr. Haberleitner bei der Kontrolle der Geschäftsführung nicht den
Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes anlegen, würde er sich einer
Pflichtverletzung schuldig machen, die ihn gegenüber der Gesellschaft haftbar machen würde.
Eine Einschränkung der objektiven Ausübung seiner Funktion als Aufsichtsrat ist durch die
Konsulententätigkeit von Herrn Dr. Haberleitner nicht gegeben.
Wurde diese Leistung ausgeschrieben oder wie wurde die Leistung sonst vergeben?
Welches Honorar wurde für die Leistung vereinbart?
Das derzeit in meinem Ressort laufende Projekt "Neuorganisation der Zentralstelle" wird von
keinem externen Dritten, sondern durch eine Projektgruppe unter Leitung des Generalsekretärs
entwickelt.
Welche Meinungsforschungsinstitute wurden für die Abtestung des neuen Logo des BMVIT
herangezogen?
Für die Abtestung des neuen Logo des BMVIT wurde das Marktforschungs-institut MARKET
MarktforschungsgesmbH & COKG (Dr. Beutelmeyer) herangezogen.
Es wurden drei Marktforschungs-institute eingeladen. Ausschlaggebend für die Auftragsvergabe
war das Preis/Leistungsverhältnis und eine Termingarantie.
Für diese Abtestung wurde von MARKET eine Rechnung in der Höhe von 58.000,-- ATS
(zuzüglich 20% Ust.) gelegt. Weitere Honorare dazu sind nicht angefallen.
Für die Abtestung des neuen Logo des BMVIT wurde das Marktforschungs-institut MARKET
MarktforschungsgesmbH & COKG (Dr. Beutelmeyer) herangezogen.
Es wurden drei Marktforschungs-institute eingeladen. Ausschlaggebend für die Auftragsvergabe
war das Preis/Leistungsverhältnis und eine Termingarantie.
Für diese Abtestung wurde von MARKET eine Rechnung in der Höhe von 58.000,-- ATS
(zuzüglich 20% Ust.) gelegt. Weitere Honorare dazu sind nicht angefallen.
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