1724/ab-br br

Eingelangt am: 11.12.2001
 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1872/J-BR betref-
fend Entschließung des Vorarlberger Landtages zur Erteilung von Saisonnierbewilli-
gungen, welche die Bundesräte Jürgen, Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger
am 11. Okt. 2001 an mich richteten, stelle ich fest:


Antwort zu den Punkt 1 und 2 der Anfrage:

Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebene Untersu-
chung der Synthesis Forschungsgesellschaft zum Thema Fachkräftemangel bestä-
tigt, dass im Bereich des Anlagenbaus qualifizierte Fachkräfte, insbesondere
Schweißer benötigt werden. Die Bundesregierung hat in einem Ministerratsvortrag
vom 13. August 2001 festgelegt, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
innerhalb eines von der Bundesregierung vorgegebenen Quotenrahmens künftig
unter Befassung der Länder ermächtigt werden soll, durch Verordnung Kontingente
für die vorübergehende Zulassung von ausländischen Saisonniers in Brachen mit
Fachkräftemangel vorzusehen. Auf Grund solcher Verordnungen zugelassene Fach-
arbeitskräfte sollen maximal ein Jahr durchgehend beschäftigt werden dürfen und
dementsprechend auch nur eine für die Dauer dieser Beschäftigung befristete Auf-
enthalterlaubnis ohne Recht auf Zuwanderung und Familiennachzug erhalten. Damit
wird im Sinne der Resolution des Vorarlberger Landtages die Möglichkeit geschaf-
fen, im Rahmen eines erweiterten Saisonniermodells Facharbeitskräfte auch in an-


deren als den typischen Saisonbranchen (Tourismus und Landwirtschaft) für eine
zeitlich befristete Beschäftigung in Österreich zuzulassen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit arbeitet bereits in Koordination mit
dem Bundesministerium für Inneres an der legistischen Umsetzung der Vorgaben
des Ministerratsvortrages. Sobald die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, wird eine
Verordnung für die befristete Zulassung von ausländischen Schweißern erlassen
werden.

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