Die schriftliche Anfrage des Bundesrates Nr. 1874/J-BR/2001, betreffend Verantwortlichkeit der
Bundesministerin für die Schließung von Postämtern, die die Bundesräte Konecny und
Genossinnen am 22. Oktober 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Mit welchen Vertretern der Länder, Städten und Gemeinden haben Sie bis zum 19. Juli 2001
Gespräche über die mit der von Ihnen erarbeiteten Postuniversaldienstverordnung verbundenen
Schließung von Postämtern im Detail geführt (bitte um Beantwortung: Person, Funktion, Datum)?
Mit welchen Vertretern der Länder, Städten und Gemeinden haben Sie bis ab 20. Juli 2001
Gespräche über die mit der von Ihnen erarbeiteten Postuniversaldienstverordnung verbundenen
Schließung von Postämtern im Detail geführt (bitte um Beantwortung: Person, Funktion, Datum)?
Von wem haben Sie diesbezüglich (Bürgermeister oder Landesrat bzw. Landeshauptmann)
Einvernehmen über die Schließung welcher Postämter erzielt (bitte um Beantwortung: Person,
Funktion, Datum)?
Durch die von mir zu erlassende Post-Universaldienstverordnung werden die Dienstleistungen des
Universaldienstes näher bestimmt. Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter oder die
Schließung von Postämtern im Detail ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.
Klare Forderung von mir an die Post AG ist, dass der ländliche Raum bei den Maßnahmen
besondere Berücksichtigung finden muss und eine abgestimmte Vorgangsweise der Post AG mit
den Gemeinden und Landeshauptleuten sicherzustellen ist.
In den operativen Bereich der Post AG - und dazu zählt die Struktur des Vertriebsnetzes eines
Unternehmens, also Anzahl und Ausstattung der Postämter - kann ich jedoch nicht direkt
eingreifen.
Von wem haben Sie negative Stellungnahmen (in Gesprächen, Briefen und Resolutionen, die
Ihnen zugegangen sind) im Detail erhalten (bitte um Beantwortung: Person, Funktion, Datum)?
Im Begutachtungsverfahren zum Entwurf der Post-Universaldienstverordnung, das am 20. Februar
2001 endete, sind negative Stellungnahmen aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten,
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg eingelangt; weitere - ebenfalls negative
- Stellungnahmen gaben der Gemeindebund, der Seniorenbund, der Seniorenrat, das
Bundesministerium für Justiz sowie die Österreichische Post AG ab. Bei der Überarbeitung der
Post-Universaldienstverordnung habe ich angeordnet, dass die im Begutachtungsverfahren
vorgebrachten Argumente möglichst berücksichtigt werden. Mir ist sehr daran gelegen, dass es zu
einem einvernehmlichen Vorgehen der Post AG mit den betroffenen Gemeinden kommt.
Womit wurden Sie überzeugt, dass es sich dabei nicht lediglich um eine Angelegenheit der
Geschäftsführung der Post AG handelt, sondern auch Sie Verantwortung tragen müssen?
Bereits das geltende Postgesetz 1997 legt die Verpflichtung der österreichischen Post AG fest,
einen bundesweiten, flächendeckenden Universaldienst zu betreiben und aufrechtzuerhalten.
Darüberhinaus gibt mir das Postgesetz 1997 die Möglichkeit, nähere Details hinsichtlich der
Dienstleistungen durch eine Verordnung festzulegen. Diese Möglichkeit nehme ich wahr, um die
Qualität der Dienstleistungen im Interesse der österreichischen Bürger deutlich zu verbessern.
Schon aufgrund der geltenden Gesetzeslage ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen erhalten bleiben muss. Die Versorgung mit
postalischen Universaldienstleistungen kann durch Postämter oder Postagenturen erfolgen. Bei
allen Überlegungen in diesem Zusammenhang ist aber auch zu berücksichtigen, dass es sich bei
der österreichischen Post AG um ein Unternehmen handelt, welches dem Aktiengesetz unterliegt
und welches zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist. Bei der Erarbeitung eines
Betriebsstellenkonzeptes handelt es sich originär um eine wesentliche unternehmerische
Maßnahme, die natürlich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben muss.
In mehreren Medienberichten wurde das Jahr 2002 als neuer Inkrafttretenszeitpunkt der
Postuniversaldienstverordnung genannt. Nach welchen Kriterien bestimmen Sie diesen Zeitpunkt
und wann wird dieser voraussichtlich sein?
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Post-Universaldienstverordnung erlassen wird. Dies vor
allem deshalb, da über meine Initiative die österreichische Post AG Gespräche mit den Vertretern
der Länder bzw. der Gemeinden über die Versorgung mit Postdienstleistungen führt. Diese
Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen, daher liegt mir auch noch kein endgültiger Bericht
darüber vor.
Welche Auswirkungen auf die Bediensteten der Post AG würden Sie als "Saniererin" als tragbar
ansehen?
Da ich nicht die Eigentümeranteile an der österreichischen Post AG verwalte und daher
Sozialmaßnahmen für Mitarbeiter der österreichischen Post AG nicht in meine Kompetenz fallen,
kann ich diese Frage nicht beantworten.
Sind die von Ihnen gegebenen Antworten Ihre Antworten oder sind Sie mit Ihrem Generalsekretär
Rodler abgestimmt und deswegen als Ressortmeinung zu betrachten?
Als das zuständige Mitglied der Bundesregierung bin ich das verantwortliche Organ im Sinne des
Art. 52 Abs. 1 B-VG. Die parlamentarischen Anfragen richten sich daher an mich und nicht an den
Generalsekretär. Daher erfolgt auch die Beantwortung der Anfrage durch mich und in meiner
Verantwortung.
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