1732/AB-BR BR
Die Abgeordneten zum Bundesrat KALTENBACHER und GenossInnen haben am
14.11.2001 unter der Nummer 1883/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Sparwahn bei den Kleinsten" gerichtet.
Aufgrund der Vorgaben des Stellenplanes für das Finanzjahr 2001 mussten sowohl
bei der Bundespolizei als auch bei der Bundesgendarmerie Planstellen reduziert
werden.
Um dem Sicherheitsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung jedoch angemessen
Rechnung tragen zu können, stand für mich als oberste Prämisse für das Jahr 2001
fest, keine Planstelle aus dem Bereich des exekutiven Außendienstes einzusparen.
Vielmehr konnten die erforderlichen Planstellen durch die Auslagerung von Aufgaben
der Sicherheitsverwaltung wie z.B. dem Meldewesen bzw. durch umfassende
Strukturreformen in den Verwaltungsbereichen von Polizei und Gendarmerie
aufgebracht werden, wobei ein Teil dieser Reformen unter anderem auch den
Reinigungsdienst bei der Bundesgendarmerie betroffen hat.
Hierbei wurden die Dienstverträge an das bereits im Jahre 1993 vom
Bundeskanzleramt für Reinigungskräfte im Bundesdienst festgelegte
Reinigungsausmaß von 125 - 150 m2 pro Stunde angepasst (im Vergleich dazu liegt
das von privaten Reinigungsfirmen geforderte Beschäftigungsausmaß bei 195 m2
pro Stunde und darüber).
Auch in anderen Ressorts werden seit 1993 Reinigungskräfte nach dem vom
Bundeskanzleramt einheitlich festgelegten Stundenausmaß beschäftigt. Das
Stundenausmaß von den bei der Bundesgendarmerie beschäftigten
Reinigungskräften lag jedoch zum Teil weit unter dem geforderten Mindestmaß.
Allein im Sinne einer Gleichbehandlung war es unabhängig von
Optimierungsmaßnahmen daher schon längst notwendig, sämtliche Dienstverträge
an die geltenden BKA-Richtlinien anzugleichen. Durch diese Vertragsanpassung war
es auch möglich, alle im Reinigungsdienst der Bundesgendarmerie tatsächlich
besetzten Arbeitsplätze zu erhalten.
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