1733/AB-BR BR
Landtages zur Eindämmung der Drogenkriminalität, die die Bundesräte Hösele und Kollegen am 6.
Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich ist mir die Drogenproblematik - insbesondere im Straßenverkehr - ein besonders
großes Anliegen und ich unterstütze gerne zielführende Maßnahmen, die auf eine Eindämmung
dieses Gefahrenpotentials abzielen.
Zum Vorschlag, dass die ärztliche Untersuchung anlässlich der Erteilung der Lenkberechtigung
jedenfalls auch einen Drogentest umfassen soll, ist festzuhalten, dass mit Inkrafttreten des
Führerscheingesetzes die amtsärztliche Untersuchung insofern ausgelagert wurde, als nunmehr
sachverständige Ärzte für Allgemeinmedizin diese Untersuchungen vornehmen. Nur in Fällen, in
denen der Allgemeinmediziner kein auf "geeignet" lautendes Gutachten erstellen kann, wird der
Betreffende dem Amtsarzt zugewiesen. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle wird daher keine
amtsärztliche Untersuchung durchgeführt.
Einen zielführenden Drogentest in die ärztliche Untersuchung zu integrieren ist aus
organisatorischen Gründen nicht denkbar und die Einführung dieses Tests beim Amtsarzt ist aus
Kapazitätsgründen undurchführbar. Darüber hinaus würde meiner Ansicht nach ein genereller
Drogentest, von dessen verpflichtender Ablegung der Führerscheinwerber informiert ist, nicht den
gewünschten Erfolg bringen, da für die Anforderungen der Verkehrssicherheit - wie im Fall des
Alkohols - der Umgang mit Drogen in Verbindung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu setzen ist.
Außerdem ist die Wirksamkeit eines angekündigten Drogentesttermines im Zusammenhang mit
der Erteilung der Lenkberechtigung zu bezweifeln. Zielführend in diesem Zusammenhang
erscheint mir eine hohe Kontrolldichte im Straßenverkehr durch die Exekutive.
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