1734/AB-BR BR
Die Bundesräte Hösele und Kollegen haben am 06. Dezember 2001 unter der
Nummer 1887/J-BR/01 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Entschließungsantrag des Steiermärkischen Landtages zur Eindämmung der
Drogenkriminalität gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Eindämmung der Drogenkriminalität ist auch mir ein großes Anliegen.
Die gesetzliche Verankerung von Drogentests im Zuge der amtsärztlichen
Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Lenkberechtigung
müsste im Führerscheingesetz festgelegt werden. Die Zuständigkeit liegt hier beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Das Drogenproblem steift eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, wobei
die Sicherheitsexekutive wohl einen entscheidenden Beitrag zu leisten hat.
Insbesondere im Bereich des Missbrauches von Suchtgiften kann jedoch mit
polizeilichen Ansätzen alleine nicht das Auslangen gefunden werden.
In Verbindung mit der zentralen Ausbildung von speziellen Sucht-
Präventionsbeamten auf allen Ebenen des Kriminaldienstes stellt diese Vernetzung
einen wesentlichen Schritt zu einer erheblichen Effizienzsteigerung im Bereich der
Suchtprävention dar.
Für die Bekämpfung der schweren Suchtgiftkriminalität ist nicht nur das
herausragende Engagement aller in diesem Bereich arbeitenden Exekutivbeamten
notwendig, vielmehr sind auch gezielte Maßnahmen zu setzen.
Beispielsweise kann auf die durchgeführten umfassenden Schulungsmaßnahmen,
auf die Entlastung der Suchtgiftspezialgruppen bei Polizei und Gendarmerie von der
sogenannten Suchtgift-Kleinkriminalität durch verstärkte Einbindung der
Bezirksdienststellen und die Verstärkung der Grenzkontrollen hingewiesen werden.
Zur gezielten Bekämpfung bestimmter krimineller Suchtgiftorganisationen wird im
regionalen Bereich aber auch bei den Fachdienststellen des Bundesministeriums für
Inneres vermehrt auf die Möglichkeit der Bildung von zeitlich befristeten
Sonderkommissionen zurückgegriffen.
Von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Bekämpfung der
Suchtgiftkriminalität ist aber, aufgrund der internationalen Verflechtung der
kriminellen Organisation, eine effiziente und intensive internationale Kooperation auf
kriminalpolizeilicher Ebene.
Es wurde daher von der zuständigen Fachabteilung mit den Zentralstellen
verschiedener Staaten ein konkretes Arbeitsprogramm zur Bekämpfung der
Drogenkriminalität erarbeitet.
Die Einrichtung von professionellen Einheiten für verdeckte Ermittler sowie für
zentrale Observationsmaßnahmen, die auch für die Unterstützung und Entlastung
der regionalen Sicherheitsbehörden und -dienststellen vorgesehen sind, die
Aufstellung einer eigenen Analyseeinheit und auch die geplante personelle
Aufstockung der Suchtmittelzentralstelle lassen eine entscheidende Verbesserung
der Effizienz auch bei der Bekämpfung der nationalen und internationalen schweren
Suchtgiftkriminalität erwarten.
Für den Bereich der Bundespolizeidirektion Graz wird an der Einrichtung einer dritten
Suchtmittelgruppe gearbeitet, wobei die dazu erforderlichen Personalressourcen
durch interne Aufgabenverlagerung bzw. durch verstärkte Einbindung der
Sicherheitswache geschaffen werden sollen.
Zur Verbesserung der Schulung der mit der Bekämpfung der Drogenkriminalität
befassten Beamten wird im Zuge der Reform des Kriminaldienstes auch die Aus- und
Fortbildung intensiviert werden.
Derzeit wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Ziele, Inhalte und
einheitlichen Standards einer Spezialausbildung für Suchtgiftermittler zu definieren
hat. Mit der Realisierung dieser berufsbegleitenden Fortbildung kann mit Mitte des
Jahres 2002 gerechnet werden.
Der erfolgreiche Weg der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit wird
auch in Zukunft fortgesetzt werden, um dieser Kriminalitätssparte auch weiterhin
effizient und erfolgreich begegnen zu können.
Auf dem Gebiet der Suchtpräventionsarbeit habe ich die Exekutivbeamten in ganz
Österreich zu verstärkter Aktivität im Rahmen der Suchtpräventionsrichtlinien
aufgefordert.
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