1735/AB-BR BR


Eingelangt am: 04.02.2002

Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie

Die schriftliche Anfrage Nr. 1886/J-BR/2001 betreffend Landtagsentschließung zur
Verkehrspolitik in der Europäischen Union, die die Bundesräte Jürgen Weiss und Kolleginnen
am 5. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:


Fragen 1, 2 und 3:

Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Entschließung?

In welcher Weise unterstützen Sie die einzelnen Punkte dieser Entschließung und wie
werden Sie zu einer Umsetzung beitragen?


Wie werden Sie die geforderte Einbindung der Länder gewährleisten?

Antwort:

Ein wichtiges Instrument, das Österreich im Zusammenhang mit dem Schutz von Mensch
und Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs zur Verfügung steht,
ist das gemäß Protokoll Nr. 9 des österreichischen Beitrittsvertrags zur EU vorgesehene
Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltgerechten Reduzierung
der durch den Lkw-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen.

Da das Ökopunktesystem gemäß Prot. 9 des Beitrittsvertrags mit 31. Dezember 2003
auslaufen soll, gilt es, die aus der Anwendung des Ökopunktesystems resultierenden
Umweltverbesserungen auch für die Zeit nach 2003 sicherzustellen. Ich habe daher bei der
Europäischen Kommission wiederholt und mit Erfolg um Verständnis für Österreichs Sorgen
im Zusammenhang mit dem ständig zunehmenden Straßengüterverkehr und den damit
verbundenen Belastungen für die betroffene Bevölkerung und die Umwelt, vor allem auch in
ökologisch besonders sensiblen Gebieten, geworben und stets mit allem Nachdruck darauf
hingewiesen, dass - insbesondere auch im Hinblick auf die geplante Erweiterung der
Europäischen Union - auch ab 2004 spezifische langfristige Lösungen zur Gewährleistung
des notwendigen Schutzes der Menschen und der Umwelt vor den negativen Auswirkungen
des Straßengüterverkehrs erforderlich sein werden.

Ein wesentlicher Aspekt dieser von Österreich angestrebten Langfristlösung ist dabei auch
die Herstellung der von der Kommission in ihrem jüngst veröffentlichten Weißbuch zur
europäischen Verkehrspolitik geforderten Kostenwahrheit. Im Rahmen einer neuen EU-
Wegekostenrichtlinie muss daher die Möglichkeit geschaffen werden, dem Straßen-
güterverkehr über die Errichtungs- und Erhaltungskosten hinaus auch die externen Umwelt-,
Unfallfolge- und Staukosten zuzurechnen sowie insbesondere in sensiblen Gebieten eine
Querfinanzierung der alternativen Verkehrsträger vorzunehmen.

Für Österreich ist dabei der Zeitfaktor von wesentlicher Bedeutung. Gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates von Göteborg soll bis 2004 sichergestellt sein, dass die
Preise für die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger die Kosten für die Gesellschaft
besser widerspiegeln. Vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung und angesichts der
erwarteten Verkehrszunahmen müssen daher im Sinne der ununterbrochenen
Gewährleistung des Schutzes von Umwelt und Bevölkerung so rasch wie möglich
entsprechende Rechtsakte entwickelt und die Anwendung dieser Gemeinschafts-
rechtsvorschriften ohne Verzögerung sichergestellt werden.

Da in jedem Fall eine rechtliche Lücke zwischen dem Auslaufen des Protokolls Nr. 9 mit
31.12.2003 und der Anwendung der entsprechenden neuen Rechtsakte zu vermeiden ist,
habe ich stets die Festlegung einer Übergangsregelung im Anschluss an das Ökopunkte-
system gefordert, die gewährleistet, dass die erreichten Umweltverbesserungen nicht
gefährdet werden. Da sich das geltende Ökopunktesystem als Instrument zur Eindämmung
des Gütertransitverkehrs in vielerlei Hinsicht bewährt hat, habe ich in diesem
Zusammenhang immer betont, dass die Weiterführung dieses Systems die zweckmäßigste
Lösung für die Überbrückung des Zeitraumes bis zum Inkrafttreten der genannten
Rahmenrichtlinie darstellt.

Nicht zuletzt aufgrund des steten nachdrücklichen Drängens Österreichs auf die rasche
Vorlage eines entsprechenden Vorschlages seitens der Kommission und dank der
konsequenten Vertretung der österreichischen Interessen sowohl gegenüber der
Kommission als auch gegenüber meinen europäischen Ressortkollegen forderte der
Europäische Rat von Laeken in seinen Schlussfolgerungen die Kommission auf, einen
Vorschlag zu unterbreiten, der auf eine Verlängerung des Ökopunktesystems, das im
Protokoll Nr. 9 zur Akte über den Beitritt Österreichs vorgesehen ist, abstellt.

Die Kommission legte schließlich am 20.12.2001 einen Vorschlag für eine
Nachfolgeregelung des geltenden Ökopunktesystems vor, die mit 1.1.2004 in Kraft treten
soll. Dabei ist es als besonderer Erfolg Österreichs anzusehen, dass entgegen den
ursprünglichen Intentionen der Kommission dieser Vorschlag nunmehr das gesamte
Bundesgebiet umfasst und eine potentielle Dauer von insgesamt 3 Jahren ab 1.1.2004
vorsieht.

Die Anwendung dieser Übergangsregelung auf dem gesamten österreichischen
Hoheitsgebiet ohne Ausnahme bestimmter Strecken entspricht voll und ganz der im Rahmen
der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission mit Nachdruck vertretenen
österreichischen Forderung, dass durch die zu vereinbarende Regelung a//e vom Lkw-
Transit durch Österreich betroffenen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen vor den
negativen Auswirkungen insbesondere des Straßengütertransitverkehrs geschützt werden
sollen.

Die wesentliche Bedeutung der uneingeschränkten räumlichen Gültigkeit der
Übergangsregelung zeigt sich insbesondere auch darin, dass nicht nur auf den "klassischen"
Transitrouten, die in Nord-Süd-Richtung durch Österreich führen, sondern auch auf den
zunehmend überlasteten Ost-West-Korridoren im Zuge der bevorstehenden EU-Erweiterung
mit einem signifikanten Anstieg des Straßengüterverkehrs zu rechnen ist. Wie Ihnen
sicherlich bekannt ist, prognostiziert eine österreichische Studie einen Anstieg des gesamten
Straßengüterverkehrs in Österreich um 70%, wobei der relativ größte Zuwachs des
Transitverkehrs mit den Beitrittskandidaten aus Mittel- und Osteuropa (Ungarn, Slowenien,
Tschechische Republik, Polen, Slowakei) bis 2015 neben der Pontebbana-Achse für die
Verkehrsachsen entlang der Donau angenommen wird.

Ich weise im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung der nachhaltigen Lösung der
Verkehrsproblematik für die Zeit nach 2003 insbesondere auch auf die bilaterale
Arbeitsgruppe Österreich/Europäische Kommission zur Langfristlösung der Transit-
verkehrsproblematik hin, die bereits mehrmals zusammengetroffen ist und wesentliche
Beiträge im Hinblick auf die Sicherstellung der ausreichenden Berücksichtigung der
österreichischen Interessen geleistet hat.

Diese Arbeitsgruppe ermöglicht es Österreich, seine spezifischen Anliegen zu deponieren.
Die österreichischen Bundesländer sind dabei - wie Sie sicherlich wissen - im Rahmen der
"Informationsplattform Transit" engstens in den Prozess der innerösterreichischen
Entscheidungsfindung im Vorfeld der Verhandlungen mit der Kommission eingebunden.

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde etwa bereits im Hinblick auf die mögliche Definition
sensibler Gebiete im Rahmen der neuen Wegekostenrichtlinie der Kommission ein
Vorschlag für eine Definition sensibler Gebiete unterbreitet. Dieser Vorschlag, der zur Zeit
kommissionsintern geprüft wird, basiert auf einer im Auftrag des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und meines Ressorts erstellten
"Expertise zur Inkludierung des Konzepts der sensiblen Gebiete in die neue Wege-
kostenrichtlinie der Europäischen Kommission" und ermöglicht eine Festlegung sensibler
Gebiete, in denen zur Lösung der Verkehrsproblematik geeignete Maßnahmen ergriffen
werden können.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Vorbereitung des von Ihnen
angesprochenen funktionierenden LKW-Mautsystems planmäßig und unter großem Zeitdruck
läuft. Eine Auftragsvergabe der international ausgeschriebenen Arbeiten bzw. die Unter-
zeichnung des Betreibervertrages durch die ASFINAG ist im Frühjahr kommenden Jahres
vorgesehen, woran sofort die Realisierungsphase anschließt. Die Inbetriebnahme wird im Jahr
2003 erfolgen, in dem auch Deutschland sein Mautsystem starten will.


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