1736/AB-BR BR
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Bun-
desräte Herwig Hösele, Hannes Missethon, Vincenz Liechtenstein, Peter
Polleruhs und Kollegen betreffend Entschließung des Steiermärkischen
Landtages zur Eindämmung der Drogenkriminalität, Nr. 1888/J-BR/2001,
Einleitend möchte ich festhalten, dass die Forderung nach gesetzlicher Verankerung
der Ablegung eines Drogentests im Zuge der amtsärztlichen Untersuchung vor der
Führerscheinprüfung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie fällt.
Die Entschließung des Steiermärkischen Landtags zur Eindämmung der Drogenkri-
minalität entspricht der Intention der Bundesregierung, für die größtmögliche Sicher-
heit im Straßenverkehr einzutreten, was natürlich auch Maßnahmen einschließt, die
das Lenken von Fahrzeugen unter Einwirkung von Alkohol oder sonstigen psychoak-
tiven Substanzen hintanhalten sollen.
Ich gebe aber zu bedenken, dass der Zeitpunkt der Durchführung eines Drogentests
für den Führerscheinwerber leicht abschätzbar und damit vorhersehbar wäre, sodass
er durch rechtzeitige Abstinenz in einem ausreichenden Zeitraum vor dem Test rela-
tiv leicht ein positives Testergebnis vermeiden kann. Die Aussagekraft solcher Tests
im Hinblick auf das künftige Fahrverhalten des Führerscheinwerbers wäre daher all-
gemein wohl als eher gering einzuschätzen.
Soweit mit den in Rede stehenden Tests Drogenschnelltests gemeint sind, muss auf
die damit verbundenen möglichen Fehlerquoten hingewiesen werden. Es kann daher
mit solchen Tests nur bedingt eine seriöse Aussage darüber getroffen werden, ob
die jeweilige Person innerhalb eines bestimmten vor dem Test liegenden Zeitraumes
eine Substanz, die dem Suchtmittelregime unterliegt, konsumiert hat. Im Falle eines
positiven Testergebnisses würden auf Grund der damit behafteten Unsicherheiten
weitere Bestätigungsanalysen mittels geeigneter Laborverfahren samt fachkompe-
tenter Befundung der Ergebnisse dieser Bestätigungsanalysen jedenfalls notwendig
sein.
Ich gehe davon aus, dass die gegenständliche Frage im Zuge der laufenden Diskus-
sion zu Drogen im Straßenverkehr unter Einbindung von Experten eingehend zu prü-
fen sein wird. Sollten gute Gründe für die Anwendung von Drogentests - etwa zur
näheren Abklärung bei konkretem Verdacht einer Suchtmittelabhängigkeit des Füh-
rerscheinwerbers - sprechen, würde ich die Umsetzung unterstützen. Ich werde da-
zu auch das Gespräch mit der Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie suchen.
Davon abgesehen, gebe ich zu bedenken, dass im Kontext des Führerscheinbesit-
zes nicht die Frage des Drogenkonsums an sich oder der Drogenkriminalität, son-
dern vielmehr die Frage relevant ist, durch welche Maßnahmen die Zahl der Inbe-
triebnahme von Fahrzeugen in einem durch psychoaktive Substanzen beeinträchtig-
ten Zustand minimiert werden kann. Es scheint mir daher sinnvoll, verstärkt durch
geeignete Informations- und Präventionsmaßnahmen das Problembewusstsein der
Verkehrsteilnehmerinnen hinsichtlich des Fahrens in beeinträchtigtem Zustand an-
zusprechen.
Dazu halte ich fest, dass die Forderung nach mehr Mittel für präventive Zwecke ganz
in meinem Sinne liegt. Für das Jahr 2002 konnte ich eine Erhöhung der Fördermittel
im Suchtbereich für mein Ressort um ca. 145.000,-- Euro (2 Millionen Schilling)
durchsetzen und ich werde mich auch weiterhin für eine Erhöhung der Budgetmittel
für präventive Zwecke einsetzen. Schon in den letzten Jahren war eine Steigerung
der Ausgaben meines Ressorts für den Ausbau der Primär- und Sekundärprävention
zu verzeichnen und ich beabsichtige, diesem Bereich auch weiterhin verstärktes Au-
genmerk zu schenken.
Was speziell die Prävention von Kindern und Jugendlichen anbelangt, sieht mein
Ressort seine Aufgabe - wie die folgenden Beispiele zeigen - darin
• Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der außerschulischen Jugendarbeit sowie
Jugendpolitikerinnen und Jugendpolitiker auf allen Ebenen über Möglichkeiten
der Präventionsarbeit zu informieren, sie weiterzubilden, zu sensibilisieren und
deren Vernetzung zu fördern,
• die Entwicklung von neuen Modellen der Präventionsarbeit anzuregen sowie
ideell und finanziell zu unterstützen und
• Jugendlichen selbst die Möglichkeit zu geben, partizipativ bei der Entstehung und
Durchführung von Präventionsprojekten mitzuwirken. Denn gerade diese Einbin-
dung birgt die Möglichkeit in sich, dass Jugendliche neben einer Wissensvermitt-
lung zu einer Einstellungs- und sogar Verhaltensänderung gelangen.
Seit 1995 besteht die in Kooperation mit allen Landesjugendreferaten - mit Aus-
nahme des Burgenlandes - durchgeführte und von meinem Ressort begründete
Initiative "Österreichisches Bildungsforum für fördernde und präventive Jugendar-
beit". Aufgabe des Bildungsforums ist dabei, die Qualitätsentwicklung und Lobbying
in allen jugendarbeitsrelevanten Präventionsbereichen (Sucht, Aids, Gewalt, Sekten,
Schuldenprobleme, etc.) zu unterstützen.
Als allgemeine Grundlage all dieser Arbeitsbereiche gelten dabei Ursachenorientie-
rung statt Symptombekämpfung und die Förderung protektiver Faktoren anstatt Be-
kämpfung von Risikoelementen.
Durch Seminare und nationale wie internationale Tagungen sowie durch Publikatio-
nen will das Bildungsforum einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Qualität und
Vernetzung im Bereich der Jugendarbeit, Prävention und Gesundheitsförderung leis-
ten.
Dieses Angebot trägt auch zur Etablierung von innovativen Methoden und Ansätzen
in der suchtpräventiven Jugendarbeit bei. Dabei wurde und wird auf die Zusammen-
arbeit mit den Fachstellen für Suchtvorbeugung in den Bundesländern Wert gelegt.
Seit 2001 wurde das Bildungsforum auch inhaltlich ausgeweitet. Dabei werden Multi-
plikatorinnen und Multiplikatoren der außerschulischen Jugendarbeit, Projektbe-
schreibungen und Dokumentationen zur Verfügung gestellt, auf deren Erfahrungen
weitere Präventionsprojekte - mit Unterstützung der Träger des Bildungsforums -
entwickelt werden können. Einzelne - aus den Veranstaltungen des Bildungsforums
entstehende - Projekte werden in fachlicher Hinsicht unterstützt und begleitet.
Die finanzielle Förderung von präventiven Projekten der Kinder- und Jugendarbeit
ist ein dezidiert genannter Schwerpunkt des mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretenen
Bundes-Jugendförderungsgesetz. Eine Förderung ist - gemäß Bundes-Jugendför-
derungsgesetz - dabei allein für Projekte mit bundesweiter Bedeutung bzw. modell-
haftem Charakter möglich. Projektanträge, die sich mit der Thematik Prävention be-
schäftigen, werden seitens meines Ressorts vorrangig behandelt. Damit stehen Res-
sourcen für innovative Projekte zur Verfügung. Die Mittel aus dem Jugendförde-
rungsbudget wurden seit 2001 aufgestockt.
Ein weiterer Schnittpunkt zwischen der Präventions- und Jugendarbeit findet sich im
Bereich Partizipation. Die Einbindung Jugendlicher in die Gestaltung ihrer eigenen
Lebenswelten und insbesondere einer jugendgerechten Freizeitinfrastruktur nimmt
einen immer größeren Stellenwert in der Jugendarbeit und insbesondere der Ju-
gendpolitik ein.
Für die vermehrte Einbindung Jugendlicher in die Entwicklung von Präventionsmo-
dellen spricht u.a., dass geeignete Mitbestimmungsprojekte die Entwicklung von
Schlüsselqualifikationen wie Bewältigungskompetenz und Solidarbereitschaft för-
dern. Auch der Dritte Bericht zur Lage der Jugend in Österreich definiert eine Viel-
zahl an Szenen, in denen Jugendliche beheimatet sind und zwischen denen sie auch
"wandern". All diese einzelnen Szenen mit ihrer Mode, Ausdrucksform, Codes und
Sprache erlauben kaum mehr allgemeine Maßnahmen im präventiven Bereich. Die
in der Präventionsarbeit Tätigen müssen um ihre Klientel wissen und dies kann in
einer solch diversifizierten Jugendkultur am besten der/die jeweilige Jugendliche
selbst.
Eine erste Form dieser Einbindung Jugendlicher besteht im Ansatz der "peer group
education" (Erziehung durch Gleichaltrige). Im Rahmen mehrerer Initiativen wurden
seit 1997 - u.a. durch die Beteiligung meines Ressorts an EU-weiten Projekten -
wichtige Schritte in der Qualifizierung dieses primärpräventiven Ansatzes gesetzt.
Im Jahr 2002 ist die Durchführung einer Veranstaltung mit den jugendlichen Peer
Educators geplant, um direkt mit den Hauptbetroffenen Weiterentwicklungsmöglich-
keiten zu erarbeiten.
Eine flächendeckende Primärprävention wäre niemals durch ein einzelnes Maßnah-
menpaket zu erreichen. Es bedarf der Einbindung und der Aktivitäten verschiedens-
ter Institutionen und gesellschaftlicher Kräfte.
Die Erfahrungen meines Ressorts mit Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemein-
deräten und anderen Multiplikatorinnen und Entscheidungsträgerinnen zeigen aber
auch, dass eine Intensivierung der Primärprävention nicht nur eine Frage der ver-
mehrten Finanzierung ist, sondern ebenso eine der verstärkten Sensibilisierung für
dieses Thema. Es bedarf nicht nur eigener primärpräventiver Projekte. Vielmehr
müssen bereits bestehende Initiativen, Projekte und Maßnahmen hinterfragt werden,
inwieweit sie das Thema Prävention berücksichtigen oder sogar einen - oft nicht be-
wussten und schon gar nicht beabsichtigten - suchtfördernden Charakter haben.
Die Arbeit meines Ressorts in Zusammenarbeit mit den Landesjugendreferaten trägt
dazu bei, diese Fragestellungen aufzuwerfen, zu erörtern und Lösungen zu erarbei-
ten.
Abschließend sei bemerkt, dass - auch auf Grund der Ausrichtung von Primärprä-
vention auf allgemeine Fragen der Suchtentwicklung - in der Präventionsarbeit die
Frage des Alkoholkonsums nicht vernachlässigt werden darf. Auch in diesem Be-
reich werden 2002 in Expertinnenrunden Vorschläge für eine breite Umsetzung von
Maßnahmen erarbeitet werden.
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