1737/AB-BR BR


Eingelangt am: 05.02.2002

Bundeskanzler

Die Bundesräte Weiss, Hagen und Giesinger haben am 5. Dezember 2001 unter der
Nr. 1884/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Über-
mittlung von Erlässen auf elektronischem Wege gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie in der Einleitung der Anfrage festgehalten wird, beschränken sich die Zustän-
digkeiten des Bundeskanzleramtes im gegebenen Zusammenhang auf das einheit-
liche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern, die Koordination in Angele-
genheiten der Informationstechnologien, das Kundmachungswesen und Rechtsinfor-
mationssystem des Bundes sowie allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Ver-
waltung. Diese Zuständigkelten ermöglicht allerdings keinen umfassenden Einblick in
die Führung der Geschäfte der anderen Bundesministerien.

Hindernisse, die bei den anderen Bundesministerien der Einhaltung der in Frage 1
beschriebenen Vorgangsweise entgegenstehen, sind nicht bekannt.

Für den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes kann gesagt werden, daß die re-
levanten Erlässe des Bundeskanzleramtes teils im Intranet der Behörden (Verwal-
tungsverfahren), teils im Internet zur Verfügung gestellt und nach Lage des Falles
auch elektronisch ausgesendet werden. Einschränkungen bei der elektronischen
Übermittlung können sich daraus ergeben, daß einzelne Länder keine e-mail-Adres-
se bekanntgegeben haben, an die solche Sendungen zu richten wären.

Das Rechtsinformationssystem des Bundes enthält derzeit (Stand 1. Jänner 2002)
eine ins Jahr 1995 zurückreichende Erlaßdatenbank des Bundesministeriums für
Justiz mit 121 Erlässen; das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
ist mit 16 Erlässen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Zentral-Ar-
beitsinspektorat mit 46 Erlässen vertreten. Den Ländern sind diese Erlässe zugäng-
lich.


Zu Frage 3:

Die Landesamtsdirektorenkonferenz befaßte sich in ihrer Tagung am 22. März 2000
unter anderem mit der Frage, wie die Übermittlung und Evidenthaltung der Erlässe
der Bundesministerien durch elektronische Medien unterstützt werden könnte. Die
Landesamtsdirektorenkonferenz faßte dazu folgenden Beschluß:
"Die Landesamtsdirektorenkonferenz regt an, daß Erlässe der Bundesministerien
den Ländern auch auf elektronischem Wege übermittelt werden mögen.
Sollte der Bund eine Erlaßsammlung mit Unterstützung durch elektronische Medien
planen, bietet die Landesamtsdirektorenkonferenz die Mitarbeit von Länderexperten
dabei an."

Das Bundeskanzleramt hat daraufhin in einem an alle Bundesministerien gerichteten
Rundschreiben ersucht, die für die Länder relevanten Texte von Erlässen aus dem
jeweiligen Ressortbereich den Ländern per Mail elektronisch zur Verfügung zu
stellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilte zu diesem Ersu-
chen mit, daß die sich In seiner Rundschreibendatenbank befindlichen Rundschrei-
ben (Erlässe) nicht auf Bereiche beziehen, die der mittelbaren Bundesverwaltung
zuzuordnen seien und daher für die Landesverwaltungen keine direkte Relevanz ha-
ben. Von dem seitens des Bundeskanzleramtes angeregten E-mail-Transfer werde
daher Abstand genommen.

Das Bundesministerium für Justiz teilte mit, die Übermittlung von relevanten Erlässen
per E-Mail an die Länder erscheine im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand
und den geplanten Aufbau einer umfassenden Erlaßdatenbank des Justizressorts als
wenig praktikable "Zwischenlösung".


Reaktionen anderer Bundesministerien liegen nicht vor.
Zu Frage 4:

Das Bundeskanzleramt hat aus Anlaß des oben zitierten Beschlusses der Landes-
amtsdirektorenkonferenz vom 22. März 2000 Schritte unternommen, um das Im
Rechtsinformationssystem des Bundes enthaltene Informationsangebot um jeweils
ressortspezifische Erlaßdatenbanken zu erweitern, und in dem erwähnten Rund-
schreiben um Kontaktaufnahme zur Realisierung ressortspezifischer Erlaßdaten-
banken ersucht.

Eine für die Erlässe der Bundesministerien bestimmte Erlaßdatenbank wurde im
Herbst 2001 im Rechtsinformationssystem des Bundes eingerichtet. Sie steht bereits
derzeit im Intranet wie auch im Internet den Ländern zur Einsicht offen, wobei freilich
der VolIständigkeitsgrad und damit der Nutzen dieser Applikation von der Alimen-
tierung durch die Bundesministerien abhängt. Diese Alimentierung ist bisher, wie in
der Antwort zu Frage 1 dargestellt, erst punktuell erfolgt. Das Bundeskanzleramt wird
die Bundesministerien einladen, von dieser Applikation vermehrt Gebrauch zu ma-
chen.


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