1740/AB-BR BR
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen vom 20. Dezember
2001, Nr. 1895/J-BR/01, betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zur Be-
kämpfung von Atomgefahren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Ich erlaube mir, die Fragen 1 und 2 zusammenfassend derart zu beantworten, dass ich auf
die einzelnen Punkte der Entschließung des Vorarlberger Landtages vom 13. Dezember
2001 getrennt eingehe.
Vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz werden atomrechtliche Genehmigungsver-
fahren gem. § 6 des deutschen Atomgesetzes über die Genehmigung der Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen in 6 Zwischenlagern am Standort verschiedener süddeutscher Kraftwerke
durchgeführt. Im Zuge dieser Verfahren wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen sind in Deutschland bereits zur Einsicht aufgelegen,
öffentliche Erörterungstermine haben stattgefunden.
Obwohl in Art. 7 der UVP-Richtlinie 85/337/EWG idF 97/11/EG vorgesehen, wurden die Vor-
haben in Österreich ursprünglich nicht notifiziert. Diese Notifikation erfolgte erst auf Ersuchen
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu ver-
schiedenen Zeitpunkten im Jahr 2001.
Seither laufen grenzüberschreitende UVP-Verfahren gem. Art. 7 der UVP-Richtlinie. Mein
Ressort hat sofort alle Schritte ergriffen, um eine effektive Beteiligung Österreichs und der
österreichischen Öffentlichkeit, wie von der Richtlinie und vom österreichischen UVP-G 2000
vorgesehen, sicherzustellen. Die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarl-
berg führen in Koordination mit meinem Ressort eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10
Abs. 6 UVP-G 2000 durch. Zu diesem Zweck wurden die gesamten von Deutschland über-
mittelten Unterlagen zu den Vorhaben (Genehmigungsantrag, Kurzbeschreibung, Umwelt-
verträglichkeitsuntersuchung, Sicherheitsbericht) auf der Homepage des Umweltbundesam-
tes und der beteiligten Landesregierungen veröffentlicht sowie bei den Ämtern der Landes-
regierungen und den Bezirksverwaltungsbehörden zur Einsichtnahme aufgelegt. In diese
Unterlagen konnte (bzw. kann) jedermann Einsicht nehmen und schriftliche Einwendungen
an das Bundesamt für Strahlenschutz richten.
Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern ExpertInnen damit beauftragt,
Fachstellungnahmen zu den einzelnen Vorhaben auszuarbeiten. Diese Stellungnahmen
wurden und werden dem Bundesamt für Strahlenschutz übermittelt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits zugesagt, dass für österreichische Einwender-
Innen im Frühjahr 2002 ein eigener Erörterungstermin organisiert wird. Gem. Art. 7 Abs. 4
der UVP-Richtlinie hat Österreich das Recht auf Konsultationen vor Erteilung einer Genehmi-
gung. Mein Ressort wird sich bei diesen Konsultationen auf höchstem fachlichen Niveau ein-
bringen und die Interessen Österreichs in bestmöglicher Weise vertreten.
Bezüglich des geplanten Atommüllendlagers in der Schweiz verweise ich zunächst auf das
"Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizer Bundesrat
über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicher-
heit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich - Schweiz) samt
Anhang und Gemeinsamer Erklärung" (BGBI. III Nr. 201/2000), das mit 1. Jänner 2001 in
Kraft getreten ist. Im Rahmen dieses Abkommens werden jährlich Expertengespräche abge-
halten. Das erste Treffen dieser Art fand am 5. Oktober 2001 in Wien statt. Im Zuge dieses
Treffens berichtete die Schweizer Seite auch über ihre Standortsuche für ein Lager für hoch-
radioaktive Abfälle. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass an derartigen Ex-
pertentreffen grundsätzlich auch Vertreter der Bundesländer teilnehmen. Damit besteht für
die Länder die Möglichkeit, ihre spezifischen Anliegen direkt einzubringen und ihre Interes-
sen auch selbständig zu vertreten.
Angesichts der Tatsache, dass es sich vorerst um eine Standortsuche handelt und somit
noch kein formelles Verfahren eingeleitet wurde, kommen die diesbezüglichen Bestimmun-
gen des Abkommens noch nicht zum Tragen. Ich versichere aber, dass der Bund alle zu
Gebote stehenden Mittel zum Schutz auch der Vorarlberger Bevölkerung und Umwelt ein-
setzen wird. So hat das für die Umsetzung des Abkommens federführend zuständige Bun-
desministerium für auswärtige Angelegenheiten auf Ersuchen meines Ressorts noch im De-
zember 2001 die Schweizer Seite ausdrücklich und schriftlich auf das besondere Interesse
des Landes Vorarlberg hingewiesen und um laufende Information ersucht.
Im Hinblick auf die Risken der Kernenergie vertritt Österreich seit vielen Jahren die Position,
im Rahmen seiner nationalen Gesetzgebung auf die Nutzung der Kernenergie zu verzichten
und unterstützt jedes Land, das Schritte für den Ausstieg aus der Kernenergie zu setzen be-
reit ist. Ich erinnere daran, dass die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm festge-
halten hat, "die Ausarbeitung von Ausstiegsszenarien aus der Atomenergie" zu unterstützen,
jedoch - "unbeschadet der Zielsetzung Österreichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen" -
fordert, "hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter AKWs die höchstmöglichen
Sicherheitsstandards anzuwenden". Ich erinnere auch daran, dass wir bereits in jener Regie-
rungskonferenz, die zum Vertrag von Nizza geführt hat, eine grundlegende Reform des
EURATOM-Vertrags vorgeschlagen haben.
In der Zwischenzeit mehrt sich die Zahl jener Staaten - insbesondere auch innerhalb der Eu-
ropäischen Union - die innerstaatlich auf die Nutzung der Kernenergie verzichten bzw. aus
dieser Nutzung auszusteigen erwägen. In konsequenter Fortsetzung unserer Politik treten
wir daher auch hinsichtlich des "Konvents zur Zukunft Europas" für ein breites Reformman-
dat ein, um die Schutzbestimmungen des EURATOM-Vertrages in ein neu zu schaffendes
Energiekapitel zu integrieren und den Förderzweck des gegenwärtigen EURATOM-
Vertrages zu eliminieren. Die Erklärung des Europäischen Rates vom Laeken "Die Zukunft
der Europäischen Union" hat die Tür zu dieser Diskussion Dank gemeinsamer österreichi-
scher Initiativen weit aufgestoßen. Festzuhalten ist allerdings, dass diesbezügliche Fort-
schritte auf europäischer Ebene nur im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Union erzielt wer-
den können. Ich verhehle nicht, dass mehr Engagement seitens jener Staaten, die die Kern-
energie nicht nützen bzw. beschlossen haben, aus dieser Technologie auszusteigen, hilf-
reich wäre.
Die konsequente Position Österreichs muss es daher sein, unter Hinweis auf die Risken der
Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstützen und
gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheitlicher und ho-
her Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Nachdruck fort-
zusetzen. Nur eine solche Vorgangsweise mit den angeführten zwei strategischen Zielen
entspricht unseren derzeitigen rechtlichen und politischen Möglichkeiten.
Das Ziel des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energieträger war immer schon ein Anlie-
gen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Deshalb hat sich mein Ressort bei der Formulierung des geltenden EIWOG dafür eingesetzt,
dass entsprechende Ziele für erneuerbare Energieträger verankert werden. Mit dem 4% Ziel
für Ökostrom bis 2007 und dem 8% Ziel für Kleinwasserkraft ist dabei ein wichtiger Durch-
bruch gelungen. Die angeführten Ziele können als gute Basis für die weiteren Bemühungen
in diesem Bereich gesehen werden. Konkret wird mein Ressort für eine rasche Umsetzung
der EU-Richtlinie zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern sowie für eine
Beseitigung noch bestehender Hemmnisse betreffend den Handel mit Kleinwasserkraftzerti-
fikaten eintreten.
Der Bereich Wärme aus erneuerbaren Energieträgern spielt eine prominente Rolle in der un-
ter Federführung meines Ressorts erarbeiteten Klimastrategie. So zum Beispiel soll es zu ei-
nem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger im Segment Raumheizung und Klein-
verbraucher kommen. Unter anderem ist es dazu notwendig, dass die Länder dafür entspre-
chende Mittel der Wohnbauförderung bereitstellen. In diesem Sinne lade ich das Bundesland
Vorarlberg ein, die Bemühungen meines Ressorts zu einer raschen Inangriffnahme der Kli-
mastrategie und der damit verbundenen österreichweiten Forcierung des Einsatzes erneuer-
barer Energieträger zu unterstützen.
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